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Vollstreckungsverfahren

5. Phase eines Strafverfahrens


Strafvollstreckung ist die Vollstreckung eines in einem Strafprozess ergangenen Urteils.

Die Strafe wird  durch staatliche Organe erzwungen

Dazu gibt es das Gebiet des Strafvollstreckungsrechts:  § 449 ff. Strafprozessordnung.
Die darin enthaltenen Regelungen passen nicht immer auf den Einzelfall.

Daher haben sich die Bundesländer auf den gemeinsamen Text einer Strafvollstreckungsordnung geeinigt.
Für die Gerichte ist diese Vereinbarung nicht bindend, wird aber i.d.R. in der Praxis befolgt.


Nach oben Ermittlungsverfahren Zwischenverfahren Hauptverfahren Rechtsmittelverfahren Vollstreckungsverfahren Vereinfachtes Strafverfahren

Letzte Änderung: 24.07.2023

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