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Behördenopfer
Diese Seite ist neu seit dem 05.12.2020.

Definition "Behörde"

Eine Behörde ist gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“. Darunter fallen neben den klassischen Verwaltungsträgern auch Organe der Legislative und der Judikative, sofern sie Verwaltungsentscheidungen treffen (z. B. der Bundestagspräsident bei der Erstattung von Wahlkampfkosten oder der Präsident eines Gerichts bei der Erteilung eines Hausverbots). Darüber hinaus gelten auch Beliehene (z. B. die Sachverständigen des TÜV oder die Bezirksschornsteinfeger) als Behörde, da ihnen durch Gesetz Hoheitsrechte übertragen wurden.

Institution eines Staates auf Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindeebene) mit besonderen Rechten, z.B. Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Verwaltung.
Dazu existieren organisationsrechtliche Vorschriften, in den die Aufgaben und Befugnisse beschrieben sind.
Beispiele: Gemeindeordnung (GemO), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Gewerbeaufsicht (GewAuf) Baden-Württemberg,
 

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 1 Anwendungsbereich
........
(4) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist
     jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.



Auch ich bin seit 2009 ein Behördenopfer vom Landratsamt Lörrach, dass keinerlei Fehler mir gegenüber zugibt. Das habe ich mit meiner Fall-Homepage http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de bewiesen, z.B. bei den Schaltflächen Landratsamt Bau und Landratsamt Sozial.
 


Am 1. Dez. 2020 nahm Herbert Löffler per Email Kontakt mit mich auf, nachdem er meine Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.
Er kämpft seit ca. 30 Jahren gegen Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung.

Über ihn habe Medien mehrfach berichtet.
Als langjähriges Behörden- und Justizopfer gibt es hier seit heute (05.12.2020) eine extra Schaltfläche "Herbert Löffler"
 


Letzte Änderung: 05.12.2020

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