Beim Strafverfahren gegen mich ist folgendes passiert:
1. Vorprüfung
a) Anzeige von Nachbarin-X beim Polizeirevier Weil am Rhein
(POK L.......) am 22. Nov. 2017
b) Prüfung durch die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft.
2. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die
Staatsanwaltschaft: Durchführung meist durch die Polizei.
Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter (Polizeiliche Einladung).
zu einem Verhör oder einer Aussage. Diese kann man ablehnen. Statt einer schriftlichen polizeilichen Vorladung mit Termin und
Absagemöglichkeit, kamen POK L....... und ein Kollege am 28. Nov.
2017 unangekündigt vorbei.
Ich war mir der Folgen nicht bewusst, als ich am gleichen Tag ein
ausführliches Schreiben an POK L....... per Email schickte.
3. Ermittlungsergebnis durch die Polizei
Eventuell Strafanzeige schreiben, teilweise auch als Strafantrag.
POK L....... hatte aber schon am 22. Nov. einen Strafantrag
geschrieben, von dem ich nichts wusste. 4. Staatsanwaltschaft entscheidet über das Ermittlungsergebnis
Einstellung oder Fortsetzung des Strafverfahren. |