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Schreiben an die Staatsanwaltschaft Lörrach
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Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel.
0.......................................
Per E-Mail als PDF-Brief an
poststelle@staloerrach.justiz.bwl.de
Staatsanwaltschaft
Lörrach
z.Hd. Herrn Triller
Bahnhofstraße 4A 79539 Lörrach 7. August 2020
Aktenzeichen 91 Js 2403/20
Ermittlungsverfahren gegen Dr. Yvonne Puchinger
Trefzer
wegen des Verdachts der Rechtsbeugung Ihr Schreiben vom 26.
Februar 2020, Eingang bei mir am 05.03.2020 Sehr geehrter Herr
Triller, so kommentarlos möchte ich dieses, für mich überraschend
entstandene Aktenzeichen nicht den Aktenbergen der Lörracher
Staatsanwaltschaft überlassen. Meine Reaktion kommt relativ spät,
aber im Vergleich zur Reaktionszeit der Justiz auf wichtige Anliegen
von mir halte ich sie nicht für verspätet. Wie meist üblich werde
ich meine Stellungnahme nummerieren bzw. strukturieren, wobei ich
die Erfahrung gemacht habe, dass auf nummerierte Anliegen staatliche
Institutionen nicht analog reagieren, sondern pauschaliert, so dass
wichtige Argumente weggelassen werden können.
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1. |
Am 20.02.2020 habe ich nicht direkt eine Strafanzeige
erstattet. Dieser Begriff kommt in meinem Schreiben nicht vor.
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2. |
Am 20.02.2020 habe ich an das Richterdienstgericht in
Karlsruhe und zwei BW-Ministerien geschrieben und nicht an sie. Nach
meinem Schreiben haben sich Richter/innen, Staatsanwält/innen und
Polizist/innen durch unterlassene rechtsstaatliche Aktivitäten bei
mir sehr ungerechte Rechtsfolgen verursacht. - 2 - |
Gertrud Moser, 79589 Binzen
Schreiben an StA Lörrach vom 07.08.2020
Seite 2
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3. |
Im hier genannten Aktenzeichen soll ich gegen Dr. Yvonne Puchinger
und Richter Tobias Trefzer eine Strafanzeige erstattet haben.
In meinem Schreiben vom 20.02.2020 habe ich auch auf den
Richter Axel Frick hingewiesen.
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4. |
Am 20.02.2020 habe ich auch zum x-ten Mal auf die vielen
Falschaussagen meiner Nachbarin-X
seit 2009 bei der Polizei und Justiz hingewiesen.
Trotzdem sind immer noch keine Ermittlungen gegen sie eingeleitet
worden, obwohl der inzwischen entstandene Rechtsschaden 30.000
Euro übersteigt.Bürger/innen, die mehrfach Ladendiebstähle von
weit geringerem Wert mehrfach begangen haben, kommen dann schon
wegen einiger 100 Euro ins Gefängnis. Außerdem wollten diese
Personen nicht direkt eine Person schädigen, wie es meine
Nachbarin-X seit über 10
Jahren tut.
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5. |
Die in Ihrem Antwortschreiben vom 26.02.2020 erwähnte „kriminalistische
Erfahrung" ist für mich ein mangelhaftes Argument, wenn man die
vielen Aktenzeichen und Argumente von mir beachtet.
Ich fasse dieses Argument daher als persönliche Beleidigung auf.
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6. |
Am 20.02.2020 habe Sie von mir genügend Aktenzeichen
erhalten.
Dort existieren in den Schreiben von mir keine Gerüchte oder
Vermutungen, wie Sie in Ihrem Antwortschreiben vom 26.02.2020
angemerkt haben.
Von mir gibt es genügend konkrete Hinweise zu Ermittlungen, Beweisen
und möglichen Zeugen zu meinen Gunsten mit den Begründungen dazu.
In den schriftlichen und mündlichen Äußerungen zum ablehnenden
Verhalten der Justiz mir gegenüber gibt es genügend subjektive
Äußerungen der beteiligten Personen, die eines Rechtsstaates
unwürdig sind.
Darauf habe ich in Stellungnahmen zu Urteilen und zu ablehnenden
Schreiben der Staatsanwaltschaft in umfangreicher Form hingewiesen.
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7. |
Ihr Antwortschreiben vom 26.02.2020 auf mein Schreiben vom
20.02.2020 war so schnell, dass Sie sicherlich keine einzige der
vielen Akten überprüft haben.
Vermutlich haben Sie auch den strukturierten langjährigen Rechtsfall
online nicht überprüft.
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8. |
Das langjährige Fehlverhalten der Polizei und Justiz mir gegenüber
hat bei mir den Eindruck erweckt, dass hier ein Fall von
organisierter Kriminalität vorliegt,
indem sich die beteiligten Personen aus Polizei und Justiz
gegenseitig schützen und somit extremen Rechtsmissbrauch begehen.
Leider gehen darauf weder das Innenministerium noch das
Justizministerium von Baden-Württemberg ein.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen
Schreiben an StA Lörrach vom 07.08.2020
Seite 3
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9. |
Ihr Antwortteil vom 26.02.2020 „Solche tatsächlichen, den
Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung begründenden Umstände sind
Ihrer Anzeige vom 20.02.2020 nicht zu entnehmen. Sie beschränken
sich auf bloße pauschale Behauptungen, wonach die von Ihnen
angezeigten Personen Straftaten begangen haben sollen, ohne konkrete
Sachverhalte zu schildern, die auf ein strafbares Verhalten der von
ihnen angezeigten Personen hindeuten.“
entbehrt jeglicher Grundlage und Tatsache und ist eine
Unterstellung mir gegenüber.
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10. |
Wo bitte sind die vielen sachlichen Beweise für die vielen,
herabsetzenden, beleidigenden Falschaussagen der AE
Nachbarin-X,
die für mich schwerwiegende Rechtsfolgen hatten?Seit über 10
Jahren gibt es kein einziges selbst verfasstes Schreiben von ihr,
weil die Polizei und Justiz sie zu Unrecht extrem begünstigen und
für sie arbeiten. Mehrfach beantragte Zeugenvernehmungen wurden von
der Polizei und Justiz abgelehnt oder ignoriert.
Das Polizeirevier Weil am Rhein hat einseitige Ermittlungen zu
meinen Ungunsten durchgeführt, aber keine einzige zu meinen Gunsten.
In den Schreiben von PHK Pfaff sind eindeutig rechtsstaatswidrige
Argumente zu erkennen.
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11. |
Nach den über 10 Jahren gemachten Erfahrungen mit der
Staatsanwaltschaft Lörrach habe ich in meinen Schreiben belegt, dass
sie das Strafgesetzbuch willkürlich auslegt. Verheerend ist die
Tatsache, dass die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe dann
sämtliche Beschwerden ohne ausreichende Begründung ablehnt.
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12. |
Es ist keine Übertreibung, wenn mein über 10jähriger, ungerechter
Rechtsfall ein Trauma bei mir ausgelöst hat, und dem ich sehr leide.
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Mit freundlichem Gruß (?)
G. Moser |
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