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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 

Schreiben an die Staatsanwaltschaft Lörrach


Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel. 0.......................................



Per E-Mail als PDF-Brief an poststelle@staloerrach.justiz.bwl.de

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Herrn Triller
Bahnhofstraße 4A

79539 Lörrach

7. August 2020

Aktenzeichen 91 Js 2403/20
Ermittlungsverfahren gegen Dr. Yvonne Puchinger
                                             Trefzer
wegen des Verdachts der Rechtsbeugung

Ihr Schreiben vom 26. Februar 2020, Eingang bei mir am 05.03.2020

Sehr geehrter Herr Triller,

so kommentarlos möchte ich dieses, für mich überraschend entstandene Aktenzeichen nicht den Aktenbergen der Lörracher Staatsanwaltschaft überlassen.

Meine Reaktion kommt relativ spät, aber im Vergleich zur Reaktionszeit der Justiz auf wichtige Anliegen von mir halte ich sie nicht für verspätet.

Wie meist üblich werde ich meine Stellungnahme nummerieren bzw. strukturieren, wobei ich die Erfahrung gemacht habe, dass auf nummerierte Anliegen staatliche Institutionen nicht analog reagieren, sondern pauschaliert, so dass wichtige Argumente weggelassen werden können.
 

1. Am 20.02.2020 habe ich nicht direkt eine Strafanzeige erstattet. Dieser Begriff kommt in meinem Schreiben nicht vor.
 
2. Am 20.02.2020 habe ich an das Richterdienstgericht in Karlsruhe und zwei BW-Ministerien geschrieben und nicht an sie. Nach meinem Schreiben haben sich Richter/innen, Staatsanwält/innen und Polizist/innen durch unterlassene rechtsstaatliche Aktivitäten bei mir sehr ungerechte Rechtsfolgen verursacht.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen         Schreiben an StA Lörrach vom 07.08.2020             Seite 2
 
3. Im hier genannten Aktenzeichen soll ich gegen Dr. Yvonne Puchinger und Richter Tobias Trefzer eine Strafanzeige erstattet haben.
In meinem Schreiben vom 20.02.2020 habe ich auch auf den Richter Axel Frick hingewiesen.
 
4. Am 20.02.2020 habe ich auch zum x-ten Mal auf die vielen Falschaussagen meiner Nachbarin-X seit 2009 bei der Polizei und Justiz hingewiesen.
Trotzdem sind immer noch keine Ermittlungen gegen sie eingeleitet worden, obwohl der inzwischen entstandene Rechtsschaden 30.000 Euro übersteigt.

Bürger/innen, die mehrfach Ladendiebstähle von weit geringerem Wert mehrfach begangen haben, kommen dann schon wegen einiger 100 Euro ins Gefängnis. Außerdem wollten diese Personen nicht direkt eine Person schädigen, wie es meine Nachbarin-X seit über 10 Jahren tut.
 

5. Die in Ihrem Antwortschreiben vom 26.02.2020 erwähnte „kriminalistische Erfahrung" ist für mich ein mangelhaftes Argument, wenn man die vielen Aktenzeichen und Argumente von mir beachtet.
Ich fasse dieses Argument daher als persönliche Beleidigung auf.
 
6. Am 20.02.2020 habe Sie von mir genügend Aktenzeichen erhalten.
Dort existieren in den Schreiben von mir keine Gerüchte oder Vermutungen, wie Sie in Ihrem Antwortschreiben vom 26.02.2020 angemerkt haben.
Von mir gibt es genügend konkrete Hinweise zu Ermittlungen, Beweisen und möglichen Zeugen zu meinen Gunsten mit den Begründungen dazu.

In den schriftlichen und mündlichen Äußerungen zum ablehnenden Verhalten der Justiz mir gegenüber gibt es genügend subjektive Äußerungen der beteiligten Personen, die eines Rechtsstaates unwürdig sind.
Darauf habe ich in Stellungnahmen zu Urteilen und zu ablehnenden Schreiben der Staatsanwaltschaft in umfangreicher Form hingewiesen.

 

7. Ihr Antwortschreiben vom 26.02.2020 auf mein Schreiben vom 20.02.2020 war so schnell, dass Sie sicherlich keine einzige der vielen Akten überprüft haben.
Vermutlich haben Sie auch den strukturierten langjährigen Rechtsfall online nicht überprüft.
 
8. Das langjährige Fehlverhalten der Polizei und Justiz mir gegenüber hat bei mir den Eindruck erweckt, dass hier ein Fall von organisierter Kriminalität vorliegt,
indem sich die beteiligten Personen aus Polizei und Justiz gegenseitig schützen und somit extremen Rechtsmissbrauch begehen.
Leider gehen darauf weder das Innenministerium noch das Justizministerium von Baden-Württemberg ein.
 
 

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Gertrud Moser, 79589 Binzen         Schreiben an StA Lörrach vom 07.08.2020             Seite 3
 
9. Ihr Antwortteil vom 26.02.2020

„Solche tatsächlichen, den Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung begründenden Umstände sind Ihrer Anzeige vom 20.02.2020 nicht zu entnehmen. Sie beschränken sich auf bloße pauschale Behauptungen, wonach die von Ihnen angezeigten Personen Straftaten begangen haben sollen, ohne konkrete Sachverhalte zu schildern, die auf ein strafbares Verhalten der von ihnen angezeigten Personen hindeuten.“

entbehrt jeglicher Grundlage und Tatsache und ist eine Unterstellung mir gegenüber.
 

10. Wo bitte sind die vielen sachlichen Beweise für die vielen, herabsetzenden, beleidigenden Falschaussagen der AE Nachbarin-X,
die für mich schwerwiegende Rechtsfolgen hatten?

Seit über 10 Jahren gibt es kein einziges selbst verfasstes Schreiben von ihr, weil die Polizei und Justiz sie zu Unrecht extrem begünstigen und für sie arbeiten. Mehrfach beantragte Zeugenvernehmungen wurden von der Polizei und Justiz abgelehnt oder ignoriert.

Das Polizeirevier Weil am Rhein hat einseitige Ermittlungen zu meinen Ungunsten durchgeführt, aber keine einzige zu meinen Gunsten.
In den Schreiben von PHK Pfaff sind eindeutig rechtsstaatswidrige Argumente zu erkennen.
 

11. Nach den über 10 Jahren gemachten Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Lörrach habe ich in meinen Schreiben belegt, dass sie das Strafgesetzbuch willkürlich auslegt. Verheerend ist die Tatsache, dass die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe dann sämtliche Beschwerden ohne ausreichende Begründung ablehnt.
 
12. Es ist keine Übertreibung, wenn mein über 10jähriger, ungerechter Rechtsfall ein Trauma bei mir ausgelöst hat, und dem ich sehr leide.
 
Mit freundlichem Gruß (?)
G. Moser

Geändert am:   14.02.2025

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