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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 

Postbrief an das Richterdienstgericht mit Kopien an weitere wichtige staatliche Institutionen


Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel. 0.......................................

Per PDF-Brief über das Amtsgericht, die Staatsanwaltschaft Lörrach und Polizeirevier Weil am Rhein

Richterdienstgericht
beim
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Straße 7

76133 Karlsruhe

Ministerium
der Justiz und für Europa
Baden-Württemberg
Schillerplatz 4

70173 Stuttgart
Innenministerium
Baden-Württemberg
z.Hd. Herrn Thomas Strobl
Willy-Brandt-Straße 41

70173 Stuttgart
Per Postbrief Email .............@jum.bwl.de Email: thomas.strobl@cdu-bw.de

20. Februar 2020

Brutaler Rufmord durch verfassungsfeindliche Einstellungen
der beteiligten Polizist/innen, Richter/innen und Staatsanwältinnen seit 2009

Rufmord kann nicht verjähren, weil er lebenslänglich besteht

Extrem ungerechter langjähriger Rechtsfall durch Untätigkeit, Beleidigungen, Beweisverweigerungen mehrerer Richter/innen, Staatsanwält/innen und Polizist/innen

Dazu kommen noch untätige, falsch handelnde und betrügerische Anwält/innen

Nach über 10 Jahren möchte ich endlich ein sorgenfreies Leben führen können,
das nicht von den vielen Falschaussagen meiner Nachbarin-X Vorname Nachname bestimmt ist.

 

  Aus den vielen Akten ergibt sich,
dass sich die beteiligten Richter/innen, Staatsanwält/innen und Polizist/innen
verfassungsfeindlich über Jahre hinweg verhalten haben:
 
Ich wurde von meiner Nachbarin-X Vorname Nachname zu Unrecht als psychisch krank und auffällig denunziert und dann wurde eine beleidigende demütigende Rechtsfolge in Gang gesetzt, die bis heute andauert. Zuletzt wurde Nachbarin-X am 2. Sept. 2019 von Richter Axel Frick und StA Schneider zu Unrecht als glaubwürdig eingestuft.

Kurz:
Analog wie in der Nazi-Zeit werden mir seit 2009 keinerlei übliche Rechte gewährt

oder anders ausgedrückt:

Psychisch Kranke und als solche denunzierte Menschen haben trotz vieler Beschwerden und Hinweise keine normalen Rechte bei der Polizei und Lörracher Justiz,
wobei die Denunziantin keinerlei Überprüfungen unterzogen wurde und wird.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 2

Sehr geehrter Richterin, sehr geehrter Richter,

normalerweise sind Sie jeweils nur für eine/n Richter/in zuständig, wenn bei dieser Person mehrere oder viele Dienstvergehen vorliegen.

In meinem Fall sind aber mehrere Richter/innen, Staatsanwält/innen und Polizist/innen für meinen seit über 10 Jahre dauernden, äußerst ungerechten und extrem psychisch belastenden Rechtsfall verantwortlich, der durch eine einzige Person verursachte wurde und immer noch andauert. Das hat auch erhebliche gesundheitliche Folgen.

Daher sind riesige Aktenberge, verschiedene ungerechte Rechtsfolgen und Rechtskosten von etwa 30.000 Euro entstanden.
Auf den ersten Blick sieht das nach enormer Arbeit aus. In meinem vielen Schreiben wiederhole ich mich ständig, um zu erreichen dass die angesprochene Person aus einer staatlichen Institution das Ausmaß der Ungerechtigkeit begreift.

Aufgrund dieser Wiederholungen wurde ich von Richter Axel Frick öffentlich beleidigt, indem er mir empfahl, dass ich zu einem Psychiater gehen sollte.

Ich habe aber nach zwei Jahren angefangen, meinen Rechtsfall online zu dokumentieren, so dass ich und vermutlich auch Sie nur noch mit meiner Fall-Homepage einen Überblick bekommen können.
Die Ereignisse seit November 2017 sind aber weitgehend noch nicht online.
Daher könnte ich Ihnen eine interne Fall-Homepage anbieten,

 

außerdem die Aktenzeichen beim Amtsgericht und höheren Ebenen  Anlage R 1
die Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Anlage R 2
die Aktenzeichen beim Verwaltungsgericht Anlage R 3

Folgende Richter/innen haben neben Staatsanwält/innen und Polizisten schwerwiegende Rechtsbrüche mir gegenüber begangen:
Richter Tobias Trefzer,            XVII 9635
2009 beim Amtsgericht Lörrach, jetzt beim Amtsgericht Freiburg,
 
Begründung: Anlage R 4

Richterin Dr. Yvonne Puchinger
, 2 C 1446/14
2014 beim Amtsgericht Lörrach, jetzt bei der Staatsanwaltschaft Lörrach,
 
Begründung: Anlage R 5

Richter Axel Frick, 31 CS 86 Js 17536/17 , 31 CS 86 Js 17536/17
zuständig für meinen aktuellen Fall seit Dezember 2017, Amtsgericht Lörrach).
 
Begründung:
Mein letztes Beschwerdeschreiben vom 15.09.2019, auf das er nicht reagiert hat Anlage R 6
Anlage R 6

Bei den zuerst genannten Personen wurde ihr Handeln auch vom Landgericht Freiburg akzeptiert, das Verhalten von Richter Trefzer auch vom Oberlandesgericht Karlsruhe.
Daher tragen auch die Richter/innen auf höheren Ebene eine Verantwortung.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 3

Trotzdem ist ihr verfassungsfeindliches und menschenrechtsfeindliches Bild eindeutig aus den Akten zu erkennen.
Dazu gibt es genügend Beschwerden, Stellungnahmen zu Urteilen usw. von mir.

Richter Knorr
2015/16 am Verwaltungsgericht Freiburg für folgende Aktenzeichen zuständig:
4 K 1908/15, 4 K 2170/15, 4 K 2377/15, 4 K 2449/15, 4 K 2590/15, 4 K 2591/15

Diese Aktenzeichen sind durch Rechtsanwalt 12 entstanden, wobei belegt ist, dass er sich nicht an meine Auftragswünsche hielt und sich massiv dann gegen meinen Vollmachtsentzug wehrte.
Ich setzte die Verfahren ohne ihn fort. Dann wurden die Streitwerte erhöht, was zu höheren Gerichtskosten und unklar, ob dann die Anwaltskosten gestiegen sind.

Durch diese vielen Rechtsverstöße mir gegenüber können meine Nachbarn-X, junior und senior, der Steuerberater x und ein Teil seiner Mitarbeiter/innen ungehindert Rufmord über mich ausüben.

 

Einen möglicher Beweis ist aus meinem Brief an einen Nachbarn zu erkennen. Anlage R 7
Folgende Schreiben verdeutlichen auch meine äußerst ungerechte Behandlung:
 
13.12.2020   Zur Befragung im Strafprozess gegen mich Anlage R 8

17.12.2020
 
Bauliche Voraussetzungen verhindern eine
angebliche Belästigung meiner Nachbarin
Anlage R 9
Mit freundlichem Gruß

G. Moser

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Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 4

Anlage R 1

Hier ein Überblick zu den Aktenzeichen beim Amts- und Landgericht
in unvollständiger Form gibt es sie auch auf http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/amtsgericht.htm

Sämtliche Verfahren beim Amtsgericht
sind durch meine  Nachbarin-X Vorname Nachname  bzw. ihre Familie bedingt!!!
(Ein Verfahren mit ihrer Freundin)

Zuvor hatte ich keinen Ärger mit der Polizei, dem Landratsamt, den Zivilgerichten und der Staatsanwaltschaft

 

Nr. 1 30.09.2009 XVII 9635 Gerichtliches Betreuungsverfahren aufgrund eines Polizeiberichts mit Falschaussagen im Auftrag von Nachbarin Nachbarin-X
    Landgericht: 4 T 256/10 Beschwerde zum Betreuungsverfahren
Nr. 2 21.11.2010 6 C 1986/10 und 6 C 1983/10 Klageversuch zur Unterlassung der Behauptungen von Nachbarin Nachbarin-X
Nr. 3 13.11.2012 5 C 1666/12 Journalistenklage 
Nr. 4 Juni 2014 -?!-?!-?!-   Angebliche Klage mit Anwalt 7 beim Amtsgericht Lörrach (nicht erfolgt) 
Nr. 5 Sept. 2014 3 C 1377/14 Moser ./. Nachbarin Nachbarin-X wegen Schadenersatz. Dann aber Klage zurückgezogen und durch eine neue ersetzt (Nr. 6)  Kosten: 1/2 Klagegebühr 219 €
Nr. 6 07.10.2014 2 C 1446/14 Moser ./. Nachbarin Nachbarin-X wegen Schadenersatz 
    Landgericht: 3 S 24/15 Berufung im Fall Moser ./. Nachbarin Nachbarin-X wegen Schadenersatz 
Nr. 7 30.05.2015 ??????  Ohne Absprache mit mir hat RA Anwalt 12 versucht, eine Aktenlöschung zu erreichen. M.E. mit nicht ausreichenden Argumenten. 
    Landgericht:  E 140 - RA Anwalt 12 am 24.06.2015 
Nr. 8 03.12.2015 E 14 - Antragsverfahren durch RA Anwalt 12
Eingabe von RA Anwalt 12 ohne vorherige Rücksprache mit mir
Nr. 9 01.02.2016 2 C 1840/15 Nichtigkeitsklage von RA Anwalt 12 ohne Vollmacht
Eingabe von RA Anwalt 12 ohne vorherige Rücksprache und ohne Vollmacht mit mir 
Nr. 10 14.04.2016 6 C 472/16 Amtsgericht: Moser gegen RA Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung (1. einstweilige Verfügung)
    Landgericht: 3 T 251/16 Moser gegen RA Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung

Landgericht: 3 T 32/17 Moser gegen RA Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung, hier: Richterablehnung durch RA Anwalt 12

Landgericht: 3 T 17/18 Moser gegen RA Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung, hier: Richterablehnung durch RA Anwalt 12

Landgericht: 3 T 246/18 Moser gegen RA Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung hier: Prozesskostenhilfe für RA Anwalt 12

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Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 5
Nr. 11 Juli 2016 3 C 909/16  RA Anwalt 12 gegen Moser wegen Forderung  
    Landgericht: 3 T 191/16 RA Anwalt 12 gegen Moser wegen Forderung, hier: Prozesskostenhilfe

Landgericht: 3 T 325/16 HYPERLINK "file:///L:\2020-01-27-gerichtlichesbetreuungsverfahren-intern\landgericht8.htm" RA Anwalt 12 gegen Moser wegen Forderung, hier:HYPERLINK "file:///L:\2020-01-27-gerichtlichesbetreuungsverfahren-intern\landgericht6.htm" Prozesskostenhilfe

Nr. 12 Juli 2016 (Eigentlich überflüssige) Klage gegen Nachbarin Y (Freundin von Nachbarin Nachbarin-X) 
Nr. 13 Sept 2016 1 M 1200/16  Nachbarin Nachbarin-X gegen Moser wegen Zwangsvollstreckung  
    Landgericht: 3 T 280/16 Nachbarin Nachbarin-X gegen Moser wegen Zwangsvollstreckung 
Nr. 14 Dez 2016 xxxxxx Klage gegen RA Dr. (Vorname Nachname) durch RA Hummel beim Amtsgericht Baden-Baden
Nr. 15 Dez 2016 10 C 414/16 Erfolgloser Klageversuch gegen Anwältin 11 beim Amtsgericht Bad Säckingen 
Nr. 16 Dez 2016 5 C 1601/16 Klage gegen Anwältin Kirsten Lang 
Nr. 17 Jan 2017 3 C 83/17 Leider erfolglose 2. einstweilige Verfügung gegen RA Anwalt 12 
    3 T 33/17 Landgericht Freiburg Moser gegen RA Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung, hier: Beschwerde

3 T 86/17 Landgericht  Freiburg  Moser gegen RA Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung sonstige Beschwerde

Nr. 18 Jan 2017 2 C 59/17 RA Anwalt 12 gegen mich  wg. Feststellung
    3 T 237/17 Landgericht Freiburg
RA Anwalt 12 gegen mich  wg. Feststellung
Nr. 19 Dez
2017
31 CS 86 Js 17536/17 Strafbefehl wegen angeblicher Beleidigung von Nachbarin Nachbarin-X
Nr. 20 Apr 2018 3 C 449/18 Moser  (alleine) gegen RA Anwalt 12 wg. Feststellung und Forderung  
Nr. 21 Apr 2018 3 C 458/18 Moser mit RA Hummel gegen RA Anwalt 12 wg. Forderung. An der mündlichen Verhandlung nahm ich aus Kostengründen alleine teil, weil Anwalt 14 sehr weit entfernt seine Kanzlei hat. 
    3 S 191/18 Landgericht Freiburg
Moser gegen RA Anwalt 12  wg. Forderung
Nr. 22 Okt 2018 31 CS 86 Js 17536/17 Strafbefehl wegen verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen (Polizeibericht auf Homepage)

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Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 6

Anlage R 2

Hier ein Überblick zu den Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft
in unvollständiger Form gibt es sie auch auf

http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/staatsanwalt.htm

Sämtliche Verfahren bei der Staatsanwaltschaft
sind durch meine Nachbarin Nachbarin-X bzw. ihre Familie bedingt!!! 
(Ein Verfahren mit ihrer Freundin)

Zuvor hatte ich keinen Ärger mit der Polizei, dem Landratsamt, den Zivilgerichten und der Staatsanwaltschaft

Nr. 1 Okt 2009 Strafanzeige gegen Nachbarin Nachbarin-Xwegen Falschaussagen bei der Polizei:
85 Js 9229/09 
Staatsanwaltschaft Lörrach (Staatsanwältin Dr. Reil)
Erfolglose  Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung aufgrund eines Polizeiberichts mit
 Falschaussagen im Auftrag von Nachbarin-X.
  Nov. 2009 3 Zs 2606/09 Erfolglose Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe (Oberstaatsanwältin Scheck)
  Mai
2012
85 Js 9229/09 Staatsanwaltschaft Lörrach (LOSt Inhofer)
Es liegen keine Gesichtspunkte zur Wiederaufnahme des Verfahrens vor.
Nr. 2 Aug. 2013

 

Strafanzeige gegen Nachbarin Nachbarin-X bzw. deren Anwältin wegen Nötigung:
400 Js 24286/13 
Staatsanwaltschaft Freiburg (Oberstaatsanwalt Maier)
Aufgrund des Abmahnschreibens der gegnerischen Anwaltskanzlei erstattet ich am 21.08.2016 Strafanzeige wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft Freiburg, weil die Kanzlei ca. 22 km südlich von Freiburg liegt.
Die Staatsanwaltschaft verwies das Verfahren aber nach Lörrach:
82 Js 8808/13 Staatsanwaltschaft Lörrach (Leitender Oberstaatsanwalt Inhofer lehnt ab)
Nr. 3 ca. Aug. 2013 1. Strafverfahren gegen mich durch Nachbarin Nachbarin-X wegen Bedrohung
86 Js 7931/13
 Staatsanwaltschaft Lörrach (Staatsanwältin Sattler-Bartusch): Zu Unrecht eingeleitetet Strafverfahren gegen mich wegen erneuten Falschaussagen von Nachbarin-X.
  Nov 2013 5 Zs 2028/13 Erfolglose Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe (Brenk Oberstaatsanwalt)
Nr. 4 Dez 2013 Strafanzeige gegen Nachbarin Nachbarin-X wegen Verleumdung:
80 Js 1317/14
 Staatsanwaltschaft Lörrach  Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Nachbarin-X, z.B. im Bedrohungsverfahren gegen mich. Abgelehnt im Feb. 2014 von Leitendem Oberstaatsanwalt Inhofer) 
  Mrz 2014 5 Zs 345/14 Erfolglose Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe (Brenk Oberstaatsanwalt)

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Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 7
Nr. 5 Jan 2014 Strafanzeige gegen den Petitionsausschuss BW:
7 Js 2087/14
 Staatsanwaltschaft Stuttgart 
Strafanzeige wegen Verleumdung durch veröffentlichte Petition gegen den Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg (u.a. gegen 
Gaby Rolland MdL)
Nr. 6 ?? Strafanzeige durch die RAK gegen RA Dr. (Vorname Nachname):
9 EV 1/15  
 
Zu einem mir nicht bekannten Termin, der auch im Jahr 2014 liegen kann, machte die Rechtsanwaltskammer Freiburg eine mir nicht inhaltlich bekannte Eingabe gegen RA Dr. (Vorname Nachname): aufgrund meiner eingesandten Unterlagen bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Davon erfuhr ich im Januar 2015. Inzwischen ist RA Dr. (Vorname Nachname): nicht mehr Rechtsanwalt.
Nr. 7 Sep 2015 Strafanzeige gegen Nachbarin Nachbarin-X 95 Js 12341/15  Staatsanwaltschaft Lörrach
wegen Prozessbetrug beim Amtsgericht Lörrach und beim Landgericht Freiburg durch die gegnerische Anwaltskanzlei und Nachbarin Nachbarin-X (Abgelehnt 19.11.2015 Staatsanwältin Raschke)  
Nr. 8 Dez 2015 Strafanzeige gegen Anwalt  7
201 Js 16632/15 
 bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden gegen RA Dr. (Vorname Nachname): 
  Jan 2016 5 Zs 2223/15   Erfolglose Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe
Nr. 9 Feb 2016 Strafanzeige gegen RA Anwalt 12
82 Js 1826/16
 Staatsanwaltschaft Lörrach
Aufgrund verschiedener Verhaltensweisen und eines Briefes vom 4. Februar 2016 erstattete ich Strafanzeige gegen RA Anwalt 12. Ich hatte ihn vorgewarnt. Wie üblich wurde meine Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft Lörrach abgelehnt.
Nr. 10 Nov 2017 Strafanzeige gegen mich
86 Js 17536/17
 Strafanzeige durch das Polizeirevier Weil am Rhein mit drastischen Falschaussagen gegen mich, natürlich im Auftrag von Nachbarin-X. (2. PolizeiberichtEreignisse, AS-Liste
Nr. 11 Dez 2017 Strafbefehl gegen mich
31 Cs 86 Js 17536/17
 Strafbefehl gegen mich aufgrund der Falschaussagen von Nachbarin Nachbarin-X beim 2. Polizeibericht und einem ZeugenMeine unveröffentlichte Stellungnahme zu den Falschaussagen und dem tatsächlichen Geschehen interessiert die Polizei, das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft nicht, weil sie schon wieder an die drastischen Falschaussagen glauben. Mein Albtraum hat daher kein Ende. Am 10. Januar 2018 habe ich Einspruch erhoben, kürzlich sollte ich ohne Hinweis auf den Einspruch 300 Euro zahlen. Das habe ich verweigert. Jetzt soll gegen Ende des Jahres eine Gerichtsverhandlung stattfinden, bei der bisher nur Nachbarin Nachbarin-X und der "Zeuge" als "Zeugen" auftreten. Mein Hinweis auf eine ältere Zeugenliste wurde ignoriert.
Nr. 12 Mai
2018
86 Js 4768/18  Strafanzeige gegen Nachbarin Nachbarin-X wegen falscher Verdächtigung: 

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Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 8

 

Nr. 13 Sept
2018
88 Js 10154/18 Ermittlungsverfahren wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen.
Staatsanwältin Sattler-Bartusch 
Nr. 14 Nov.
 2018
ST/2095879/2018 Strafanzeige wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß § 353d StGB 
Nr. 14 Dez.
2018
88 Js 15381/18 Strafanzeige wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß § 353d StGB  Vorläufige Einstellung, weil eine Strafe bei einem anderen Aktenzeichen zu erwarten ist.
Staatsanwältin Sattler-Bartusch 
Nr. 15 Aug.
2018
88 Js 11510/18 Strafanzeige gegen den Zeugen wegen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht und Verleumdung. Staatsanwältin Sattler-Bartusch lehnt ab
Nr. 16 Jan
2019
88 UJs 127/19
Strafanzeige wegen Beleidigung gegen eine nicht namentlich bekannte Mitarbeiterin beim gegenüberliegenden Steuerberatungsbüro
Abgelehnt von Staatsanwältin Sattler-Bartusch 
Nr. 17 Juli
2019
Az ST/1177815/2019
Ihre Vorladung vom 8. Juli zum 25. Juli 2019 wegen angeblicher Erpressung zum Nachteil Staatsanwältin Dr. Reil und Erster Staatsanwältin Sattler-Bartusch durch meine Schreiben vom 1. April 2019
Nr. 18 Sep-
2019
Az 86 Js 11983/19
Anzeigensache gegen Zeuge-x und Nachbarin Nachbarin-X wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage
Nr. 19 Okt
2019
200 Js 17515/19
Ermittlungsverfahren wegen Erpressung

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Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 9

Anlage R 3

Hier ein Überblick zu den Aktenzeichen beim Verwaltungsgericht
in unvollständiger Form gibt es sie auch auf
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/verwaltungsgericht.htm

 

 

Nr. 1 Okt 2014 4 AR 38/14 Klageversuch gegen die Polizei und das Landratsamt Lörrach

Diese Unterlagen erhielt RA Anwalt 12 für fachgerechte Klagen. Einen Teil der mir wichtigen Anliegen hat er ignoriert und ohne Rücksprache folgenden Klagen eingereicht. Diese Klagen waren aber nicht immer zielgerichtet und fachgerecht

Nr. 2 Aug 2015 4 K 1908/15 Verwaltungsrechtssache G. M.
gegen Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung
 (Aktenaussonderung und -vernichtung)
    1 S 2197/15 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Verwaltungsrechtssache G. M. mit RA Anwalt 12 gegen Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung (Aktenaussonderung und -vernichtung)
hier: Streitwert
Nr. 3 Okt 2015 4 K 2377/15 Verwaltungsrechtssache G. M.
gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung (Entschädigung)
    1 S 2276/15 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Nr. 4 Sep 2015 4 K 2170/15 Verwaltungsrechtssache G. Moser mit RA Anwalt 12
gegen Land Baden-Württemberg (Polizei) wegen Folgenbeseitigung
   
Nr. 5 Okt 2015 4 K 2449/15 Verwaltungsrechtssache G. Moser mit RA Anwalt 12
gegen Landkreis Lörrach wegen Feststellung
Nr. 6 Nov 2015 4 K 2590/15 Verwaltungsrechtssache G. Moser mit RA Anwalt 12
gegen Land Baden-Württemberg wegen Beweissicherung
 
Nr. 7 Nov
2015
4 K 2591/15 Verwaltungsrechtssache G. M. mit RA Anwalt 12 gegen gegen Landkreis Lörrach wegen Beweissicherung.  
    Nach Vollmachtsentzug wandte sich RA Anwalt 12 an den Verwaltungsgerichtshof, so dass folgende Aktenzeichen entstanden sind, Dabei wurde natürlich mein Name verwendet.
    1 S 493/16 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Anwaltlichen Bemühungen wegen Zurückweisung als  Bevollmächtigter vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg -

1 S 1221/16 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Zurückweisung eines Bevollmächtigten
hier: Beschwerde
hier: Erinnerung gegen den Kostenansatz

1 S 57/16 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
 Verwaltungsrechtssache G.M. gegen Landkreis Lörrach
wegen Feststellung, 
hier Beiladung

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Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 10

noch nicht fertig für Online bearbeitet



Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 5

 



Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 2

 


Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 2

 


Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 2

 


Gertrud Moser, 79589 Binzen        20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere       Seite 2

 


 
 
     
 
 
 
 
 
 












Anlage R 4
Gertrud Moser, .....Str. x 9, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 7928767




Per Email als PDF-Brief an poststelle@agfreiburg.justiz.bwl.de
Kopie an das Dienstgericht für Richter (Anlage 4)

z.Hd. Richter Tobias Trefzer
Amtsgericht Freiburg
Holzmarkt 2

79098 Freiburg

XVII 9635
Amtsgericht Lörrach
20. Februar 2020

Ihre rechtswidrigen Aktivitäten 2009 gegen mich belasten mich bis heute finanziell, rufmäßig, gesundheitlich und rechtlich,
somit Begünstigung der AE Nachbarin-X, .....Str. x, 79589 Binzen


Sehr geehrte Herr Trefzer,

letztes Jahr habe ich Ihnen ein Beschwerdeschreiben geschickt, auf das Sie nicht als unabhängiger Richter antworten müssen.
Das haben Sie auch nicht auf frühere Beschwerdeschreiben getan.

Textwiederholung vom Schreiben vom 01.04.2019 an Sie

In der letzten Zeit war ich als Zuschauerin bei Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren beim Amtsgericht Lörrach.
Dabei habe ich festgestellt, dass negative Aussagen gegen Beschuldigten meist genau geprüft werden und dann ein Urteil oder Beschluss gefasst wird.
Dabei geht es auch um nicht so drastische Ordnungswidrigkeiten, bei denen der Beschuldigte beispielsweise 120 € zu zahlen hat.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten werden Zeugen geladen.

Damit ist mir das Ausmaß der Ungerechtigkeiten noch mehr bewusst geworden, die ich durch Sie bis heute erleiden muss.
Sie haben gegen mich 2009 aufgrund eines Polizeiberichts mit Falschaussagen meiner Nachbarin Nachbarin-X ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet.

Weder Sie noch später die Staatsanwaltschaft Lörrach haben meine Einwendungen akzeptiert. Jetzt sind Sie immer noch auf diesem Gebiet tätig, wie ich dem Geschäftsverteilungsplan entnommen habe. Das halte ich für nicht rechtens.

Bei einem gerichtlichen Betreuungsverfahren werden die wichtigsten Rechte eines Menschen in Frage gestellt.

Gleichzeitig haben Sie mir damals jegliche übliche Rechte verweigert.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 11

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Das gilt auch für die Staatsanwaltschaft Lörrach und die Polizei,
die keinerlei Ermittlungen zu meinen Gunsten durchgeführt haben.

In der Folgezeit ging so alles schief, was nur schief gehen kann.
Diese Ereignisse beschreibe ich seit dem 10.01.2012 in meiner Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de. (ab Nov. 2017 unvollständig)

Kurz zuvor begann ich mit folgender Informations-Homepage:
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de


Auf meiner Fall-Homepage sind die vielen belastenden, ungerechten Ereignisse beschrieben, die bis heute andauern.

Daher ist es gerecht, wenn Sie mir wenigsten 5.000 Euro ersetzen,
d.h. eine Entschädigung für Rufmord, Anwalts-, Gerichts-, Verwaltungskosten, gesund-heitliche Folgen.
und zwar bis zum 1. Mai 2019



Neuer Text vom 20.02.2020

Natürlich haben Sie auf mein Schadenersatzschreiben nicht reagiert.

Schon 2009 habe ich mich bei Ihnen wegen Verstoß gegen die Menschenrechte beschwert. Das scheint spurlos an Ihnen vorübergegangen sein.

Ich beantrage hiermit beim Dienstgericht für Richter,
dass ihre seit 2009 eingeleiteten Entmündigungsverfahren
beim Amtsgericht Lörrach und beim Amtsgericht Freiburg überprüft werden.

Es ist ein Albtraum für jede/n Bürger/in, wenn man ein solches Verfahren bei Ihnen durchma-chen muss,
d.h. überfallartiges Schreiben ohne Rechtsbelehrung,
ohne Entmündigungsgrund,
ohne Zeit zur Informations- und Anwaltssuche.
Die Betroffenen werden vor vollendete Tatsachen gestellt (möglicher Herzinfarkt inklusive)
und auf spontane Beschwerden reagieren Sie nicht.

Das ist ein schweres Verbrechen gegen die betroffenen Menschen.


Mit freundlichem Gruß (?)



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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 12

Anlage R 5
Gertrud Moser, .....Str. x 9, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 64467



Per Email als PDF-Brief an
Kopie an das Dienstgericht für Richter (Anlage 5)


Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Dr. Puchinger
Bahnhofstraße 4A

79539 Lörrach
20. Februar 2020

Ihre rechtswidrigen Aktivitäten belasten mich bis heute finanziell, rufmäßig, gesundheitlich und rechtlich,
somit Begünstigung der AE Nachbarin-X, Johann-Peter-Hebel-Straße x, 79589 Binzen


Sehr geehrte Frau Dr. Puchinger,

letztes Jahr habe ich Ihnen ein Beschwerdeschreiben geschickt, auf das Sie nicht als unab-hängige Richterin und jetzt Staatsanwältin antworten müssen.
Das haben Sie auch nicht auf Beschwerdeschreiben vom 01.04.2019 getan.

Textwiederholung vom Schreiben vom 01.04.2019 an Sie

am 07.10.2014 reichte ich beim Amtsgericht Lörrach die Klage 2 C 1446/14 Moser ./. Nachbarin-X wegen Schadenersatz ein.
Dieser Klage gingen folgende, für mich sehr ungünstige und diskriminierenden Ereig-nisse voraus:

Rechtsanwalt Dr. (Vorname Nachname) hat mich hintergangen. Er sollte eigentlich die Klage einreichen. Um dies zu belegen, haben ich fast den gesamten Schriftwechsel einge-reicht und dabei leider das Klageaktenzeichen verwendet. Zuvor hatte ich keine rich-tigen Klageerfahrungen.

Sie haben dann verfügt, dass die Gegenpartei diesen Schriftwechsel im Doppel er-halten muss. Damit haben Sie meiner Nachbarin und ihrer Anwältin sicherlich eine große Freunde gemacht.
Interessant ist, dass Sie vermutlich in der gleichen Kanzlei bei dem berühmten Straf-verteidiger Prof. Dr. Gillmeister tätig waren. Einige Jahre zuvor war auch Dr. (Vorname Nachname) in dieser Kanzlei.

Als die Klageerwiderung der Gegenpartei
mit überraschenden und falschen Aussagen am 18.11.2014 einging,
war für mich klar, dass ich doch eine anwaltliche Vertretung benötigte.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 13

Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Dr. Puchinger Seite 2


Die neue Rechtsanwältin erhielt am 26.11.2014 die eingescannte Klageerwiderung mit Kommentaren und Berichtigungen. Daher verblieb noch Zeit, innerhalb von 2 Wochen auf die Klageerwiderung der Gegenpartei wieder zu antworten.

Die neue Rechtsanwältin schrieb weder eine Erwiderung auf die Klageerwiderung noch ging sie darauf in der späteren mündlichen Verhandlung ein, als die gegneri-sche Rechtsanwältin die Falschaussagen wiederholte.

Ich wäre auch bereit gewesen, selbst auf die Klageerwiderung zu antworten, weil ich ja schriftliche Argumente verfasst hatte. Ich wusste aber zu diesem Zeitpunkt nicht, dass man auf eine Klageerwiderung wieder antworten kann.

Von dieser Möglichkeit habe ich erst nach der Verhandlung zufällig über eine Inter-net-Recherche erfahren.

Ich muss mir daher die falschen Beschuldigungen der Gegenpartei gefallen lassen, was Sie veranlasst hat, im Urteil von Übertreibungen in den Aussagen über die AE Nachbarin-X zu schreiben, was rechtlich zulässig sei.

Außerdem verglichen Sie das Verhalten meiner Nachbarin mit Zivilcourage, was ich als unbeschreibliche Beleidigung mir gegenüber auffasse.

In der letzten Zeit war ich als Zuschauerin bei Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfah-ren beim Amtsgericht Lörrach. Dabei habe ich festgestellt, dass negative Aussagen gegen Beschuldigten genau geprüft werden und dann ein Urteil oder Beschluss ge-fasst wird.
Dabei geht es auch um nicht so drastische Ordnungswidrigkeiten, bei denen der Be-schuldigte beispielsweise 120 € zu zahlen hat.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten werden Zeugen geladen.

Damit ist mir das Ausmaß der Ungerechtigkeiten noch mehr bewusst geworden, die ich durch Sie, die Staatsanwaltschaft Lörrach und Richter Trefzer seit 2009 bis heute erleiden muss.
Mehrere, m.E. berechtigte Strafanzeigen gegen meine Nachbarin Nachbarin-X wurden abgelehnt. Ich dagegen bin aufgrund von Falschaussagen der Nachbarin in Strafverfahren gekommen.

Sie haben in der Verhandlung nicht versucht, die Falschaussagen zu widerle-gen. Dazu hatten Sie in den Unterlagen einen Fragebogen, den Sie nicht ver-wendet haben.
Sie haben meiner Nachbarin nur eine unwichtige Frage gestellt, die sie falsch beant-wortet hat.

Außerdem haben Sie keine von mir beantragten Zeugen geladen.
Ein Unding in einem Rechtsstaat.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 14

Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Dr. Puchinger Seite 3


Da ich die Inhalte des Urteils nicht akzeptieren konnte, versuchte ich zunächst mit einer Rechtsanwältin aus Bad Säckingen in Berufung zu gehen (Online: Anwältin 11).
Diese hielt mich fast einen Monat hin, so dass ich kurz vor Ablauf der Berufungsfrist in der Strafverteidigerliste der Rechtsanwaltskammer Freiburg eine neue anwaltliche Vertretung suchte.

Dort wählte ich Rechtsanwalt Anwalt 12 aus Lörrach aus, weil ich ihn fälschli-cherweise für einen langjährigen, erfahrenen sehr guten Anwalt hielt. Online fand ich Presseberichte über ihn, allerdings nur über seine Aktivitäten in einer Partei und in der evangelischen Kirche. Er war sofort bereit, Berufung einzulegen und ich hatte vollstes Vertrauen zu ihm. Die Berufung scheiterte, eventuell auch, weil auch er mich nicht gegen die Falschaussagen in der Klageerwiderung der 2. Instanz verteidigte.

Weil mich weder Rechtsanwältin Lang noch Rechtsanwalt Anwalt 12 gegen die Falsch-aussagen von Nachbarin-X verteidigt habe, erstattete ich Strafanzeige wegen Prozessbetrug (95 Js 242/16). Und die wurde (natürlich) von der Staatsanwalt-schaft Lörrach abgelehnt.

Die Rechtsanwältin Lang habe ich dann erfolglos verklagt (5 C 1601/16), so dass ich dafür wieder Gerichtskosten hatte und ich ihr die zugehörigen Rechtsanwaltsgebüh-ren zahlen musste.

Als ich Rechtsanwalt Anwalt 12 dann für zwei Klagen gegen die Polizei und das Land-ratsamt Lörrach beauftragte, verlor ich allmählich jegliches Vertrauen in ihn. Er han-delte zu schnell und teilweise gegen meinen Willen. Aus zwei geplanten Klagen wur-den 6 Klagen beim Verwaltungsgericht. Den Vollmachtsentzug im November 2015 akzeptierte er nicht. Seine Eingaben waren alle erfolglos und damit mit hohen An-walts- und Gerichtskosten verbunden. Dann verklagte er mich noch erfolgslos auf Zahlung von Rechnungen wegen Aktivitäten, die nach meinem Vollmachtsentzug entstanden sind.
usw.

Ich habe immer noch mit ihm zu tun. Ich weiß inzwischen auch, dass er nicht den besten Ruf bei Anwälten aus der Umgebung und bei diversen Gerichten hat.
Das weiß sicherlich auch die AE Nachbarin-X und ihre Familie, so dass die Schaden-freude in einem bestimmten Ausmaß sicherlich vorhanden ist.

Im Moment läuft noch ein Verfahren gegen RA Anwalt 12 beim Landgericht Freiburg. Dazu habe ich keine großen Erwartungen. Ich weiß, was er sich viel bei diversen Ge-richten erlauben kann.

Seit November 2017 gibt es einen neuen Polizeibericht mit Falschaussagen im Auf-trag der AE Nachbarin-X. Er bezieht sich bis in das Jahr 2009 und ich habe dadurch einen Strafbefehl erhalten. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 15

Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Dr. Puchinger Seite 4


Damit haben Sie, Richter Trefzer, die Staatsanwaltschaft Lörrach und die Poli-zei die AE Nachbarin-X faktisch zu weiteren Falschaussagen animiert und zwar bis heute.

Seit 2009 ging so alles schief, was nur schief gehen kann.
Diese Ereignisse beschreibe ich seit dem 10.01.2012 in meiner Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.

Kurz zuvor begann ich mit folgender Informations-Homepage:
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

Auf meiner Fall-Homepage sind die vielen belastenden, ungerechten Ereignisse be-schrieben, die bis heute andauern. Auch das Gerichtsverfahren bei Ihnen ist doku-mentiert, einschließlich meiner Stellungnahme dazu.

Daher ist es gerecht, wenn Sie mir wenigsten 5.000 Euro ersetzen,
d.h. eine Entschädigung für Rufmord, Anwalts-, Gerichts-, Verwaltungskosten, ge-sundheitliche Folgen,
natürlich auch die Demütigungen vor meinen Nachbarin Nachbarin-X.
und zwar bis zum 1. Mai 2019


Neuer Text vom 20.02.2020

Natürlich haben Sie auf mein Schadenersatzschreiben nicht reagiert.

Ich beantrage hiermit beim Dienstgericht für Richter,
dass Ihre Tätigkeit bei meiner Klage überprüft werden.
Es gibt ja eine Stellungnahme von mir zu Ihrem Urteil und weitere Unterlagen.


Mit freundlichem Gruß (?)








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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 16

Anlage R 6

Gertrud Moser, x--straße Nr. x, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 7928767




Per Email als PDF-Dokument und als Postbrief

Amtsgericht Lörrach
z.Hd. Richter Axel Frick
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

Binzen, 15. September 2019

31 Cs 86 Js 17536/17 (Führendes Verfahren)
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung

33 Cs 88 Js 10154/18 bzw. 31 Cs 88 Js 10154/18
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen verbotener Mitteilungen über Ge-richtsverhandlung
Hier: Empfehlung: Ich, Gertrud Moser, soll zum Psychiater


Sehr geehrter Herr Frick,

Aus der Kopie des Online-Artikels Anlage 1
und der Kopie des Zeitungsartikels Anlage R 2
und der Abschrift des beiliegenden Presseartikels Anlage 3
geht hervor, dass Sie und die Staatsanwaltschft Lörrach
wieder den Falschaussagen der AE Nachbarin-X geglaubt haben.

Daher haben Sie am Schluß empfohlen, dass ich zum Psychiater gehen soll.
Das steht auch in dem tendenziösen Zeitungsartikel.
Er ist eine weitere schreckliche Demütigung, und zwar eine öffentliche, für mich.

Am 06.09.2019 habe ich eine Kopie davon von Unbekannt im Briefkasten vorgefun-den. Sie haben daher meinen Nachbarn-X und einem Teil der Steuerberater-Mitarbeiter/innen eine große Freude bereitet.

Nachbarn haben sich vermutlich nicht gefreut, denn die wissen schon längst, dass die Lügengeschichten der AE Nachbarin-X nicht stimmen können, weil sie die mir unter-stellten Aktivitäten und Verhaltensweisen in mehr als 10 Jahren nicht beobachtet ha-ben.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 17

Gertrud Moser An AG Lörrach 31 Cs 86 Js 17536/17 am 15.09.2019 Seite 2


Am 25.09.2018 haben Sie die im Schreiben (AS 899 - 907) enthaltene Zeugenbefra-gung abgelehnt bzw. nicht darauf geantwortet:

9. Zeugen zu meinen Gunsten:
Zwei Zeuginnen vorhanden, Nachbarschaftsbefragung?

Laut Anlagen-Überblick vom 10.01.2018 (AS 81) gibt es zwei Briefe von Zeu-ginnen (Anlagen S4 und S5, AS 109 - 115),
die während des Vorfalls in Sichtweite anwesend waren.

Es wird beantragt, diese Zeuginnen ebenfalls zu laden.

1) 2)
Frau
Margit Holitzner
Juraweg 4
79589 Binzen
(Tel. 07621/1691669) Frau
Anna Schütz
Blauenstraße 54
79589 Binzen

Da sich die "Zeugin" Nachbarin-X mit ihren Aussagen bis in das Jahr 2009 bezieht, könnten
Befragungen von Nachbarn beweisen,
dass ich unmöglich dem Persönlichkeitsbild und den angeblichen Verhaltensweisen und Aktivitäten entsprechen kann.

Mir ist nur nicht klar, wie viele Nachbar/innen benötigt werden,
um die Falschaussagen der "Zeugin" Nachbarin-X zu widerlegen.

Das muss der Richter entscheiden.

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Weitere mögliche Zeugen:

3) Eheleute Hans und Brigitte Radlbeck, .....Str. x , 79589 Binzen,
Tel.: (0 76 21 63950) wohnen schräg gegenüber und sehen daher sehr viel.

4) Bei Familie Radlbeck wohnen verschiedene Mieter/innen, die auch Auskunft geben können, deren Namen ich aber nicht kenne. Seit 2009 gab es Mieterwechsel.

5) Frau Maria Fisch, .....Str. x , 79589 Binzen, Tel.: (0 76 21) 61706
im Mietshaus von Asals hat direkten Blick auf den Bereich von Nachbarn-X und mir.
Sie ist ca. 80 Jahre alt und war 2014 geistig völlig fit, altersbedingt körperlich etwas ein-geschränkt. Ob sie als Zeugin gesundheitsmäßig vor Gericht erscheinen kann, ist nicht sicher. Sie kennt mich aber schon lange, also schon vor 2009.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 18

Gertrud Moser An AG Lörrach 31 Cs 86 Js 17536/17 am 15.09.2019 Seite 3


6) Eheleute x

7) Familie x 

8) Eheleute  x

9) Frau x

10) Eheleute x

11) Genau ............. befindet sich das Steuerberatungsunternehmen  x
Ich bin mir sicher, dass mich ein Teil der Mitarbeiter/innen respektiert und nicht den Falschaussagen der "Zeugin" Nachbarin-X glaubt,
z.B. ................
Herr .......

Wie der Steuerberater-x aussagen würde, weiß ich nicht.
Adresse: ..................



Am 19.11.2018 habe ich mich in der 1. mündlichen Verhandlung ohne Anwalt vertei-digt.
Zu Beginn war ich verständlicherweise etwas aufgeregt war, weil ich zuvor noch nie in einem Strafprozess war. Über den Ablauf dieser Verhandlung habe ich mich online informiert. Zuvor war ich auch noch nie Zuschauerin bei einem Strafprozess.

Gleich zu Beginn meinten Sie zu dem mir nicht namentlich bekannten jungen Staats-anwalt, ob sie für mich ein psychiatrischen Gutachten beantragen sollen.

An diesem Tag haben Sie mich zum ersten Mal gesehen bzw. persönlich er-lebt.

Daher ist es wohl sicher, dass meine Schreiben zum Einspruch gegen den 1. Strafbefehl und weitere Schreiben der Grund für ein mögliches psychiatrische Gut-achten sind.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 19

Gertrud Moser An AG Lörrach 31 Cs 86 Js 17536/17 am 15.09.2019 Seite 4


Am 21.11.2018 habe ich diese Gerichtsverhandlung angefochten.
Laut aktueller Auskunft von meinem derzeitigen Rechtsanwalt kann man eine Ge-richtsverhandlung nicht anfechten. Aus dem Schreiben geht aber hervor, dass ich mich über den Strafprozess beschwert habe. (AS 1141 bis 1147).

Am 01.12.2018 habe ich vergeblich, das Gerichtsprotokoll angefordert,
um meine „Anfechtung“ zu ergänzen. (AS 1171)

Am 04.12.2018 habe ich nochmals meine „Anfechtung“ ergänzt,
obwohl ich das Gerichtsprotokoll immer noch nicht hatte. (AS 1175 bis 1177)

Am 15.01.2019 habe ich die verlangten 500 € nicht bezahlt.
Das Gerichtsprotokoll hatte ich immer noch nicht.
Daher habe ich die „Anfechtung“ des Strafverfahrens nochmals ergänzt.
U.a.: 1. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen! (Nr. 1)
2. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen! (Nr. 2)
Im Schreiben ist auch der Hinweis enthalten, dass ein mögliches psychiatrisches Gutachten beantragt werden soll. (AS 1209 bis 1223).

Da ich bis heute noch keine Kopie von Ihrem Urteil und dem Gerichtsprotokoll habe, erlaube ich mir, Sie zu fragen,
warum ich zu einem Psychologen oder Psychiater gehen soll.

Allerdings weiß ich, dass Sie mir als Richter nicht antworten müssen.

So haben Sie auch auf mein Schreiben vom 29.09.2018 (Schockierende Informati-onen aus meiner 2. Akteneinsicht AS 989, 989R, 991) keine Antwort gegeben.





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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 20

Gertrud Moser An AG Lörrach 31 Cs 86 Js 17536/17 am 15.09.2019 Seite 5
Anlage 1

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 21

Gertrud Moser An AG Lörrach 31 Cs 86 Js 17536/17 am 15.09.2019 Seite 6


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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 22

Gertrud Moser An AG Lörrach 31 Cs 86 Js 17536/17 am 15.09.2019 Seite 7

Anlage 2

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 23

Gertrud Moser An AG Lörrach 31 Cs 86 Js 17536/17 am 15.09.2019 Seite 8
Anlage 3

Gertrud Moser, x--straße Nr. x, 79589 Binzen Tel.: 07621 / 64467

Abschrift des Zeitungs- und Online-Artikel über die Gerichtsverhandlung am 4. Sept. 2019
mit etwas anderer Struktur (z.B. mehr Absätze)

Badische Zeitung
Endloser Disput
Die Strafe wegen Beleidigung ist nur die Spitze des Streitbergs

Von Kathrin Ganter, Mi, 04. September 2019, Lörrach

BZ-Plus | Eine Frau fühlt sich von ihrer Nachbarin denunziert und beschäftigt mit ihrem Feldzug gegen den "Rufmord" Polizei, Gerichte und Behörden seit zehn Jahren. Ein Ende ist nicht in Sicht.

Symbol bild mit Akten, Justiziafigur, Holzhammer fehlt
Der Streit der Angeklagten mit einer Nachbarin füllt schon etliche Gerichtsakten
(Symbolbild). Foto: Volker Hartmann (dpa)

Seit zehn Jahren beschäftigt eine Frau aus einer kleinen Gemeinde im Landkreis Lörrach die Polizei, Behörden, Gerichte bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof sowie mittels Petitionen auch den Bundestag — und dokumentiert dies ausführlichst im Internet.

Weil sie eine Nachbarin beleidigt und zudem ein Vernehmungsprotokoll der Polizei auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat, wurde sie am Montag vor dem Amtsgericht Lörrach zu einer Geldstrafe verurteilt.

"Wir kennen uns ja schon", begrüßt Richter Axel Frick die Angeklagte.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ihre Nachbarin am 22. November 2017 "elendiges Lügen-luder" genannt zu haben.

Und dass sie das Protokoll einer polizeilichen Aussage ihrer Nachbarin ins Internet gestellt habe. Das räume seine Mandantin ein, sagt ihr Anwalt in einer Stellungnahme zu Beginn des Verfahrens. Das Protokoll sei anonymisiert gewesen und letztlich habe sich die Angeklagte nur damit selbst geschadet.
Die Beleidigung sei nicht gefallen: "Was wir nicht tun können, ist das Verhältnis zwischen den Nachbarn aufzuarbeiten." Mindestens 14 Anwälte und rund 30.000 Euro Kosten
In der Tat hätte das die Verhandlung gesprengt.

Auslöser des zehn Jahre andauernden Disputs war, dass die Nachbarin die Polizei im Juli 2009 auf angebliche psychische Auffälligkeiten der Frau aufmerksam machte.
Diese sieht darin den Grund, dass gegen sie ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wurde.

Was das zur Folge hatte, davon zeugt die Homepage der Frau: In Dutzenden Kategorien und Unterkategorien zeichnet sie nach, was sie als "Rufmord" und "Psychoterror" bezeichnet.
Hunderte Schreiben werden auf der Seite - größtenteils anonymisiert - veröffentlicht.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 24

Gertrud Moser An AG Lörrach 31 Cs 86 Js 17536/17 am 15.09.2019 Seite 9

Mindestens 14 Anwälte hatte die Pensionärin ihrer Homepage zufolge bislang und Kosten von rund 30.000 Euro. Die Frau geht davon aus, dass ihr schwerstes Unrecht angetan werde.
Sie habe ihre Nachbarin nicht "elendiges Lügenluder" genannt, sagt die Frau im Gerichtssaal.
Sie setzt zu einer Erklärung an, holt weit aus, bis Richter Frick sie sanft unterbricht.
Das Procedere wiederholt sich bei den Fragen des Staatsanwalts.

Das Vernehmungsprotokoll aus der Akte habe sie ins Internet gestellt, weil sie Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben habe und darauf vier Wochen keine Antwort vom Gericht bekommen habe - als Akt der Selbsthilfe.

Luder, sagt der Anwalt, sei keine Beleidigung mehr.

Die Pensionärin sei auf sie zugestürzt und habe sie angebrüllt, schildert die Nachbarin als Zeugin.
Sie habe Angst bekommen, ihren Mann alarmiert und Anzeige erstattet, sagt die Frau.
Eigentlich gehe sie nicht rechtlich gegen die Frau vor. "Ich versuche, sie absolut auszublenden. Sie gibt's für mich nicht."

Zwei weitere Zeuginnen, die sich ein Stück weit entfernt aufgehalten haben, können nicht sagen, was tatsächlich gesprochen wurde - es war für sie nicht zu hören.

Ein Zeuge erinnert sich: Er hatte der Nachbarin und der Polizei gegenüber erklärt, die Bezeichnung sei gefallen.
Der Staatsanwalt bezeichnete die Zeugen in seinem Plädoyer als glaubwürdig.

Auch das Einstellen des Protokolls ins Internet müsse geahndet werden, weil dadurch Zeugen vor dem Prozess Akteneinsicht erlagen und beeinflusst hätten werden können.

Er blieb mit seiner Forderung nach 25 Tagessätzen ä 30 Euro am unteren Rand der möglichen Geld-strafen.
Der Anwalt der Pensionärin forderte Freispruch. Mit der anonymisierten Veröffentlichung des Proto-kolls habe seine Mandantin nur sich selbst geschadet.

Zudem sei das Wort Luder - der Wortherkunft nach in der Jägersprache ein totes Tier, das als Köder dient - nicht ins Alemannische gekommen. Zudem habe der Begriff Luder durch "Boxenluder", "Party-luder" und "Promiluder" eine neue Bedeutung erfahren, zitierte der Anwalt fast im Original aus dem Wikipediaeintrag zum Wort.

Selbst, wenn das Wort so gefallen wäre, was es nicht sei, sei es keine Beleidigung. Die Angeklagte machte in ihren Worten noch einmal deutlich, dass sie sich als Opfer in einem langjährigen Rechts-fall sehe. Die Frau kündigt an, Berufung einzulegen.

Richter Frick sah ihre Schuld in beiden Punkten als erwiesen und verurteilte sie zu 15 Tagessätzen ä 30 Euro. Damit ist die Frau weiterhin nicht vorbestraft, die Sätze liegen unter der Grenze von 90 Ta-gessätzen.

"Ich würde Ihnen ernsthaft raten, psychologische oder psychiatrische Hilfe in Anspruch zu nehmen", sagte Frick.
"Lassen Sie sich gegenseitig in Ruhe, gehen Sie sich gegenseitig aus dem Weg."

Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass diese zehn Jahre währende Sache damit zu Ende ist. Auf ihrer Homepage kündigt die Frau an, in Berufung zu gehen: "Vom Urteil des Richters war ich ge-schockt."
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 25
Anlage R 7
Gertrud Moser, x--straße Nr. x, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 64467


Per Postbrief


Gertrud Moser, x--straße Nr. x, 79589 Binzen

Herrn
Hans-Peter Hummitzsch
Hermann-Burte-Weg 2

79589 Binzen
7. Januar 2020
Sehr geehrter Herr Hummitzsch,

Ihren Namen weiß ich erst seit dem 17. Dezember 2019.
Durch mehrfaches Googeln mit verschiedenen Stichwörtern habe ich erst Ihren Namen und Ihren Beruf erfahren.

Sie sind ein Nachbar von mir, den ich selten sehe und mit dem ich vor einer mir nicht mehr bekannten Zahl von Jahren über die Zaungrenze hinweg mündlich zu tun hatte.
Dabei waren Sie unzufrieden mit mir wegen meines Kontakts zu Ihrem Vermieter.

Damals gab es einen Holunderbaum auf dem Mauerkreuz zwischen 4 Grundstücken.
Er stammte von Ihrem Vormieter und somit waren Sie auch nicht der Verursacher dieses Prob-lems. Zunächst waren Sie sauer auf mich, haben sich aber kurz darauf entschuldigt.

Am 16.12.2019 war ich Zuschauerin bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ab 9.15 Uhr beim Amtsgericht Lörrach. Da ich in einem langjährigen, ungerechten Rechtsfall bin, nehme ich nun öfters als Zuschauerin bei Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren teil.
Das hätte ich schon viel früher tun sollen.

Üblicherweise teile ich den Personen vor der Tür mit, dass ich Zuschauerin bin.
Dabei erwähne ich immer, dass mein Schwerpunkt nicht auf der beschuldigten Person liegt, sondern dass mein Interesse dem Verhalten der Staatsanwaltschaft und des Richters gilt.
An diesem Tag habe ich erklärt, dass ich sauer auf den zuständigen Richter Frick bin.

Wenn ich als Zuschauerin an einem Gerichtsverfahren teilnehme, glaube ich,
dass dies für die Beschuldigten eine Belastung sein kann. Diese Belastung möchte ich nicht.

Dabei gab es einen Wortwechsel zwischen Ihnen und mir. Ich habe Sie nicht sofort als Nach-bar erkannt, weil ich ja sonst nichts mit Ihnen zu tun habe. Ihr Eingang liegt in einer anderen Straße, aber Sie sind ein Nachbar von mir „diagonal gegenüber“.

Bei diesem Wortwechsel hatte ich den Eindruck, dass Sie der Beschuldigte im Verfahren sind.
Erst während der Gerichtsverhandlung erfuhr ich vom tatsächlich Beschuldigten, der sich nicht in diese Interaktion einmischte.

Weil ich erwähnt hatte, dass ich auf Richter Frick sauer bin, haben Sie zu mir gesagt, ich soll den armen Richter in Ruhe lassen.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 26

Gertrud Moser, 79589 Binzen 07.01.2010 an Herrn Hummitzsch Seite 2


Dazu möchte ich Sie jetzt informieren, dass es das Verdienst meiner Nachbarin Nachbarin-X war, dass ich mit ihm zu tun hatte. Von mir ging keine Initiative aus.

Einen Tag später war mir klar, dass der Richter Frick vermutlich tätig werden musste, weil die Initiative von Ihnen als Polizist ausging. Daher haben Sie vermutlich Richterarbeit für Ihn ver-ursacht.

Dann erwähnten Sie, dass Sie mit mir nichts zu tun haben möchte.

Auf nähere Nachfrage von mir bekam ich keine Antwort.

Daher war dies für mich beleidigend und Sie haben m.E. vor dem Beschuldigten den Ein-druck erweckt, dass man sich vor mir in Acht nehmen sollte.

Dieser Vorfall war für mich so heftig, dass ich mich hinterher mit der zuständigen Rechtsanwäl-tin per Email in Verbindung setzte und mich bei Ihrem Mandanten entschuldigte. Den Namen des Mandanten habe ich mir nicht gemerkt und auch nicht aufgeschrieben.
Soviel ich weiß, wurde er von seiner Tochter begleitet, die diesen Vorfall mit Ihnen mitbekom-men hat.

Aufgrund meiner gelegentlichen Beobachtungen, weiß ich,
dass Sie ist ein guter Bekannter meiner Nachbarn-X sind.

Seit 2009 hat meine Nachbarin Nachbarin-X viele Falschaussagen bei der Polizei, bei Ge-richten und bei der Staatsanwaltschaft gemacht. Trotz mehrerer bzw. vielen Anwälten ging bei mir so alles schief, was nur schief gehen kann.
Dazu bin ich in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Freiburg.

Erst seit dem 17. Dezember 2019 weiß ich durch Googeln, dass Sie beim Polizeirevier Lörrach sind.

Eine Bekanntschaft mit einem Polizisten kann für meine Nachbarn-X sehr nütz-lich sein.

Sind Sie in dieser Eigenschaft schon gegen mich tätig geworden, ohne dass ich davon weiß?

Aus Ihrer Bemerkung, dass Sie mit mir nichts zu tun haben möchte, entnehme ich, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass Sie durch Familie Nachbarn-X Informationen bzw. Falschaussagen über mich bekommen haben.

Daher könnte dies Rufmord zu meinen Ungunsten bedeuten.


Mit freundlichem Gruß



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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 27

Anlage R 8

Gertrud Moser, x--straße Nr. x, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 64467




Per Email als PDF-Dokument

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Sauer
Bahnhofstraße 4A

79539 Lörrach Kopie an meinen Rechtsanwalt

Herr Anwalt 15, Freiburg


13. Februar 2020

86 Js 17536/17
Angebliche Straftat von mir (Beleidigung)
Zur Zeit Berufungsverfahren dazu beim Landgericht Freiburg
56/19 5 Ns 86 Js 17536/17



Beschwerde wegen mangelhafter Befragung der „Zeugin“ Nachbarin-X und des „Zeugen“ "Zeuge-X"
während der mündliche Verhandlung am 2. Sept. 2019



Sehr geehrte Richter/innen, sehr geehrte Damen und Herren,


Seit Ende Dezember 2017 muss ich schon wieder ungerechten, äußerst belastenden Psychoterror durch das Polizeirevier Weil am Rhein, die Staatsanwaltschaft Lörrach und das Amtsgericht Lörrach durch langjährige, bedingungslose Unterstützung der notorischen Lügnerin Nachbarin-X erdulden, d.h. keine rechtsstaatlichen Ermitt-lungen zum Wahrheitsgehalt meines Falls.

Da ich seit dem 2. Sept. 2019 als Zuschauerin an Straf- und Ordnungswidrigkeitsver-fahren teilgenommen habe, weiß ich, wie detailliert ein Ereignis selbst bei einer Ord-nungswidrigkeit mit Fragen an die Beteiligten durchgearbeitet werden kann.

Bei mir war das nicht so. Die „Zeugin“ Nachbarin-X konnte relativ flapsig ohne kritische Rückfragen ihre bisherigen Falschaussagen mit neuen Falschaussagen ergänzen konnte.
Auch ihr Auftreten entsprach nicht einer glaubwürdigen Zeugin.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 28
Gertrud Moser, 79589 Binzen 13.02.2020 Beschwerde über die Zeugenbefragung Seite 2

Der genaue Ablauf wurde nicht durchgearbeitet. Von mir liegen genügend Beschrei-bungen und Karten vor, die ihren Aussagen widersprechen und auch belegen, dass ihre Aussagen nicht stimmig sind. Mal war das so, dass ich sie geduzt habe, dann wieder nicht.
Auch der Zeuge "Zeuge-X" konnte sich zwar an die (Falsch-)Aussage erinnern, aber sonst hatte er vieles vergessen, z.B. den Namen einer Kollegin, woher die Adresse von POK Lindermer hatte. Laut Recherche ist er jung und hat Abitur.

Diese Vorgehensweise kann nicht durch das Protokoll belegt werden, weil dort die Fragen fehlten.

Wenn ich so lange auf diese Verhandlung warten muss, dann könnten der Staatsan-walt und der Richter vorher schriftlich die Fragen planen und diese der Protokollantin geben.
Im Schulsystem ist dies bei wichtigen Prüfungen vorgeschrieben.
Da Protokollantin während der Verhandlung ihre Eingaben in einen Computer mach-te, ist es für sie äußerst schwierig, dieses Protokoll zu schreiben.

Angeblich waren die Zeugen glaubwürdig und ich bekam den Rat,
zum Psychiater zu gehen. Schlimmer geht es nicht.

Weil ich seit 2009 in dem von der „Zeugin“ Nachbarin-X verursachten Rechtsfall bin, habe ich mich intensiv mit Falschaussagen befasst. Es war offensichtlich, dass beide Zeugen nicht die Wahrheit sagten. Den Eindruck hatten auch meine Beglei-ter/innen als Zuschauer.
Ein solches Fachwissen habe ich auch vom Staatsanwalt und dem Richter erwartet.
Während ich in den letzten Jahren Tiervideos und Tier-Homepages erstellt habe, ließ ich nebenher an einem zweiten Computer Tatsachenberichte über Kriminalfälle im In- und Ausland abspielen. Um Straftäter zu entlarven, spielen die Befragungen der Täter und Zeugen eine große Rolle. Teilweise gibt es auch Original-Videos von Vernehmungen, in denen gelogen wird.
In großer Zahl sind sie auf meiner neuen Homepage Polizei-Justiz-Anwaltsopfer http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/ verlinkt, und zwar
bei der Schaltfläche „Tatsachenberichte“.
Danach gab es schon im letzten Jahrhundert fähige Ermittler, Richter und Staatsan-wälte, die Falschaussagen aufdecken konnten.
Bei mir ist das nach 10 Jahren immer noch nicht gelungen, was skandalös ist.

Als der Richter und mein Anwalt in ihren Unterlagen blätterten, hat mich die „Zeugin“ Nachbarin-X angesehen, ihre Augen zusammengekniffen und gegrinst. So nach dem Motto: Ätsch, war ich alles kann. Der Staatsanwalt und die Zuschauer/innen konnten das nicht sehen.

Beiliegend meine Kommentare zum Gerichtsprotokoll Anlage

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 29
Gertrud Moser, 79589 Binzen 13.02.2020 Beschwerde über die Zeugenbefragung Seite 3


Meiner Meinung nach sind in der Gerichtsverhandlung folgende Rechtsvorschriften nicht eingehalten worden:

Die Leitung der Verhandlung, die Vernehmung des Angeklagten und die Aufnahme des Beweises erfolgen durch den Vorsitzenden, § 238 Abs. 1 StPO.

Das Gericht hat nach dem Amtsaufklärungsgrundsatz die Beweisaufnahme auf alle Tatsa-chen zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind, § 244 Abs. 2 StPO.

Gemäß § 240 Abs. 2 StPO hat der Vorsitzende dem Staatsanwalt zu gestatten,
Fragen an den Angeklagten, die Zeugen und die Sachverständigen zu stellen.

Das Fragerecht erstarkt für den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in Verbindung mit Nr. 127 RiStBV zu einer Fragepflicht.

Der Staatsanwalt sorgt durch geeignete Fragen dafür, dass nicht nur die Tat in ihren Einzel-heiten, sondern auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und alle Umstände erörtert werden, die für die Strafbemessung, die Strafaussetzung zur Bewäh-rung, die Verwarnung mit Strafvorbehalt, das Absehen von Strafe, die Nebenstrafen und Ne-benfolgen oder die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB) bedeutsam sein können.

Über 10 Jahre lang ein ungerechten, teuren demütigenden Rechtsfall erdulden zu müssen,
geht an die Substanz. Ich habe eine Freundin die Krebs hat. Mit schwarzem Humor wissen wir, dass ich sehr gut vor ihr sterben könnte, weil mich mein Rechtsfall langsam umbringt. Dieser Rechtsfall hat mich sicher mindestens 10 Jahre meiner Lebenserwartung gekostet und es ist kein Ende abzusehen. Es gibt also die nicht sofort vollstreckbare Todesstrafe in Baden-Württemberg, wenn Polizei und Justiz eine extrem hinterhältige Lügnerin bedingungslos unter-stützen. Es ist ein Skandal, dass ich mich ständig wiederholen muss und die verantwortlichen faktischen Straftäter/innen bei der Polizei und Justiz werden nicht zu Verantwortung gezogen. Wenn ich solchen Verteidigungsschreiben verfasse, geht es mir natürlich schlecht, weil dann die ganzen Ungerechtigkeiten wieder präsent sind.

Die finanziellen Rechtsbelastungen haben auch dazu geführt, dass ich einen schlechten Ruf bei meiner Bank habe. Ich könnte meine Freundin im Haus aufnehmen, aber meine sanitären Anlagen (dringend renovierbedürftiges Bad, unfertiges Gäste-WC) sind dazu ungeeignet. Sie wohnt ca. 60 km entfernt und ist meist nur einige Tage hier.
Es ist also ein umfassender, nicht zu wiedergutmachender Schaden durch die mangelhafte bzw. rechtswidrige Arbeit von Polizei und Justiz entstanden.

Damit kann sich die Familie Nachbarn-X seit über 10 Jahren über mein Leid erfreuen.

Die oben eingerahmten Rechtsvorschriften werden seit über 10 Jahren von der Staatsanwalt und den Gerichten nicht eingehalten.

Mit freundlichem Gruß


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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 30

Anlage
Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser

Abschrift mit anderer Struktur in Rahmen (aktualisiert im Feb 2020)

1. Textteil:
AS 1331
AZ: 31 Cs 86 Js 17536/17 Sitzungsbeginn: 09:15 Uhr
hinzuverbunden: 31 Cs 88 Js 10154/18 (2) Sitzungsende: 11:03 Uhr

Amtsgericht Lörrach: Protokoll
aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Lörrach - Strafrichter -
am Montag, 02.09.2019 in Lörrach

Gegenwärtig: Richter am Amtsgericht Frick als Strafrichter
Staatsanwalt Schmidt als Vertreter der Staatsanwaltschaft
Justizangestellte Romano als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

In dem Strafverfahren gegen G.......... Moser, geboren am .........1952
wegen Beleidigung
begann die Hauptverhandlung mit dem Aufruf der Sache.
Es wurde festgestellt, dass erschienen waren:
Hauptbeteiligte: • Angeklagte G.......... Moser
• als Wahlverteidiger Anwalt 15
1. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Ich bin zu Unrecht in diesem Strafverfahren. Mein Einspruch zum Strafbefehl ist ausführlich.


2. Textteil:
AS 1331 R
Seite 2
Die Zeugin Nachbarin-X wurde auf 09:30 Uhr geladen.
Die Zeugin Margit Holitzner wurde auf 09:40 Uhr geladen.
Der Zeuge "Zeuge-X" wurde auf 10:00 Uhr geladen.
Die Zeugin Anna Schütz wurde auf 09:50 Uhr geladen.
2. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Mein Rechtsanwalt und ich wussten nur, dass die „Zeugin“ und Anzeigenerstatterin Nachbarin-X geladen wurde. Den Zeuge "Zeuge-X" wollte ich geladen haben. Dazu kam keine Antwort. Dass die beiden Zeuginnen geladen wurden, war uns nicht bekannt.


3. Textteil:
Die Personalien der Angeklagten wurden erhoben wie folgt:
G.......... Moser, geb. am .........1952 in Lörrach, ledig, Staatsangehörigkeit(en): deutsch, wohnhaft: x--straße Nr. x, 79589 Binzen
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verlas die Strafbefehle.
Der Strafrichter stellte fest, dass gegen die Strafbefehle des Amtsgerichts Lörrach form- und fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 31

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 2

3. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Auf meinen Einspruch vom 10. Januar 2018 gab es erst im August 2018 eine schriftliche Reak-tion vom Amtsgericht. Das halte ich für bürgerfeindliches Verhalten durch das Amtsgericht, vor allem, weil ich zu Unrecht mit Falschaussagen belastet werde. Zuvor habe ich noch nie einen Strafbefehl erhalten. Da keine Antwort kam, habe ich meinen Einspruch nach und nach mit weiteren Schreiben ergänzt.

4. Textteil:
Die Angeklagte wurde darauf hingewiesen, dass es ihr freistehe, sich zur Sache und/oder sich zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zu äußern, oder nicht auszusagen.

Der Verteidiger äußerte sich zur Sach- und Rechtslage.
Die Angeklagte erklärte: Ich mache Angaben zur Sache. Zu den persönlichen Verhältnisse mache ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben.
4. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
M.E. sollte man erst Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen erst machen müssen, wenn kein Freispruch erfolgt.

5. Textteil:

Zur Sache bzgl. Tatvorwurf aus dem Strafbefehl vom 22. Dez. 2017:
Ich habe das nicht gesagt. Ich habe eine psychologische Ausbildung. Nur weil sie eine Lügne-rin ist seit 2009.
5. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Meine wahrheitsgemäße Aussage hat einen Aufbau aus der Psychologie, um jemanden ein wichtiges Anliegen mitzuteilen:
Was soll die Angesprochene tun: Wann nehmen Sie endlich Ihre Falschaussagen zurück.
Warum soll sie es tun: Jeden Morgen wache ich wie unter einem Schock auf.

Seit 2009 sind mir nachweislich jegliche Beweise zu meinen Gunsten von der Polizei, den Ge-richten und der Staatsanwaltschaft verweigert worden.
Die „Zeugin“ bzw. Anzeigeerstatterin ist eine notorische Lügnerin seit 2009.

Das habe ich ausführlich in Anlage S 6 zum Strafbefehl (AS 117 bis 155) beschrieben.
Meine Fall-Homepage zeigt ausführlich die Geschehnisse von 2009 bis 2017.
Sie belegt die Untätigkeit der beteiligten staatlichen Institutionen zu meinen Gunsten.
Keine einzige Institution ist auf die Idee gekommen, richtig zu ermitteln.
Meine Beweisvorschläge wurden abgelehnt oder ignoriert.
Daher ist mein ungerechter. langjähriger Rechtsfall Psychoterror durch den Staat und einseiti-ge Unterstützung einer faktischen, langjährigen Straftäterin.

Ihr inakzeptables Verhalten ist auch seit 2009 dokumentiert, auch meine erfolglosen schriftli-chen Kontaktversuchen zur Anzeigenerstatterin Nachbarin-X.

Die „Zeugin“ Nachbarin-X ist eindeutig laut meinen Unterlagen nicht glaubhaft.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 32

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 3


6. Textteil:
Auf Frage des Richters:
Es gab die Begegnung. Ich hatte es eilig. Sie ging vorbei. Ich habe spontan gesagt: „Wann nehmen sie endlich ihre Falschaussagen zurück? Ich wache jeden morgen unter Schock auf. Es gibt einen Polizeibericht, wo sie so eine Story erzählt hat.

Ich habe ein erstes Ziel: „Wann nehmen sie ihre Falschaussage zurück?".
Und dann habe ich ein zweites Ziel: Wie es mir geht.
Mehr habe ich zu ihr nicht gesagt.
6. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Richtig: Ich habe zur AE Nachbarin-X nur diese zweiteilige Aussage gemacht, mehr nicht.
Danach habe ich sie nicht mehr gesehen. Diese Aussage war nicht geplant. Daher hatte ich eine Art Bedenkzeit, als sie mit ihrem Hund aus ihrem Holztor kam. Daher war sie schon auf der Straße auf meiner Höhe an mir vorbei, als ich mich äußerte.

Sie aber ergänzt dieses Ereignis durch eine schreckliche, mich belastende Lügengeschich-te, die nicht stimmig ist.
Da sie seit 2009 noch nie rechtlich für ihre Falschaussagen zur Rechenschaft gezogen wurde, kann sie ihrer Phantasie wieder freien Lauf lassen.

7. Textteil:
Der Zeuge "Zeuge-X" kam parallel und ist im Büro verschwunden.
Der Zeuge ist ins Büro und muss irgendwas erzählt haben, weil dann kam eine Frau raus, die ich nicht kannte. Ich habe dann sinngemäß gesagt, dass ich meine Äußerung machen darf.
Ich wurde abgelenkt, ich wusste nicht, wo die Frau hingelaufen ist. Ich kann mir denken, wa-rum ich sie nicht mehr gesehen habe.
Die Schwiegermutter hat aus dem Fenster geschaut und hat was gerufen. Das habe ich aber nicht verstanden, was sie gesagt hat.
Das ist ja blitzschnell gelaufen.
Er muss irgendwas im Büro über mich erzählt haben.
7. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Aus meiner Stellungnahme vom 28. November 2017 (AS 15 bis 21), die ich anlässlich des überraschenden, unangekündigten Besuchs zweier Polizisten geschrieben hatte, ergibt sich, dass die Polizei, die Staatsanwaltschaft und der Strafrichter zu wenig ermittelt oder weitere Ermittlungen nicht veranlasst haben. Die Polizisten haben mich nicht über mein Recht, zu schweigen aufgeklärt. Mir war auch nicht die Bedeutung des Besuchs klar. Im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde wurde trotzdem behauptet, dass ich über meine Rechte aufgeklärt worden bin.

Weitere zugehörige Aktenzeichen sind folgende erfolglose Strafanzeigen:

Mai 2018 86 Js 4768/18
Strafanzeige gegen die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X wegen falscher Verdächtigung

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 33

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 4


August 2018 88 Js 11510/18
Strafanzeige gegen den Zeugen "Zeuge-X" wegen Verstoß gegen die Wahrheits-pflicht und Verleumdung

Jan 2019 88 UJs 127/19
Strafanzeige wegen Beleidigung gegen eine nicht namentlich bekannte Mitar-beiterin beim gegenüberliegenden Steuerberatungsbüro.

Sept 2019 Az 86 Js 11983/19 (Keine direkte Anzeige von mir)
Anzeigensache gegen den Zeugen "Zeuge-X" und die AE Nachbarin-X wegen des Ver-dachts der falschen uneidlichen Aussage
Hier habe ich versucht, alle Ereignisse an diesem Tag nachzuvollziehen


8. Textteil:
Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Die Zeugen Schütz und Holitzner habe ich benannt. Die standen oben.
Die Nachbarin-X hat erzählt, dass ich sie bedroht habe. Als ich abgebogen bin, habe ich kurz mit ihnen geredet.
Die Zeugin Nachbarin-X hat behauptet, dass ich immer noch da war und sie bedroht und rumge-schrien hätte.
8. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Beim Aktenzeichen 86 Js 11983/19 habe ich ausführlich beschrieben, warum die Zeugin Nachbarin-X falsch ausgesagt hat.


9. Textteil:
AS 1333
Seite 3

Auf Frage des Richters bzgl. Tatvorwurf aus dem Strafbefehl vom 12. Okt. 2018:
Das weiß ich gar nicht genau. Ich habe am 10. Jan. einen Strafbefehl bekommen. Ich habe Einspruch eingelegt und 4 Wochen nichts mehr gehört. Dann dachte ich, dass ich mal den Polizeibericht einstelle. Der Polizeibericht ist ja gleich wie 2009.
Ich habe da alles anonymisiert, außer meinen Namen.

Auf Frage des Verteidigers:
Ich habe Einspruch eingelegt und dann 4 Wochen nichts gehört. Das finde ich nicht ok. Ein Bürger hat Rechte. Ich hatte noch nie einen Strafbefehl bekommen. Ich habe gesehen, dass ich 14 Tage Einspruchsfrist habe. Ich finde es eine Frechheit. Es kam nichts. Dann habe ich meinen Einspruch nach und nach ergänzt. -
Ich hatte damit keine Erfahrung. Wenn ich 4 Wochen nach Einspruch nichts höre, dann ist das nicht ok.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 34

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 5


9. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Keine Kritik. So in etwa ist alles richtig.
Es ist m.E. sehr schwer für die Gerichtsmitarbeiterin parallel zur mündlichen Verhandlung ein Protokoll am Computer zu schreiben.
M.E. müsste eine Gerichtsverhandlung auf Tonträger aufgenommen werden.


10. Textteil:
Die Beweisaufnahme wurde eröffnet.

Die Zeugin Nachbarin-X wurde hereingerufen.
Der Zeugin Nachbarin-X wurde der Gegenstand des Verfahrens bekannt gemacht.
Die Zeugin Nachbarin-X wurde gem. § 57 StPO belehrt und darauf hingewiesen, dass sich die Wahrheitspflicht auch auf die Angaben nach § 68 StPO bezieht.

Die Personalien wurden erhoben wie folgt:
Nachbarin-X, geb. ........1964, wohnhaft: Johann-Peter-Hebel-Straße x, 79589 Binzen, verheiratet - mit d. Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert –
10. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Die Belehrung zur Wahrheitspflicht ging an der „Zeugin“ Nachbarin-X spurlos vorüber.
Bei den folgenden Aussagen machte sie im Vergleich zum Polizeibericht vom 22.11.2017 wei-tere Falschaussagen.


11. Textteil:
Zur Sache:
Es ist schon lange her. Ich wollte das Grundstück verlassen. Ich bin raus mit dem Hund. Die Frau Moser kam auf mich zugestürzt und hat mich angeschrien. Ich konnte gar nicht alles verstehen. Das war ein bisschen erstickt. Sie meinte, sie wacht jeden morgen auf mit Herzra-sen.
Wann fängt das mit dem Lügen auf.
11. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Falschaussagen. Berichtigung beim 6. Kommentar.
Weil ich seit 2009 in der Verteidigungsposition gegen ihre vielen Falschaussagen mit Rechts-folgen für mich bin, habe ich mich mit Kriminalistik und Falschaussagen beschäftigt.

Personen, die falsch aussagen, ändern häufig ihre Geschichte. Das ist auch hier der Fall.
Diese Beschreibung deckt sich nicht mit dem Polizeibericht vom 22.11.2017.
Diese Version hätte der „Zeuge“ "Zeuge-X" mitbekommen.
U.a. hat sie vor Gericht geäußert, dass sich meine Stimme überschlagen hätte.
Das galt wohl eher für sie, weil sie sehr schnell gesprochen hatte. Ihre Berufsangabe habe ich nicht verstanden, auch nicht auf Nachfrage. Sie war nervös.


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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 35

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 6


12. Textteil:
Sie war ganz nah dran. Ich wollte wegkommen. Ich habe meine Runde mit dem Hund ge-macht.
12. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Falschaussagen. Mein 11. Kommentar gilt hier analog.
Von ihr ausgesehen war ich hinter meinem Auto, weil ich daraus Sachen entnommen habe.


13. Textteil:
Ich kam zurück und sie stand noch da. Sie stürzte wieder auf mich zu, verbal.
13. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Falschaussagen. Mein 11. Kommentar gilt hier analog.
Als sie zurückkam, war ich mit meinen Auto auf dem Weg in die Werkstatt nach Eimeldingen.


14. Textteil:
Sie wollte dass ich ein Berufsverbot bekomme.
Sie wird so lange machen, bis ich das Berufsverbot bekomme.
14. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Diese Aussage habe ich noch nie zur ihr geäußert.
Auf meiner Fall-Homepage ist ihr Verhalten beschrieben.
Wenn meine Aussagen der Wahrheit entsprechen und sie seit 2009 die vielen Falschaussagen über mich macht, dann hat sie im sozialen Bereich nichts zu suchen.
Siehe: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/albtraum.htm
Laut ihren Aussagen bei Gericht kennt sie meine Homepage.
Dort gibt es verschiedene Seiten zu ihr, wenn man die Schaltfläche „Nachbarin-X“ wählt.
Ihr wirklicher Name ist auf der Homepage nicht angegeben. Er ist immer anonymisiert.

Ich erwarte vom Berufungsgericht, dass neue Ermittlungen erhoben werden, z.B. eine umfangreiche Nachbarschaftsbefragung. Es ist immer noch möglich, die vielen Falschaussa-gen aus Anlage S 6 im Rahmen rechtsstaatlicher Ermittlungen festzustellen.


15. Textteil:
Die Nachbarn haben alle rausgeschaut.
15. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Das ist nicht wahr, aber die AE Nachbarin-X kann dies behaupten, weil seit 2009 noch nie die Nachbarn befragt wurden. Das weiß sie von meiner Homepage.
Außerdem hat der zuständige Strafrichter Frick keine von mir beantragten Nachbarn als Zeugen geladen.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 36

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 7


16. Textteil:
Auch das Steuerbüro.
Ich bin dann rein um mich zu schützen.
16. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Das ist nicht wahr. Im Polizeibericht hat sie etwas anderes erzählt.

Es wird beantragt,
alle Mitarbeiter des Steuerberatungsbüros schriftlich zu befragen.
Gerne arbeite ich einen Fragebogen aus.

Die Mitarbeiter/innen, die die Äußerung des „Zeugen“ "Zeuge-X" beim Betreten des Gebäu-des gehört haben, sollen als Zeug/innen geladen werden.


17. Textteil:
Auf Frage des Richters:
Es ging hin und her. Ich habe nichts gesagt. Wie lange es ging, weiß ich nicht mehr.

Auf Vorhalt AS 13:
Sie hat geschrien. Die Stimme hat sich überschlagen.
17. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Das ist nicht wahr. Erklärt in vorherigen Kommentaren.
Ein Schreien würde man in der gesamten Nachbarschaft hören.

Kürzlich hat eine Frau hysterisch geschrien, die in der Wohnung neben dem Standort der Zeu-ginnen Schütz und Holitzner wohnt. Es war so um 8 Uhr. Um diese Zeit treffen sich die Hunde-freundinnen. Möglicherweise haben sie direkt diesen Vorfall mitbekommen. Ihr Freund hat mich schon vor einiger Zeit darauf angesprochen und mir seine Telefonnummer gegeben, falls ein solcher Vorfall passiert.
Dieses Schreien habe ich deutlich im Garten gehört. Kurz darauf habe ich den Pkw ihres Freundes vorbeifahren sehen. Daher habe ich ihn nicht angerufen.


18. Textteil:
Auf Frage des Richters:
Sie stand ganz nah an mir dran. Sie hat mich angespuckt, so nah war sie.

18. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Falschaussage. Ich war nicht mehr da. Ihr Mann war inzwischen angekommen.
Sie hatte ihren Hund dabei. Der hat mich schon ab und zu angeknurrt während ich auf meinem Grundstück war. Es ist einfach nur schrecklich, welche vielen Falschaussagen ich von ihr seit 2009 ertragen muss.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 37

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 8


19. Textteil:
Wir wohnen auch nebeneinander. Das war auch nicht das erste Mal. Da gibt es auch Ängste.
19. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Erneute Falschaussage. Wenn etwas Derartiges wahr wäre, hätten die Nachbarn im Laufe von 10 Jahres etwas mitbekommen.
Es ist äußerst beängstigend für mich, dass ich im Rechtsstaat Bundesrepublik seit 10 Jahren unter ihr zu leiden habe. Sie selbst hatte ja noch nie Rechtsfolgen für ihre Falschaussagen.

20. Textteil:
Ich versuche sie auszublenden. Das ist meine Methode. Ein anderer würde wegziehen. Sie können im Internet nachlesen, was es da gibt. Sie veröffentlicht alles mit meinem Namen und meinen Geburtsdatum.
20. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Über die Homepage kennt die AE Nachbarin-X die vielen Rechtsfolgen und Belastungen, die für mich entstanden sind. Aber ohne staatliche Sanktionen kann sie ihr jahrelanges Mobbing fort-setzen. Natürlich ist ihr Name nicht öffentlich.
Leider wird mir geraten wegzuziehen, um mich vor ihr zu schützen.
Ich habe keinerlei Motiv und keine Zeit für derartige Verhaltensweisen, die sie mir unterstellt werden. Aber ich habe seit 2009 schon sehr viel Geld, Zeit und psychische Belastungen durch ihre Falschaussagen aushalten müssen, und dass in einem angeblichen Rechtsstaat.

21. Textteil:
Danach gab es keine verbale Attacke mehr. Nur schriftlich im Internet.
21. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahm
Im Internet ist mein sehr ungerechter Rechtsfall bis 2017 ausführlich beschrieben, aktuellere Ereignisse nur teilweise.


22. Textteil:
Sie hat mir ja auch eine Rechnung in den Briefkasten geworfen.
22. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Das zugehörige Schreiben befindet sich auch in den Akten:
AS 1213 als Anlage H 1 zu meinem Schreiben vom 15.01.2019 (AS 1209 bis 1211R) an das Amtsgericht.
Weil sie viele Falschaussagen gemacht hat, sollte sie meiner Meinung nach auch die 500 Euro für die Einstellung des Verfahrens zahlen. Natürlich war mir klar, dass sie nichts bezahlen wird. Sie kennt aber von meiner Homepage meine hohen Rechtskosten kennt, die durch ihre jahre-langen Falschaussagen entstanden sind.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 38

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 9

23. Textteil:
Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Sie hat gesagt: „Du elendes Luder". Da bin ich mir ganz sicher, dass die Beleidigung gefallen ist.
An die Schilder im Garten kann ich mich noch erinnern.

Auf Vorhalt AS 19:
Ja, das Schild war so.

Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Die Aussage verwechsele ich nicht mit dem Schild. Die Äußerung hat sie getätigt.
23. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Falschaussage gegenüber dem Staatanwalt.

24. Textteil:
Auf Frage des Verteidigers:
Ich bin Sozialpädagogin. Ich bin Sozialtherapeutin und Heilerziehungspflegerin.
24. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
So habe ich diese Berufsangaben in der Verhandlung nicht gehört.
Mindestens die ersten beiden Angaben sind ziemlich sicher falsch.

Antrag:
Allein schon, um die Glaubwürdigkeit der „Zeugin“ in diesem Punkt zu überprüfen,
stelle ich erneut den Antrag, dass sie eindeutige Nachweise zu ihren verschiedenen Be-rufsangaben seit 2009 bringen muss.

25. Textteil:
Das hat sie auch gesagt, dass ich die Falschaussage zurücknehmen soll und dass sie jeden Morgen unter Schock aufwacht. Sie hat da noch vielmehr gesagt. Aber bei einer verbalen Attacke alles zu merken, das ist schwierig. Ich habe ein Stück weit aufgeschrieben.

Auf Vorhalt AS 31:
Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.

Auf Frage des Verteidigers:
Sie hat mich gesiezt. Dann hat sie „sie Luder" gesagt.
So ganz genau weiß ich nicht, was sie zuerst gesagt hat.
Ich habe nicht alles verstanden, was sie gesagt hat. Ich habe verstanden, dass sie zu mir Lü-genluder gesagt hat. Sie hat auch gesagt, dass sie dafür sorgen wird, dass ich ein Berufsver-bot bekommen werde.
25. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Ich habe nur eine zweiteilige Aussage gemacht.
Der Rest gehört zu den langjährigen Falschaussagen der AE Nachbarin-X seit 2009,
die auch hier wieder von der Polizei und Justiz begünstigt wird.
Hier weicht sie plötzlich wieder vom „Du“ ab. Typisches Verhalten bei Falschaussagen.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 39

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 10

26. Textteil:
Auf Frage der Angeklagten:
Das ist eine öffentliche Straße, deswegen gehe ich da vorbei.
26. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Zu diesem Nebenzweig der Johann-Peter-Hebel-Straße befindet sich meine Haupt-Wohnrichtung. Sie ist entgegengesetzt zu den Nachbarn-X, junior.
Auf der Seite zu diesen denunzierenden Nachbarn befinden sich nur unwichtige oder satinierte Fenster, so dass ich von Ihnen per Sicht kaum etwas mitbekomme.
Natürlich höre ich oft ihren Hund laut bellen, Er ist der schlimmste Kläffer in der ganzen Stra-ße, während meine Hündin friedlich und äußerst selten bellt. Ziemlich sicher gibt sich die AE Nachbarin-X online als nebenberufliche Tierkommunikatorin aus. Das ist natürlich eine Lachnum-mer, wenn man das Verhalten ihres Hundes kennt.

Daher bekommt die AE Nachbarin-X hauptsächlich etwas von mir mit, wenn sie an den beiden Straßenteilen meines Grundstücks vorbeiläuft. In meinem Arbeitszimmer ist meine Sicht zu einer fensterlosen Wand. Vor dem Fenster zur Straße, auf der ich sie sehen könnte, steht ein zweiter Schreibtisch mit zwei weiteren Computern, die ich selten benutze.
Daher bekomme ich fast nichts vom Kommen und Gehen meiner Nachbarn-X  mit.

An ihrem Grundstück gehe ich auf der Straße nur vorbei, wenn ich zum Bäcker, zur Post oder zur Hausarztpraxis gehe. Im Übrigen haben meine Nachbarn eine Videolinse am Eingang auf die Straße gerichtet. Etwas Ähnliches gibt es beim Kellereingang zum Mietshaus meiner Nachbarn.

Um Ärger aus dem Weg zu gehen, fahre ich mit meiner Hündin direkt von meinem Eingangs-bereich in die Umgebung. Erst seit etwa einem Jahr gehe ich sehr früh mit meiner Hündin in der Nachbarschaft spazieren, weil sie inzwischen sehr alt (12,5 Jahre) ist.

Grafische Unterlagen und Beschreibung in der Akte Az 86 Js 11983/19

27. Textteil:
Die Zeugin Nachbarin-X blieb gern. § 59 Abs. 1 StPO unvereidigt und wurde im allseitigen Einverständnis um 09:48 Uhr entlassen.
27. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Mir wäre eine Vereidigung auf das Grundgesetz und endlich ordnungsgemäße Ermittlungen zu meinen Gunsten lieber gewesen.

28. Textteil:
Die Zeugin Margit Holitzner wurde hereingerufen.
Der Zeugin Margit Holitzner wurde der Gegenstand des Verfahrens bekannt gemacht.
Die Zeugin Margit Holitzner wurde gern. § 57 StPO belehrt und darauf hingewiesen, dass sich die Wahrheitspflicht auch auf die Angaben nach § 68 StPO bezieht.
Die Personalien wurden erhoben wie folgt:
Margit Holitzner, geb. 18.11.1946, wohnhaft: Juraweg 4, 79589 Binzen, Rentnerin, verheiratet - mit d. Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert –
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 40


Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 11


29. Textteil:
AS 1335 R
Seite 5
Zur Sache:
Wir treffen uns morgens und gehen mit den Hunden. Die Frau Moser kam mit dem Auto hoch gefahren und hat gefragt. Ich habe gesagt, dass ich nichts gehört und nichts gesehen habe.
29. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Was nicht geschehen ist, können die Zeuginnen auch nicht gehört oder gesehen haben.


30. Textteil:
Ich habe was gehört, aber nicht was gesprochen wurde. Ich stand in der Blauenstraße. Da ist immer Verkehr. Ich konnte davon nichts hören. Das ist eine kleine Straße.
Ich war schon ein Stück weg. Die Seite von Frau Moser habe ich nicht gesehen.

Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Ich habe gehört, dass da jemand spricht oder ruft. Aber ich konnte nicht Personen dazu raus hören. Vielleicht war es ein rufen, aber ich kann das nicht sagen. Ich kann nichts dazu sagen. Weder bejahen, noch verneinen.

Der Verteidiger fertigte eine Skizze, welche in Augenschein genommen und erörtert wurde.

Auf Frage des Verteidigers:
Ich habe Geräusche gehört. Ob das eine Stimme oder mehrere waren, weiß ich nicht. Ich habe da nicht drauf geachtet. Mehr kann ich nicht dazu sagen.

Auf Frage der Angeklagten:
Ich wohne ja gar nicht dort. Jetzt laufe ich vielleicht mal öfter da vorbei.

Auf Frage des Richters:
Ich habe da noch nichts mitbekommen. Ich laufe aber Abends. Da ist sowieso alles ruhig.

Die Zeugin Margit Holitzner blieb gern. § 59 Abs. 1 StPO unvereidigt und wurde im allseitigen Einverständnis um 09:55 Uhr entlassen.


Die Zeugin Anna Schütz wurde hereingerufen.

Der Zeugin Anna Schütz wurde der Gegenstand des Verfahrens bekannt gemacht.
Die Zeugin Anna Schütz wurde gern. § 57 StPO belehrt und darauf hingewiesen, dass sich die Wahrheitspflicht auch auf die Angaben nach § 68 StPO bezieht.

Die Personalien wurden erhoben wie folgt:
Annemarie Schütz, Alter: 71 Jahre, wohnhaft: Blauenstraße 54, 79589 Binzen, Rentnerin, geschieden
- mit d. Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert -

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 41

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 12

Zur Sache:
Wir sind immer zu dritt unterwegs. Als ich vom Haus raus bin habe ich Stimmen gehört. Ich habe mich noch gefragt, wer da so laut ist. Als ich oben war, kam die Frau Moser mit dem Auto.
Die Scheibe war auf und sie hat was raus gesagt. Dann ist sie weiter gefahren.

Auf Frage des Richters:
Ich konnte nichts hören. Ich war ja in der Parallelstraße. Ich habe nur Stimmen gehört.

Auf Frage des Verteidigers:
Das waren laute Stimmen. Es mussten zwei oder drei Personen gewesen sein. Das war nicht
31. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Laut Schreiben der Zeuginnen als Antwort auf mein Schreiben in den Akten haben sie nichts bekommen, was der Wahrheit entspricht. AS 109 bis 115, 999
Auf direkte Fragen habe sie dann diese neuen Antworten gegeben.
M.E. wollten sie wohl irgendetwas Brauchbares antworten.

32. Textteil:
AS 1335 R
Seite 6

nur einer, der was erzählt. Mindestens zwei. Ob die gleich laut waren, weiß ich nicht. Ich wür-de es sagen, aber nicht unterschreiben.

Auf Frage der Angeklagten:
Ich kann das nicht sagen, weil ich nie dabei war und nie was gesehen habe. Das sind dann vielleicht Streitigkeiten zu anderen Zeitpunkten ist.

Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Ich wohne wo anders. Ich habe Stimmen gehört. Das war eher nicht eine einzelne Stimme. Es war lauter. Es war laut. Aber ich kann es nicht sicher sagen.

Die Zeugin Anna Schütz blieb gern. § 59 Abs. 1 StPO unvereidigt und wurde im allseitigen Einverständnis um 10:01 Uhr entlassen.
32. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Laut Schreiben der Zeuginnen als Antwort auf mein Schreiben in den Akten haben sie nichts bekommen, was der Wahrheit entspricht.
Auch früher haben sie nichts mitbekommen, ansonsten wären die angeblichen Verhaltenswei-sen ja in der Nachbarschaft bekannt.

33. Textteil:
Der Zeuge "Zeuge-X" wurde hereingerufen.

Dem Zeugen "Zeuge-X" wurde der Gegenstand des Verfahrens bekannt gemacht.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 42

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 13

Der Zeuge "Zeuge-X" wurde gern. § 57 StPO belehrt und darauf hingewiesen, dass sich die Wahrheitspflicht auch auf die Angaben nach § 68 StPO bezieht.

Die Personalien wurden erhoben wie folgt:
"Zeuge-X", Alter: 21 Jahre, wohnhaft: ........, ledig
- mit d. Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert -

Zur Sache:
Leicht kann ich mich noch erinnern. Ich bin damals zur Arbeite gefahren, habe oben geparkt und bin gelaufen. Ich habe mitbekommen, dass die Beleidigung gefallen ist. Genau weiß ich es nicht mehr. Die Aussage habe ich bei der Polizei gemacht. Da wurde vor dem Haus laut-stark geredet.
33. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Wenn meine Angaben richtig sind, dann hat der Zeuge eine Falschaussage gemacht.

34. Textteil:
Auf Frage des Richters:
Ich habe beide Personen gesehen. Wie weit die auseinander waren, kann ich nicht mehr sa-gen.
34. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Siehe 12. Kommentar. Wir waren sehr weit auseinander.
Das müsste der junge Mann noch wissen.

35. Textteil:
Auf Vorhalt AS 61:
Ja, das hat die Frau Moser zur Frau Nachbarin-X gesagt.

Auf Frage des Richters:
Ob geschrien wurde, kann ich nicht mehr sagen.
Ich habe den Brief geschrieben, weil die Frau Nachbarin-X wollte, dass ich eine Aussage mache.
35. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Hier ergibt sich, dass der „Zeuge“ "Zeuge-X" mit der „Zeugin“ Nachbarin-X abgesprochen hat, was der Polizei mitgeteilt werden soll.

36. Textteil:
Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Ich habe den Brief selber geschrieben. Ich habe das mitbekommen und habe den Brief ge-schrieben. Woher ich wusste, wer der Sachbearbeiter bei der Polizei ist, kann nicht mehr sa-gen. Mit der Frau Nachbarin-X hatte ich nur leichten Kontakt. Ich habe sie gefragt, wie es ihr geht. Sie hat mich damals gefragt, ob ich die Aussage mache. Das ist schon lange her. Da-raufhin habe ich den Brief geschrieben.
Den habe ich schriftlich gemacht. Das war im Zuge mit dem Gespräch mit der Frau Nachbarin-X.
Mit der Äußerung bin ich mir sicher. Die habe ich selber auch so wahrgenommen.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 43

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 14

36. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Unglaubwürdig, das er nicht mehr weiß, woher er den Namen des Polizisten hat.
Da der Brief am gleichen Tag geschrieben wurde, an dem mich zwei Polizisten unangekündigt aufgesucht hatte, war es für mich wahrscheinlich, dass die beiden auch im Steuerberatungs-gebäude waren und den Zeugen zu einer Aussage ermuntert hatten.

37. Textteil:
AS 1337 R
Seite 7
Auf Frage des Verteidigers:
Wir sind nicht zusammengesessen. Sie hat gefragt, ob ich es aufschreiben kann. Dann habe ich das gemacht.
Das Einzigste, was ich mitbekommen habe, ist der Satz, den ich aufgeschrieben habe. Erst das eigene Empfinden, dann der Vorwurf.
37. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Widerspruch zu meiner wahrheitsgemäßen Aussage.
Ich erinnere an meine erfolglose Anzeige gegen ihn:

August 2018 88 Js 11510/18
Strafanzeige gegen den Zeugen "Zeuge-X" wegen Verstoß gegen die Wahrheits-pflicht und Verleumdung

38. Textteil:
Ein Schild bei der Frau Moser habe ich gesehen. Ich habe es nicht gelesen. Ich weiß nicht, was da draufstand.
Auf Vorhalt Schildaufschrift:
Das Schild habe ich nie gelesen.

Auf Frage des Verteidigers:
Wir haben auch nicht wirklich darüber gesprochen bei der Arbeit. Wir haben gearbeitet. Das hat keiner groß zur Kenntnis genommen. Die Schilder habe ich nie gelesen.

Ich habe die Schilder gesehen, aber was drauf steht, kann ich nicht sagen.
38. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
M.E. unglaubwürdige Aussage.
Der Zeuge hat zeitweise vor, neben oder hinter dem Schild geparkt.
Er und seine Mitarbeiter/innen haben mit hoher Wahrscheinlichkeit es gelesen und darüber gesprochen.

Außerdem habe ich zwei Briefe an den Zeugen und alle weiteren Mitglieder des Steuerbera-tungsbüros geschrieben:2
Am 13.08.2018 Schreiben in Mehrfachfertigung mit Anlagen (AS 829 bis 841) direkt in den Briefkasten beim Steuerberater eingeworfen.
Am 12.09.2018 nochmals ein Schreiben.
Darauf gab es keine Antwort.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 44

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 15


In der Akte 88 Js 11510/18 wird ein Vorfall von ihm und Mitarbeiterinnen auf dem Parkplatz beschrieben, der seiner Aussage widersprechen könnte.

Außerdem waren zwei Mitarbeiterinnen bei der ersten mündlichen Verhandlung anwesend, bei der zweiten mündlichen Verhandlung war es nur eine.

Möglicherweise sind dies Zeuginnen zu seiner nicht bekannten Äußerung beim Betreten des Steuerberater-Gebäudes.

39. Textteil:
Ich habe nur den Satz mit dem Luder mitbekommen. Ich habe das schon mitbekommen, wo ich zum Büro gelaufen bin. Ich habe nur den Satz mit dem Luder mitbekommen. Ich bin da gerade vorbei gelaufen.

Ich habe nichts von der Frau Moser mitbekommen. Das ist schon so lange her. Ich kann mich nicht erinnern, ob normal oder laut gesprochen wurde.

Ob die Stimme von Frau Moser sich überschlagen hat, kann ich heute nicht mehr sagen.
Das ist schon so lange her.
39. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Ich habe das Wort „Luder“ nicht verwendet.

40. Textteil:
Auf Frage der Angeklagten:
Es waren vielleicht vier Mitarbeiter da. Ich weiß nicht, ob eine Kollegin raus gegangen ist. Das habe ich nicht mitbekommen. Im Büro habe ich nichts gesagt.

Auf Frage des Verteidigers:
Ich höre davon zum ersten Mal, dass eine Kollegin raus gegangen ist. Im Büro haben viele Kolleginnen lange Haare. Es gibt drei blondhaarige Frauen. Zwei sind um die 40, eine um die 20 Jahre.
Zu mir hat keine Kollegin was gesagt.
40. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Unglaubwürdige Schilderung. Er hat etwas zu einer Mitarbeiterin gesagt und muss mitbekom-men habe, dass sie hinausgegangen ist.
Unglaubwürdig war auch in der Verhandlung, dass der den Namen dieser Mitarbeiterin nicht mehr wusste. Ich habe diesen Vorfall ja auch in einem Schreiben an ihn und an die Mitarbei-ter/innen hingewiesen.

41. Textteil:
Der Zeuge "Zeuge-X" blieb gem. § 59 Abs. 1 StPO unvereidigt und wurde im allseitigen Einverständnis um 10:15 Uhr entlassen.

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Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 16

41. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Leider keine Vereidigung und dann noch die Meinung des Staatsanwalts und des Richters, dass er glaubwürdig war.

42. Textteil:
Der Auszug aus dem Bundeszentralregister bezüglich der Angeklagten G.......... Moser wurde verlesen.
Die Hauptverhandlung wurde von 10:16 Uhr bis 10:24 Uhr unterbrochen.
42. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Im Bundeszentralregister steht noch nichts, kann aber noch kommen, wenn die AE Nachbarin-X zu ihren bisherigen Falschaussagen seit 2009 weitere macht.

43. Textteil:
Auf Frage des Richters:
Ich habe Kredite in Höhe von ca. 30.000,- Euro, die ich wegen Rechtsstreits aufnehmen musste. Daher sage ich nichts zu meinen persönlichen Verhältnissen. Ich habe aus gesund-heitlichen Gründen weniger gearbeitet.

Auf ausdrückliche Frage des Strafrichters wurden keine Anträge zur Beweisaufnahme (mehr) gestellt.
43. Moser-Kommentar bzw. -Stellungnahme
Für die Berufung müssten neue Beweise erhoben werden, z.B. Nachbarschaftsbefragung,
Begründung und Beweise für die vielen Falschaussagen der AE Nachbarin-X seit 2009.

44. Textteil:
AS 1337 R
Seite 8
Die Beweisaufnahme wurde geschlossen.
Die Vorschriften der §§ 240, 257, 58 StPO wurden beachtet
.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt seinen Vortrag und beantragte:
Beleidigung: 10 Tagessätzen zu je 30,- Euro
Veröffentlichung: 20 Tagessätzen zu je 30,- Euro
Gesamtgeldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30,- Euro
Kosten des Verfahrens

D. Verteidiger der Angeklagten hielt seinen Vortrag und beantragte: Freispruch

Die Angeklagte wurde gefragt, ob sie noch etwas zu ihrer Verteidigung ausführen wolle.
Die Angeklagte erklärte:
Die Staatsanwaltschaft hat alles wegen der Falschaussage von der Frau Nachbarin-X abgelehnt. Ich habe Folgekosten von 6.000,- Euro. Das ist kein Rechtsstaat. Es ist nie ermittelt worden. Die Polizei hat nie ermittelt.
Die Angeklagte hatte das letzte Wort.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 46

Stellungnahme zum Protokoll vom 2. Sept. 2019 von Gertrud Moser vom 20.11.2019 Seite 17


45. Textteil:
AS 1339
Seite 9

Der Strafrichter verkündete durch Verlesen der Urteilsformel und mündliche Mittei-lung des wesentlichen Inhalts der Urteilsgründe
IM NAMEN DES VOLKES
folgendes URTEIL

Die Angeklagte wird wegen Beleidigung und unerlaubter Mitteilung über Gerichts-verhandlungen zu einer Gesamtgeldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30,- Euro
verurteilt.
Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen zu tragen.

Rechtsmittelbelehrung wurde erteilt.
Protokoll wurde geschrieben am: 2. Sept. 2019
Protokoll wurde fertiggestellt am: 10.09.2019

Frick
Richter am Amtsgericht Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
















- 47-

Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 47

Anlage R 9
Gertrud Moser, x--straße Nr. x, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 64467




Per E-Mail als PDF-Dokument

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Sauer
Bahnhofstraße 4A

79539 Lörrach Kopie an meinen Rechtsanwalt

Herr Anwalt 15, Freiburg
18. Februar 2020

86 Js 17536/17
Angebliche Straftat von mir (Beleidigung)
einschließlich weiterer schlimmer Falschaussagen der „Zeugin“ Nachbarin-X
Zur Zeit Berufungsverfahren dazu beim Landgericht Freiburg
56/19 5 Ns 86 Js 17536/17


Wieder neue Argumente von mir in dem seit einem Jahrzehnt
andauernden Polizei-, Gerichts- und Staatsanwaltsmobbing
zugunsten Nachbarin-X:
Durch bauliche Voraussetzungen sind Behauptungen bzw. Falschaussagen über mich gar nicht möglich


Sehr geehrte Richter/innen, sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin absolut sicher, dass ich seit 10 Jahren mich mit genügend vielen Argumenten zu Recht gegen die Falschaussagen der Nachbarin-X wehre. Aber die zuständigen Personen sind immer noch uneinsichtig.

Weil aber 2009 die Polizei, die Gerichte und die Staatsanwaltschaft der AE Nachbarin-X geglaubt haben, sind die nachfolgenden zuständigen Personen bei der Polizei und Justiz nicht bereit, meinen ungerechten Rechtsfall mit rechtsstaatlichen Mitteln zu untersuchen. Das würde für sie wohl Zusatzarbeit und Zivilcourage bedeuten.
Bequemer ist es, sich den bisherigen rechtswidrigen Verhaltensweisen anzuschlie-ßen.
Meine bisherigen Anwält/innen haben das wohl auch erkannt und fast immer nicht das Nötige getan.

Und so ist ein extremer Polizei- und Justizmobbingfall entstanden, bei dem ich seit 10 Jahren beleidigt und gedemütigt werden, verbunden mit sehr hohen Kosten, Zeit-aufwand und Rufmord.

Seit 10 Jahren hoffe ich vergeblich auf Gerechtigkeit.
- 2 -
- 48-

Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 48

Gertrud Moser, 79589 Binzen 18.02.2020 Bauliche Gegebenheiten Seite 2


Angeblich belästige und bedrohe ich
die AE Nachbarin-X seit sehr langer Zeit.

Dazu muss sie seit 10 Jahren keine konkreten Angaben machen, wie sie bei der Po-lizei und Justiz üblich sind. Von mir vorgeschlagene Zeugen werden von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft und von den Gerichten bis auf eine Ausnahme (Zeugin-nen Schütz und Holitzner) seit 2009 ignoriert oder abgelehnt.

Mindestens in einem früheren Schreiben habe ich erwähnt,
dass meine Wohnrichtung hauptsächlich zum Nebenzweig der Johann-Peter-Hebel-Straße verläuft,
d.h. entgegengesetzt zum Grundstück des Ehemanns von Nacbharin--X, auf dem er mit sei-ner Frau Nachbarin-X wohnt.

Dann kommt die Wohnrichtung zur Johann-Peter-Hebel-Straße gegenüber dem Neubau von 2009, das der Steuerberater  x gemietet hat.


An dritter Stelle ist die Wohnrichtung zum Haus, in dem die Eheleute Grab und die (ehemalige?) Freundin der Nachbarin-X wohnt: Frau Brigitte Bruckmaier.
Dazwischen befindet sich aber mein längliches Nebengebäude (Schopf).

An letzter Stelle kommt die Wohnrichtung gegenüber meinen Nachbarn Ehemann von Nachbarin-X und Nachbarin-X.
Auf dieser Seite befindet sich offiziell mein Haupteingang mit Treppenaufgang.
Den benutze ich ganz selten, weil ich hauptsächlich das Haus über den Kellereingang zur Johann-Peter-Hebel-Straße benutze.
Dann gibt es noch eine dritte Haustür zwischen dem Nebengebäude (3. Wohnrich-tung), die ich auch oft benutze.

Selbst wenn ich vorhätte, die AE Nachbarin-X zu belästigen,
ist das nahezu unmöglich,
weil ich durch die baulichen Gegebenheiten nicht mitbekomme,
wann sie kommt und geht bzw. wann sie sich auf der Straße befindet.
Daher gibt es zu unregelmäßigen Zeiten Sichtkontakt auf der Straße, wenn ich mich vor dem Haus auf meinem Grundstück befinde, wenn ich direkt vor dem Eingang mit meinem Auto wegfahre oder komme.
Sie benutzt den Nebenzweig der Johann-Peter-Hebel-Straße viel öfter als ich, wo ich meine Hauptwohnrichtung habe. Darauf könnte sie locker verzichten,
bestand darauf während der Gerichtsverhandlung am 2. September 2019 und be-kam natürlich die Zustimmung von Richter Frick.
Dann empfahl er am Schluss, dass wir uns aus dem Weg gehen sollten.
Mehr geht aber bei mir nicht, bei ihr schon.
Die Justiz hat daher mein Aufenthaltsrecht auf einer öffentlichen Straße faktisch ein-geschränkt bzw. mich erheblich diskriminiert und zusätzlich beleidigt.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 49

Gertrud Moser, 79589 Binzen 18.02.2020 Bauliche Gegebenheiten Seite 3

Beweise zu den eben gemachten Angaben:

I. Benutzung der öffentlichen Straße:



Die grau markierten 4 Grundstücke gehören
Familie Nachbarn-X, junior und senior.

Das grün markierte Grundstück gehört mir.

Das mit gemeinsamer Grenze graue Grundstück gehört dem Ehemann von Nachbarin-X,
dem Ehemann der „Zeugin“ Nachbarin-X.



Der rot eingezeichnet Weg entspricht der häufigen Strecke der „Zeugin“ Nachbarin-X mit Ihrem Hund.
Diese Strecke wird m.E. von ihr öfters benutzt als von mir.

Die blauen eingezeichneten Wege sind meine.
Ich gehe selten am Nachbarin-X, junior-Grundstück vorbei, d.h. nur wenn ich zur Hausarztpraxis oder zum Bäcker gehe.
Da ich seit 2009 auf dieser öffentlichen Straße von der „Zeugin“ Nachbarin-X de-nunziert werde, benutze ich sie kaum und fahre direkt von meinem Ein-gangsbereich weg. Das könnte eine Nachbarschaftsbefragung ergeben.
Durch die rechtlichen Sanktionen seit 2009 ist mein Aufenthaltsrecht auf der öffentlichen Stra-ße nicht gewährleistet, so dass ich mich bis letztes Jahr kaum in der Nachbarschaft aufgehal-ten habe.

Meine Hündin wird im Mai 13 Jahre alt. Sie kann daher nicht mehr so viel laufen, geht aber gerne oft kurze Strecken. Daher gehe ich mit ihr sehr früh morgens und spät abends in der Umgebung spazieren. Auf genaue Zeitangaben verzichte ich hier, weil des denkbar ist, dass die „Zeugin“ Nachbarin-X durch dieses Schreiben davon erfährt und ich dann nicht mehr in Ruhe unterwegs sein kann.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 50

Gertrud Moser, 79589 Binzen 18.02.2020 Bauliche Gegebenheiten Seite 4

II. Bauliche Gegebenheiten

1. Hausseite zu meinen Nachbarn-X, junior (Norden)

















Im Schlafzimmer halte ich mich nur zum Schlafen auf. Daher bekomme ich von dort kaum et-was von meinen Nachbarn-Xr mit, höchstens nachts kann ich etwas von ihnen hören.
Sich an einem der drei Treppenhausfenster aufzuhalten, wäre mühsam und unnütz,
das gleiche gilt für das Dachbodenfenster.
Das mittlere Treppenhausfenster ist satiniert und die Haustür ebenfalls, also kein direkter Sichtkontakt zur Denunziantin Nachbarin-X.
Im Kellerraum halte ich mich vor allem auf, wenn ich meine Hündin bürste und käme.
Das Kellerraumfenster ist relativ hoch und ich habe keine Sicht auf die Straße.
Die Treppe ist hier nicht realitätsnah eingezeichnet, weil die Treppe von einer Mauer begrenzt wird, auf der nochmals ein niedriges Geländer ist.
Von dieser Hausseite kann ich daher kaum der „Zeugin“ Nachbarin-X auflauern und sie an-dauernd belästigen.
Mein Arbeitszimmer hat an dieser Hausseite kein Fenster. Mein Rechtsfall belegt, wie oft ich mich seit 10 Jahren mit meinem Rechtsfall beschäftigen muss und mich daher oft darin aufhal-te. Meine Tier-Homepages und Youtube-Kanäle belegen dies auch.
Mein ursprünglicher Aufenthalt dort drin, diente zur Erstellung eines neuartigen Mathematikle-xikons, das ich aufgrund der schlimmen Belastungen durch den Rechtsfall seit 2009 eingestellt habe. Es war mein Lebenswerk. Um es wieder aufzunehmen, bin ich immer noch zu sehr be-lastet.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 51

Gertrud Moser, 79589 Binzen 18.02.2020 Bauliche Gegebenheiten Seite 5

2. Hausseite zur Johann-Peter-Hebel-Straße und Steuerberater x (Wes-ten)
















Wie soll ich die „Zeugin“ Nachbarin-X andauernd belästigt haben?
Im Kellerraum gibt es kein Fenster zur Straße.
Passe ich im Waschraum auf, wann Sie kommt und geht?
Sehr unwahrscheinlich.
Warte ich am Wohnzimmerfenster und lauere auf Sie?
Bis ich unten auf der Straße wäre, würde die Zeit nicht reichen.
Oder stehe ich am Arbeitszimmerfenster und lauere auf Sie?
Auch undenkbar, für die Polizei und Justiz womöglich schon,
weil sie die AE Nachbarin-X seit 10 Jahren für glaubwürdig halten.
Der Polizeimitarbeiter Pfaff wollte doch meine Computer beschlagnahmen.
Gerne lasse ich meine Computer und meine vielen externe Festplatten von einem unabhängigen Institut auf rechtswidrige Inhalte überprüfen.
Dabei würde sich wohl eher ein Bild ergeben, wieviel belastende Zeit ich mit meinem unnützen, ungerechten Rechtsfall verbringe und wieviel Zeit mit Tier-Homepages und Youtube-Kanälen. Meine Freundin hat einen Lachanfall bekom-men, als sie von diesem Vorschlag durch den Polizeimitarbeiter Pfaff gehört hat.
Von meinem Mathematik-Lexikon habe ich auch noch viele Daten.
Diese unabhängige Prüfung würde ich auch der Öffentlichkeit zugänglich machen, um zu belegen, wie unfähig bzw. unwillig die baden-württembergische Polizei und Justiz ist.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 52

Gertrud Moser, 79589 Binzen 18.02.2020 Bauliche Gegebenheiten Seite 6


3. Hausseite zum Nebenzweig der Johann-Peter-Hebel-Straße (Süden)
Von hier aus sehe ich ab und zu zufällig, wie die „Zeugin“ Nachbarin-X ihre (kleine) Hun-derunde macht. Oft halte ich dies auf meiner Fall-Homepage fest.
Natürlich gibt es noch andere Wege für sie und ihren Hund. Aber diesen scheint sie besonders zu mögen.

4. Kellerraum mit „Haupteingang“ Westen)
Wie die folgenden Fotos belegen, ist das Nordfenster des Kellerraums erhöht und schwer zugänglich durch den Hundepflegetisch.
Die Haupteingangstür ist undurchsichtig bzw. nicht verglast.
Wenn ich hier der AE Nachbarin-X auflauern würde, sehe ich nichts von der Straße.
Daher müsste ich draußen vor dem Haus warten, wo ich sichtbar für Nachbarn und Steuerberatermitarbeiter und -besucher wäre.
In einem Zeitraum von über 10 Jahre müsste dies doch jemand gesehen haben,
wenn die Aussagen der AE Nachbarin-X 2009 und 2017 bei der Polizei wahr wären.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 20.02.2020 an Richterdienstgericht und andere Seite 53

Gertrud Moser, 79589 Binzen 18.02.2020 Bauliche Gegebenheiten Seite 7










5. Arbeitszimmerfenster nach Westen
Wie die folgenden Fotos belegen, ist das Arbeitszimmerfenster schwer zugänglich und hat an der Wand zu meinen Nachbarn kein Fenster.
Es ist auch schwer zugänglich durch den zweiten Schreibtisch.
Fast immer sitze ich zur Wand, so dass ich keinen Blick auf die Straße haben kann.
Da das Zimmer oft beleuchtet ist, könnten die Mitarbeiter/innen des Steuerberaters dies möglicherweise bestätigen.
Ich kann also die „Zeugin“ Nachbarin-X nicht einmal mit meinen Blicken belästigen



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Gertrud Moser, 79589 Binzen 18.02.2020 Bauliche Gegebenheiten Seite 8























Dass ich wieder einen solchen Brief schreiben muss, ist belastend und demü-tigend für mich und ein erneuter Triumph für AE Nachbarin-X.
Sie darf seit 2009 immer wieder neue schreckliche Falschaussagen über mich vor-tragen, die sie nicht einmal selber schreiben muss.
Die Dienstboten der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht erledigen das für sie.

Mit freundlichem Gruß



 

            

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Geändert am:   19.02.2025

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