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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 

Brief an den Bürgerbeauftragten bzgl. der Polizei


Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel. 0.......................................
 

Per PDF-Brief an post@buergerbeauftragter.bwl.de

An den
Bürgerbeauftragten des Landes BW bezüglich der Polizei

Herrn
Volker Schindler

Straße ?
Ort ?

17. Februar 2020

Brutaler Rufmord verjährt nicht, weil er lebenslänglich besteht:

Extrem ungerechter langjähriger Rechtsfall durch Untätigkeit, Beleidigungen, Beweisverweigerungen mehrerer Richter/innen, Staatsanwält/innen und Polizist/innen

Dazu kommen noch untätige, falsch handelnde und betrügerische Anwält/innen

Nach über 10 Jahren möchte ich endlich ein sorgenfreies Leben führen können, das nicht von den vielen Falschaussagen meiner Nachbarin Nachbarin-X bestimmt ist.


Sehr geehrter Herr Schindler,

im obengenannten Betreff habe ich alle staatlichen Institutionen genannt, die mich m.E. seit 2009 äußerst ungerecht behandeln.
 

  Hauptursachen für meinen langjährigen Rechtsfall sind
zwei Polizeiberichte 2009 und 2017 vom Polizeirevier Weil am Rhein
im Auftrag meiner Nachbarin Nachbarin-X.
 

Durch den ersten Polizeibericht 2009 bin ich in ein gerichtliches Betreuungsverfahren (faktisch Entmündigungsverfahren) gekommen.

Durch den zweiten Polizeibericht 2017 habe ich den ersten Strafbefehl in meinem Leben erhalten. Das Verfahren dauert noch an, weil ich Berufung eingelegt habe.

Alle Aussagen in diesen Berichten sind nicht persönlich vor Ort durch die Polizei festgestellt worden.

Nach meinen Beschwerden wurde jeweils behauptet, dass die Polizei nicht verpflichtet ist, die Aussagen meiner Nachbarin Nachbarin-X zu prüfen. Sie muss sie nur weiterleiten.

2018 habe ich zum ersten Mal das Thema Strafverfahren einschließlich Ermittlungsverfahren durchgearbeitet. Dabei erkannte ich einen grundlegenden Irrtum von mir.
Bisher glaubte ich, dass die Staatsanwaltschaft hauptsächlich für Ermittlungen zuständig ist.
Dem ist nicht so.

Seither unterstelle ich dem Polizeirevier Weil am Rhein unterlassene Ermittlungen und Beweise zu meinen Gunsten.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                       17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei                  Seite 2

Als erste Maßnahme halte ich es für gerecht,
wenn künftig das Polizeirevier Weil am Rhein nicht mehr für mich zuständig sein darf,
sondern wenigstens das Polizeirevier Lörrach oder ein noch weiter entferntes Revier.
Durch beide Polizeiberichte ist ein umfangreicher Rechtsfall geworden, bei dem so alles schiefgeht, was nur schiefgehen kann.

Daher habe ich nach zwei Jahren angefangen, meinen Fall online zu dokumentieren:

Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.
Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig !
Ab 10.01.2012 online: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de

Die Ereignisse seit November 2017 sind weitgehend noch nicht online.
Um den Überblick meinen umfangreichen Rechtsfall zu haben,
habe ich für mich eine analoge vollständige interne Homepage.

Auch nach etwa zwei Jahren angefangen, eine Informations-Homepage mit ähnlicher Internet-Adresse zu veröffentlichen

 

Gerichtliche Betreuungsverfahren und Informationen dazu
u.a. Viele Videos von TV-Aufzeichnungen zum Thema
Ab Dez.2011 online: http://www.gerichtlichesbetreuungs-verfahren.de

Aus einer Informationsseite vom Land-Baden-Württemberg vom 13.03.2017
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/buergerbeauftragter-hilft-beim-kontakt-mit-behoerden/
weiß ich, dass Sie das Recht auf Akteneinsicht haben.
Ob dies auch für Gerichtsakten gilt, weiß ich nicht.
 

  Mit diesem Schreiben erteile ich Ihnen

die Vollmacht auf Einsicht in alle Akten zu meinem Rechtsfall.

Die Aktenzeichen können Sie meiner Homepage entnehmen,
z.B. bei den Schaltflächen Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht.
 

 
Dabei weise ich darauf hin, dass ich vor 2009 sehr viel Respekt vor der Polizei hatte.
Das ergibt sich auch aus meinem Schreiben an die Polizei im Jahr 2009 und 2010.
Mit zunehmenden Jahren muss mir auch eine gewisse Wut und Enttäuschung zugestanden werden, was auch zu einer Veränderung in meinen Schreiben geführt hat.

Seit November 2019 habe ich eine neue Homepage:

Polizei-Justiz-Anwalts-Opfer http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                       17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei                  Seite 2

Als zweite Maßnahme halte ich es für gerecht,
wenn Sie sich dafür einsetzen, dass Sie oder ein/e Expert/in vom Innenministerium oder Justizministerium notwendige Ermittlungen beschreiben, und zwar unter der Voraussetzung, dass alle negativen Aussagen über mich in den Polizeiberichten von 2009 und 2017 falsch sind.

(Falsch sind natürlich auch die Aussagen der Nachbarin-X vor dem Amtsgericht, Landgericht und der Staatsanwaltschaft Lörrach).

Als dritte Maßnahme halte ich es für gerecht,
wenn zu beiden Polizeiberichten die notwendigen Ermittlungen und Beweise zu meinen Gunsten durchgeführt werden. Das müsste auch für 2009 noch möglich sein.

Natürlich muss ich damit rechnen, dass dann mögliche Schadenersatzansprüche an meine Nachbarin Nachbarin-X und an die beteiligten staatlichen Institutionen verjährt sind.
Mein ungerechter, langjähriger Rechtsfall ist aber eine enorme Last, unter der ich täglich leide und Fassung bewahren muss, wenn ich Mitglieder der Familie Nachbarn-X sehe, die genau wissen, dass meine Nachbarin Nachbarin-X gelogen hat.

Polizeibericht vom 09.07.2009

Anlage 1

Polizeibericht vom 22.11.2017

Anlage 2


Als vierte Maßnahme halte ich es für gerecht,
wenn die Staatsanwaltschaft Lörrach lebenslang nicht mehr für mich zuständig sein darf.
Auch nicht die Staatsanwaltschaft Freiburg, weil der leitende Staatsanwalt Inhofer zu Beginn meines Rechtsfalls die Staatsanwaltschaft Lörrach geleitet hat.
Die Entscheidung könnte möglicherweise durch ihren Einsatz beim Justizministerium erfolgen.
Dazu lassen sich vielfältige Gründe in meinen Akten finden.

Als fünfte Maßnahme halte ich es für gerecht,
wenn Sie sich einen Überblick über meinen langjährigen, äußerst ungerechten Rechtsfall machen. Das sieht nach viel Arbeit aus. Aber in meinen Schreiben wiederhole ich mich ständig wie in der Werbung, und Polizei und Justiz kapieren die Ungerechtigkeiten immer noch nicht.

In meinem Fall sind aber mehrere Richter/innen, Staatsanwält/innen und Polizist/innen für meinen seit über 10 Jahre dauernden, äußerst ungerechten und extrem psychisch belastenden Rechtsfall verantwortlich, der durch eine einzige Person verursachte wurde und immer noch andauert.

Daher sind riesige Aktenberge, verschiedene ungerechte Rechtsfolgen und Rechtskosten von etwa 30.000 Euro entstanden.
Auf den ersten Blick sieht das nach enormer Arbeit aus.

Ich habe aber die schon erwähnte Fall-Homepage für den Überblick.
Die Ereignisse seit November 2017 sind aber weitgehend noch nicht online.
Daher könnte ich Ihnen meine interne Fall-Homepage anbieten.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                       17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei                  Seite 4

Folgende Richter/innen haben neben mehreren Staatsanwält/innen und Polizeiangehörigen m.E. schwerwiegende Rechtsbrüche mir gegenüber begangen:

  Richter Tobias Trefzer, jetzt beim Amtsgericht Freiburg,
Richterin Dr. Yvonne Puchinger, jetzt bei der Staatsanwaltschaft Lörrach,
Richter Axel Frick, Amtsgericht Lörrach.
 
 
In den beiden ersten Fällen hat das Landgericht meine Beschwerden und die Berufung zurückgewiesen, wobei ich im 1. Fall nicht von einem Anwalt und im 2. Fall von einem mir schadenden Anwalt Anwalt 12 (Online Anwalt 12) vertreten wurde.
 

Als sechste Maßnahme halte ich es für gerecht,
dass ich einen ausführlichen, wahrheitsgemäßen Überblick über die Berufe der AE Nachbarin-X im Juli 2009, im August 2013, im November 2014, im Frühjahr 2015 und am 22. November 2017 bekommen bei den die Zeugnisse, Abschlüsse usw. genannt werden. Überprüfung anhand Original- oder beglaubigter Dokumente.

Als siebte Maßnahme halte ich es für gerecht,
wenn Sie feststellen, dass das Polizeirevier Weil am Rhein mich seit 2009 zu Unrecht extrem belastet und meine Nachbarin Nachbarin-X extrem begünstigt.
 


Im folgenden einige wichtige Schriftstücke zu meiner eben genannten Behauptung:

Der schriftliche Schriftwechsel mit der Polizei 2009 und 2010 zum ersten Polizeibericht ist online bei den Schaltflächen „Ereignisse 2009", „Ereignisse 2010" und „Polizei".
Danach wurden jegliche Beschwerden abgelehnt.
 

Hier ein Schreiben vom 11.01.2018 an das Polizeirevier Weil am Rhein, Anlage 3
mit dessen Antwort vom 16.01.2018 ich nicht zufrieden bin: Anlage 4

Beiliegend drei Schreiben an das Polizeirevier Weil am Rhein, für die ich
bis heute keine Antwort erhalten habe.
 
Schreiben vom 28.09.2018 Anlage 5
Schreiben vom 07.01.2020 Anlage 6
Schreiben vom 03.02.2010 Anlage 7
 

Mit freundlichem Gruß

G. Moser

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                       17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei                  Seite 4

Anlage 1

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                       17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei                  Seite 6

- 7 -


Gertrud Moser, 79589 Binzen                       17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei                  Seite 7

Anlage 2

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                       17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei                  Seite 8

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                       17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei                  Seite 8

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                       17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei                  Seite 2

Anlage 3

Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Per Email als PDF-Anhang an .............................@polizei.bwl.de

Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7

79576 Weil am Rhein
Kopie an das  Amtsgericht AZ .........

11. Januar 2018

Az: ............................../2017

1. Auskunft über die Weiterleitung des Polizeiberichts an alle möglichen staatlichen Institutionen.
 
2. Auskunft über Ihr Tätigwerden gegen mich


 Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines ............ gegen mich und meiner Akteneinsicht vom 04.01.2018 beim Amtsgericht Lörrach, habe ich einen Polizeibericht gegen mich vorgefunden, der Falschaussagen enthält. Dagegen habe ich Einspruch erhoben.

2009 wurde schon einmal ein Polizeibericht mit Falschaussagen von der gleichen AE erstellt, wozu mir bis heute die Beweise verweigert wurden, auch von der Polizei.

Der Polizeibericht war so drastisch, dass weder das Landratsamt noch das Amtsgericht auf die Idee gekommen sind, dass er Falschaussagen enthält.

Das muss ich bis heute büßen. Damals wurde der Polizeibericht hinter meinem Rücken an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach ohne Dezernatangabe geschickt.

Weil der Polizeibericht so drastisch war, bekam ich vom Landratsamt kein rechtliches Gehör. Er wurde an das Amtsgericht Lörrach geschickt und dort wurden sämtliche Einwendungen ignoriert, vermutlich, weil er so "glaubwürdig" war.

Zu 1.
POK Lindermer hat am 04.12.2017 an die Staatsanwaltschaft Lörrach eine Strafanzeige mit den Aussagen der AE Nachbarin-X geschickt.

Ich habe aufgrund des persönlichen Besuchs am 28.11.2017 von POK L..... und PK ........ am gleichen Tag eine Stellungnahme an die Polizei geschickt, obwohl ich nur über eine Falschaussage informiert war.

Weil Herr ..... meine Schilder am Zaun fotografiert hatte, bin ich ausführlich in der Stellungnahme auf diese Schilder eingegangen.

Bei meiner Akteneinsicht am 04.01.2018 konnte ich den Bericht abfotografieren und zuhause durchlesen.
Über die Schilder stand darin nichts,
aber es waren weitere belastende Falschaussagen enthalten.

Ich möchte nun wissen, bei welchen staatlichen Institutionen sie diesen unbewiesenen Polizeibericht noch weiter verbreitet haben?
Wieder an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach ohne Dezernatangabe?

zu 2.

Schon 2009 hat die AE Nachbarin-X ausgesagt, dass ich in Polizeikreisen als psychisch krank bekannt bin. Dies war mir neu und sehr belastend.
Erst als ich nach diversen Online-Recherchen eine Hilfemöglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz gefunden habe, ergab sich nach einigen Monaten, dass es nur einen einzigen Polizeibericht über mich gab, nämlich, den der AE Nachbarin-X.

Im neuen Polizeibericht steht nun: "Die Polizei war schon mehrfach tätig."

Dazu ist mir nur der Polizeibericht von 2009 bekannt.

2013 bin ich zu Unrecht durch eine Strafanzeige einer Anwältin der AE Nachbarin-X in ein Strafverfahren wegen Bedrohung gekommen. Mir war sofort klar, dass ich keine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches begangen habe.

Damals bekam ich ein Schreiben von Ihrem Revier zu einem Verhör.
Als ich eine Strafverteidigerin einschaltete, erfuhr ich, dass ich gar nicht zum Verhör kommen muss, wenn sie mich vertritt. Als die Rechtsanwältin nach relativ langer Zeit die Akten bekam, stellte sie auch fest, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt war. Am gleichen Tag schrieb sie einen kurzen Brief und das Verfahren wurde eingestellt. Das Anwaltshonorar war aber eine faktische Strafe für mich: 1.840, 69 €.

Als ich dann Aktenkopien bekam, hatte die Anwältin ihre Tätigkeit schon eingestellt. Dort entdeckte ich diverse Falschaussagen über mich.
Ich schrieb dann selber eine Strafanzeige wegen Verleumdung, die leider abgelehnt wurde.

Mit dem hier genannten Aktenzeichen ist die Polizei gegen mich tätig geworden.
Ich hätte nun von Ihnen gerne eine Erklärung, wieso die AE Nachbarin-X eine solche Aussage: "Die Polizei war schon mehrfach tätig." machen kann.

Gibt es Polizeiberichte und -einsätze gegen mich, von denen ich nichts weiß?

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

 

- 12-


Gertrud Moser, 79589 Binzen                       17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei                  Seite 12

Anlage 4

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                       17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei                  Seite 13

Anlage 5

Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Per Email als PDF-Anhang an .............................@polizei.bwl.de

 

Polizeirevier Weil am Rhein
z.Hd. Revierleiterin
Frau Mutter
Basler Straße 7

 

79576 Weil am Rhein

28. September 2018

Abgelehnte Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich
POK B. Lindermer zum Az: ST/2209853/2017

Fortsetzung Ihrer schädlichen Polizeiarbeit gegen mich seit 2009

 

Auskunft über Ihr übliches Verhalten gegenüber Bürger/innen


 

Sehr geehrte Frau Mutter,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu Ihren üblichen Tätigkeiten gehören Anzeigen von Bürger/innen entgegenzunehmen und darauf zu handeln.
Normalerweise muss dann den Beschuldigten der Anzeigen das Recht gewährt werden, sich zu wehren im Sinne der Gesetzgebung.

 

Ich möchte von Ihnen folgende Auskünfte:
 

1. n wie vielen Fällen werden beschuldigte Bürger/innen unangekündigt von zwei Polizeikollegen besucht? (geschätzten Prozentzahl)
 
2.  In wie vielen Fällen werden dann Berichte über die beschuldigten Bürger/innen angefertigt, die sie erst über Akteneinsichten erhalten?
(geschätzten Prozentzahl)
 
3. Gibt es Beschwerden von beschuldigten Bürger/innen über diese Vorgehensweise?
 
G. Moser

- 14 -


Gertrud Moser, 79589 Binzen                       17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei                  Seite 14

Anlage 6

Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Per PDF-Brief

 

Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7

 

79576 Weil am Rhein

7. Januar 2020

SPH/2209853/2017
Ihre Strafanzeige mit Falschaussagen gegen mich im Auftrag von Nachbarin-X

Mit zugehörigen nachfolgenden Aktenzeichen

86 Js 17536/17

Zur Zeit Berufungsverfahren dazu beim Landgericht Freiburg
56/19 5 Ns 86 Js 17536/17

Information über möglichen persönlichen Kontakt mit dem „Zeugen"  "Zeuge-X"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 28.11.2017 haben mich POK . Lindermer und PK R..... unangekündigt aufgesucht. Daher habe ich noch am gleichen Tag eine Stellungnahme per PDF-Brief und Email abgeschickt,
obwohl ich nicht über den vollständigen Inhalt der Anzeige von Nachbarin-X informiert wurde.

Am 04.01.2018 erfuhr ich bei meiner Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach von der „Zeugenaussage" des "Zeuge-X".
Dazu existiert ein Schreiben an Herrn Lindermer vom 28.11.2017,
d.h. der gleiche Tag, an dem ich unangekündigten Besuch bekam.
 

  Ich möchte nun wissen,
ob die beiden Polizeikollegen vorher oder nachher im gegenüberliegenden
Steuerberatungsgebäude waren und
den „Zeugen" zu einer schriftlichen Aussage ermuntert haben.
 
a) Wurde der Brief sofort verfasst und mitgenommen, weil ich keinen Eingangsstempel von der Polizei entdeckt habe.
 
b) Hat der „Zeuge" "Zeuge-X" eine Visitenkarte von Herrn Lindermer bekommen?
 
Mit freundlichem Gruß

G. Moser

- 15 -


Gertrud Moser, 79589 Binzen                       17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei                  Seite 15

Anlage 7

 

 








Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 10

Anlage 3
Gertrud Moser, .....Str. x 9, 79589 Binzen, Tel. 07621/64467
Email: ...........@........de





Per Email als PDF-Anhang an weil-am-rhein.prev@polizei.bwl.de

Polizeirevier Weil am Rhein Kopie zur Strafbefehls-Akte beim Amtsgericht
Basler Straße 7 31 Cs 86 Js 17536/17

79576 Weil am Rhein


11. Januar 2018
Az: ST/2209853/2017

1. Auskunft über die Weiterleitung des Polizeiberichts an alle möglichen staatlichen Institutionen.

2. Auskunft über Ihr Tätigwerden gegen mich


Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines Strafbefehls gegen mich und meiner Akteneinsicht vom 04.01.2018 beim Amtsgericht Lörrach, habe ich einen Polizeibericht gegen mich vorgefunden,
der Falschaussagen enthält. Dagegen habe ich Einspruch erhoben.

2009 wurde schon einmal ein Polizeibericht mit Falschaussagen von der gleichen AE erstellt, wozu mir bis heute die Beweise verweigert wurden, auch von der Polizei.
Der Polizeibericht war so drastisch, dass weder das Landratsamt noch das Amtsgericht auf die Idee gekommen sind, dass er Falschaussagen enthält. Das muss ich bis heute büßen. Damals wurde der Polizeibericht hinter meinem Rücken an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach ohne Dezernatangabe geschickt.
Weil der Polizeibericht so drastisch war, bekam ich vom Landratsamt kein rechtliches Gehör. Er wurde an das Amtsgericht Lörrach geschickt und dort wurden sämtliche Einwendungen ignoriert, vermutlich, weil er so "glaubwürdig" war.

Zu 1.
POK Lindermer hat am 04.12.2017 an die Staatsanwaltschaft Lörrach eine Strafanzeige mit den Aussagen der AE Nachbarin-X geschickt. Ich habe aufgrund des persönlichen Besuchs am 28.11.2017 von POK Lindermer und PK R.... am gleichen Tag eine Stellungnahme an die Polizei geschickt, obwohl ich nur über eine Falschaussage informiert war. Weil Herr R.... meine Schilder am Zaun fotografiert hatte, bin ich ausführlich in der Stellungnahme auf diese Schilder eingegangen.
- 2 -

- 11 -

Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 11


Bei meiner Akteneinsicht am 04.01.2018 konnte ich den Bericht abfotografieren und zuhause durchlesen.
Über die Schilder stand darin nichts,
aber es waren weitere belastende Falschaussagen enthalten.

Ich möchte nun wissen, bei welchen staatlichen Institutionen sie diesen unbewiesenen Polizeibericht noch weiter verbreitet haben?
Wieder an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach ohne Dezernatangabe?


zu 2.
Schon 2009 hat die AE Nachbarin-X ausgesagt, dass ich in Polizeikreisen als psychisch krank bekannt bin. Dies war mir neu und sehr belastend.
Erst als ich nach diversen Online-Recherchen eine Hilfemöglichkeit beim Landesbeauftragen für Datenschutz gefunden habe, ergab sich nach einigen Monaten, dass es nur einen einzigen Polizeibericht über mich gab, nämlich, den der AE Nachbarin-X.

Im neuen Polizeibericht steht nun: "Die Polizei war schon mehrfach tätig."

Dazu ist mir nur der Polizeibericht von 2009 bekannt.

2013 bin ich zu Unrecht durch eine Strafanzeige einer Anwältin der AE Nachbarin-X in ein Strafverfahren wegen Bedrohung gekommen. Mir war sofort klar, dass ich keine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches begangen habe.

Damals bekam ich ein Schreiben von Ihrem Revier zu einem Verhör.
Als ich eine Strafverteidigerin einschaltete, erfuhr ich, dass ich gar nicht zum Verhör kommen muss, wenn sie mich vertritt. Als die Rechtsanwältin nach relativ langer Zeit die Akten bekam, stellte sie auch fest, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt war. Am gleichen Tag schrieb sie einen kurzen Brief und das Verfahren wurde eingestellt. Das Anwaltshonorar war aber eine faktische Strafe für mich: 1.840, 69 €.

Als ich dann Aktenkopien bekam, hatte die Anwältin ihre Tätigkeit schon eingestellt. Dort entdeckte ich diverse Falschaussagen über mich.
Ich schrieb dann selber eine Strafanzeige wegen Verleumdung, die leider abgelehnt wurde.

Mit dem hier genannten Aktenzeichen ist die Polizei gegen mich tätig geworden.
Ich hätte nun von Ihnen gerne eine Erklärung, wieso die AE Nachbarin-X eine solche Aussage: "Die Polizei war schon mehrfach tätig." machen kann.

Gibt es Polizeiberichte und -einsätze gegen mich, von denen ich nichts weiß?


Mit freundlichem Gruß



- 12 -

Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 12

Anlage 4

- 13 -

Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 13

Anlage 5
Gertrud Moser, .....Str. x 9, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 6 44 67 (z.Zt. gestört)
Tel. 07621 /792867 oder 07621 /792868 oder 07621 /792869
Email: ...........@........de




Per Email als PDF-Anhang (weil-am-rhein.prev@polizei.bwl.de )

Polizeirevier Weil am Rhein
z.Hd. Revierleiterin
Frau Mutter
Basler Straße 7

79576 Weil am Rhein

28. September 2018

Abgelehnte Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich
POK B. Lindermer zum Az: ST/2209853/2017
Fortsetzung Ihrer schädlichen Polizeiarbeit gegen mich seit 2009

Auskunft über Ihr übliches Verhalten gegenüber Bürger/innen


Sehr geehrte Frau Mutter,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihren üblichen Tätigkeiten gehören Anzeigen von Bürger/innen entgegenzunehmen und darauf zu handeln.
Normalerweise muss dann den Beschuldigten der Anzeigen das Recht gewährt werden, sich zu wehren im Sinne der Gesetzgebung.

Ich möchte von Ihnen folgende Auskünfte:

1. In wie vielen Fällen werden beschuldigte Bürger/innen unangekündigt von zwei Polizeikollegen besucht? (geschätzten Prozentzahl)

2. In wie vielen Fällen werden dann Berichte über die beschuldigten Bürger/innen angefertigt, die sie erst über Akteneinsichten erhalten?
(geschätzten Prozentzahl)

3. Gibt es Beschwerden von beschuldigten Bürger/innen über diese Vorgehensweise?



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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 14

Anlage 6
Gertrud Moser, .....Str. x 9, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 64467




Per PDF-Brief

Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7

79576 Weil am Rhein
7. Januar 2020
SPH/2209853/2017
Ihre Strafanzeige mit Falschaussagen gegen mich im Auftrag von Nachbarin-X
Mit zugehörigen nachfolgenden Aktenzeichen

86 Js 17536/17
Zur Zeit Berufungsverfahren dazu beim Landgericht Freiburg
56/19 5 Ns 86 Js 17536/17

Information über möglichen persönlichen Kontakt mit dem „Zeugen“ "Zeuge-X"


Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 28.11.2017 haben mich POK B. Lindermer und PK R.... unangekündigt aufgesucht. Daher habe ich noch am gleichen Tag eine Stellungnahme per PDF-Brief und Email abgeschickt,
obwohl ich nicht über den vollständigen Inhalt der Anzeige von Nachbarin-X informiert wurde.

Am 04.01.2018 erfuhr ich bei meiner Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach von der „Zeugenaussage“ des "Zeuge-X".
Dazu existiert ein Schreiben an Herrn Lindermer vom 28.11.2017,
d.h. der gleiche Tag, an dem ich unangekündigten Besuch bekam.

Ich möchte nun wissen,
ob die beiden Polizeikollegen vorher oder nachher im gegenüberliegenden
Steuerberatungsgebäude waren und
den „Zeugen“ zu einer schriftlichen Aussage ermuntert haben.
a) Wurde der Brief sofort verfasst und mitgenommen, weil ich keinen Eingangsstempel von der Polizei entdeckt habe.
b) Hat der „Zeuge“ "Zeuge-X" eine Visitenkarte von Herrn Lindermer bekommen?


Mit freundlichem Gruß



- 15 -

Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 15

Anlage 7
Gertrud Moser, .....Str. x 9, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 64467





Per PDF-Brief

Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7

79576 Weil am Rhein Kopie an meinen Rechtsanwalt und

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Sauer
Bahnhofstraße 4A

79539 Lörrach

Montag, 3. Februar 2020
SPH/2209853/2017
Ihre ungerechte Strafanzeige gegen mich mit Falschaussagen
im Auftrag von Nachbarin-X
mit unterlassenen Ermittlungen zu meinen Gunsten.
Analoges ist 2009 passiert.
Damals kam ich zu Unrecht in ein Entmündigungsverfahren

Mit zugehörigen nachfolgenden Aktenzeichen

86 Js 17536/17
Zur Zeit Berufungsverfahren dazu beim Landgericht Freiburg
56/19 5 Ns 86 Js 17536/17


Sehr geehrte Damen und Herren,

I.

Ihre unterlassenen Ermittlungen zu meinen Gunsten seit 2009
und damit die Begünstigung von vielen Falschaussagen der AE Nachbarin-X

Sowohl Ihr Polizeibericht von 2009 im Auftrag von Nachbarin-X als auch der Bericht von 2017 erweckt den Eindruck, dass Sie schon oft mit mir persönlich zu tun hatten. Das war nicht der Fall. Somit waren beide Polizeiberichte irreführend und falsch. Sowohl das Landratsamt Lörrach (nur 2009), als auch das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft einschließlich höherer Ebenen haben Ihren Schreiben geglaubt.

Als Folge Ihrer Polizeiberichte im Auftrag Nachbarin-X und durch Unterlassung von Ermittlungen und Beweisen durch Sie und die Justiz ist mein ungerechter langjähriger Rechtsfall entstanden.

Erst nach 2 Jahren habe ich mit Veröffentlichungen angefangen. Mit meiner Fall-Homepage wird eindeutig bewiesen, dass Sie, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte nichts unternommen haben, um die vielen Falschaussagen der Nachbarin-X und ihrem Ehemann zu prüfen bzw. zu hinterfragen.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 16
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am Rhein Seite 2


Von mir vorgeschlagene Ermittlungen und Beweise wurden von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten abgelehnt.

In meinem Fall ist das mehrfache Rechtsbeugung durch die Polizei und Justiz mit verheerenden finanziellen und Rechtsfolgen, einschließlich Rufmord und enormer psychischer Belastung, wenn die staatlichen Institutionen für Gerechtigkeit versagen.
Das ist faktisch ein langjähriges Trauma mit Auswirkungen auf meine Lebenserwartung. Für Rufmord gibt es keine Verjährung !
Daher ist mein Leben grundlegend negativ beeinträchtigt.

II.

Wenn gegen Gesetze der Bundesrepublik verstoßen wird, ist Kritik erlaubt.

Das scheint Ihnen nicht klar zu sein, weil Herr Pfaff meine Fall-Homepage verbieten wollte und eine Hausdurchsuchung mit Computerbeschlagnahme bei der Staatsanwaltschaft Lörrach vorgeschlagen hat. Außerdem hat er eine Abfrage beim LKA bezüglich Telefon gemacht und mein Bankkonto überprüft.
Rationale Gründe für diese Maßnahmen kann ich nicht erkennen.

Besonders schlimm ist, dass Herr Pfaff gegenüber der Staatsanwaltschaft schriftlich behauptet hat, dass es schon 2009 ein Strafverfahren gegen mich gab. Das war nicht der Fall.

Aus den Akten ergibt sich, dass Sie keinerlei Überprüfungen von  Ehemann von Nachbarin-X und  Nachbarin-X durchgeführt haben, obwohl ich mich seit 2009 gegen ihre Falschaussagen wehre.

Hier noch eine für Sie wichtige Information:
Nationale Vorgehensweisen in Bezug auf den Zugang zu Gerichtsdokumenten
veröffentlicht vom Europaparlament 2013 PDF-Dokument dazu.
Daraus: In vielen Ländern wurden bereits Rechtsvorschriften erlassen, die der allgemeinen Öffentlichkeit den Zugang zu Gerichtsakten ermöglichen.
Diese Vorschrift halte ich besonders wichtig, weil meine Fall-Homepage zeigt, wie durch Ihre rechtswidrigen Aktivitäten mein normales Leben zerstört wurde.

Wichtige, rechtsstaatwidrige Ereignisse durch Sie, dem Amtsgericht Lörrach und der Staatsanwaltschaft Lörrach sind noch nicht online, weil das durch Sie eingeleitete Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist.


Erst als ich Ende Dezember 2017 zum ersten Mal in meinem Leben einen Strafbefehl bekam, habe ich mich ausführlich mit Strafanzeigen, Ermittlungen und Ablauf von Strafverfahren beschäftigt.
Ausgangspunkt waren die Informationen auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Lörrach.
Erst dann wurde mir bewusst, dass der Schwerpunkt der Ermittlungsarbeit nicht bei der Staatsanwaltschaft sondern bei der Polizei liegt.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 17
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am Rhein Seite 3

Die veröffentlichten Informationen habe ich überarbeitet und in strukturierter Form auf meiner Fall-Homepage http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de und neu auf meiner neuen Homepage Polizei-Justiz-Anwaltsopfer http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de (Schaltfläche Strafsachen) veröffentlicht.

Erst seit dieser Zeit ist mir klar, in welchem Ausmaß Sie seit 2009 Ermittlungen zu meinen Gunsten unterlassen haben.

III.

Mögliche Motive der Familie Nachbarn-X,
eventuell in Kooperation mit dem Steuerberater x

1. Auf mögliche Motive habe ich mehrfach hingewiesen, natürlich ohne Wirkung. Daher wiederhole ich sie jetzt nicht ausführlich.
Kurzer Hinweis: Familie Nachbarn-X gehören die beiden gegenüberliegenden bebauten Grundstück und zwei neben mir bebaute Grundstücke. Geografisch gesehen würde mein Grundstück sich optimal in ihre Besitztümer einfügen.

2. Die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X zeigt mehrere Merkmale einer Psychopathin, die mit ihren Falschaussagen ihre eigene Person aufwertet und mich abwertet bzw. extrem geschadet hat.

Dass die Polizei und Justiz das immer noch nicht gemerkt hat, zeugt von unglaublicher Schlamperei, Unfähigkeit, eventuell sogar korruptem Verhalten.

Diese Aussage kann ich mir erlauben, weil ich in den letzten Jahren viele Tatsachenberichte über Kriminalfälle angeschaut habe.
Ein Teil davon können Sie auch online aufrufen bei:
http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/tatsachenberichte.htm

So habe ich immer noch keine Beweise über ihre Berufsangaben:
a) „Betreuerin für psychisch Kranke“
(2009 beim Polizeirevier Weil am Rhein
2014 beim Amtsgericht Lörrach, 2015 beim Landgericht Freiburg)

Tatsächlich war sie vermutlich Beschäftigungstherapeutin oder etwas ähnliches. Mit dieser Berufsangabe hätte sie mit ihrem „Fachwissen aus der Psychiatrie“ nicht glänzen können.
Landratsamt, Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft haben diese Berufsangabe geglaubt, wobei man üblicherweise die rechtliche Betreuung von Personen versteht.

Dazu müsste die AE Nachbarin-X mindestens entsprechende rechtliche und kaufmännische Kenntnisse besitzen, z.B. einen Geschäfts- oder Behördenbrief eigenständig am Computer erstellen können.
Derartiges habe ich noch nie gesehen. Auf Briefe von mir an sie hat sie noch nie geantwortet. Ca. zweimal hat ihr Mann geantwortet.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 18
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am Rhein Seite 4

Außerdem entsprechen ihre sprachlichen Äußerungen nicht meinem Sprachstil.
Dies könnten spezielle Kriminologen erkennen, die bei mir natürlich nicht eingesetzt werden. Ihre sprachlichen Äußerungen und Verhaltensweisen könnten auf ein nicht sehr hohes Bildungsniveau hinweisen.

Ich unterstelle der AE Nachbarin-X seit 2009 arglistige Täuschungen über ihren Beruf, damit man ihren Falschaussagen glaubt.
Das ist ihr bis jetzt 10 Jahre lang gelungen.
b) Sozialtherapeutin
2017 in ihrer Strafanzeige gegen mich
Für diesen Beruf ist ein Studium erforderlich, was ich bezweifle.
Damit täuscht sie wieder Seriosität und professionelle Erfahrung im Umgang mit Menschen vor.
c) Irgendetwas mit Beschäftigung ……. und sozialtherapeutischer Zusatzausbildung.
Mündlich in der Gerichtsverhandlung vom 02.09.2019, so wie ich sie verstanden habe. Sie hat ihren Beruf so schnell angegeben, dass ich ihn nicht verstanden habe. Auf meine erneute Nachfrage habe ich die hier genannte Berufsangabe unvollständig verstanden. Dann wollte ich nicht ein drittes Mal nachfragen.

d) Sozialpädagogin, Sozialtherapeutin und Heilerziehungspflegerin.
Im Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019 steht dazu folgendes:
Auf Frage des Verteidigers:
Ich bin Sozialpädagogin. Ich bin Sozialtherapeutin und Heilerziehungspflegerin.
Natürlich zweifle ich trotzdem diese Berufsangaben an und möchte sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft und/oder einem Gericht genau überprüfen lassen.
Diese Prüfung der Berufe der AE Nachbarin-X dient auch der Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen seit 2009, die sicher falsch sind.

Nicht einmal ihre tatsächliche Berufsausbildung bzw. Beruf hat sie dann seit 2009 vor diversen staatlichen Institutionen angegeben.

e) ???????? (unbekannte Berufe im Laufe der Jahre)
25 Jahre Mitarbeit in einer Werkstatt der Lebenshilfe Lörrach
Als ich am 24.07.2019, ca. 11.25 Uhr den Namen der AE Nachbarin-X googelte, entdeckte ich ein
PDF-Magazin der Lebenshilfe Lörrach,
aus dem hervorgeht, dass sie seit 1993 in einer Werkstatt der Lebenshilfe Lörrach arbeitet. Sie hatte 2018 ihr 25j-ähriges Jubiläum in dieser Werkstatt. Eine konkrete Berufsangabe fehlte:
https://www.lebenshilfe-loerrach.de/sites/default/files/LH%20Magazin%2010_web.pdf


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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 19
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am Rhein Seite 5

Auf der Homepage der Lebenshilfe Lörrach ist auf mehreren Seiten vermerkt, dass ein Mann in dieser Werkstatt der Sozialpädagoge und Sozialtherapeut ist. Ansonsten habe ich auch auf der Homepage keine Berufsangaben zu ihr gefunden.
Ihr Kontakt

Fachbereich Teilhabe für Menschen mit psychischer Behinderung
Matthias Göbel Dipl. Sozialpädagoge (FH) / Sozialtherapeut
Tumringer Straße 287 • 79539 Lörrach, Tel.: +49 (0)7621/40 12-20


f) Nachbarin-X – Tierkommunikatorin – nebenberuflich ...
https://de.linkedin.com › ...nachbarin-x-795a2769
Sehen Sie sich das Profil von Nachbarin-X auf LinkedIn an, dem weltweit größten beruflichen Netzwerk. Hier ist ein Profil von Nachbarin-X aufgelistet.
Als Ort wurde allerdings Freiburg angegeben. Zu Testzwecken habe ich mich auch bei diesem Netzwerk angemeldet. Trotz meiner genauen Adressangaben wurde bei mir als Ort ebenfalls Freiburg angegeben.

Die Berufsangabe „Tierkommunikatorin“ halte ich für eine starke Übertreibung.
Der einzige Hund in unserer Straße, der Randale macht, ist ihr Hund.
Meine Hündin bellt kaum. Damit ist sie die einzige wirklich auffallende Anwohnerin in der .....Str. x.
Wenn nachmittags ihr Hund bellt, dann ist vermutlich der Briefträger unterwegs.
Wenn jemand bei mir klingelt, bellt nicht mein Hund, sondern eventuell ihrer.
Auch wenn ich mich im Garten in der Nähe der Zaungrenze aufhalte, passt dies ihrem Hund öfters nicht. Meine Hündin reagiert nicht in analoger Weise.

Daher ist ihre Berufsangabe „Tierkommunikatorin“ eher ein Lachnummer.

g) Ich selbst bin Dipl-Handelslehrerin und Oberstudienrätin a.D,
d.h. ich habe berufsbedingt und interessenbedingt relativ viel Ahnung von Psychologie und Konfliktlösungsmöglichkeiten.
Weil ich über die Falschaussagen von Nachbarin-X beim Polizeirevier Weil am Rhein zu Unrecht in ein gerichtliches Betreuungsverfahren, faktisch Entmündigungsverfahren, gekommen bin, habe ich mich näher mit der Psychiatrie beschäftigt. Dazu ist auch eine Informations-Homepage mit ähnlichem Namen wie meine Fall-Homepage entstanden: www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

Mein dokumentierter Rechtsfall belegt,
dass sich Nachbarin-X mir gegenüber nicht im geringsten verhält,
wie es in einem sozialen Beruf üblich ist.
Seit 2009 hat sie noch nie einen Brief von mir beantwortet.
Einmal hat ihr Mann für sie geantwortet.
Eingeworfene Briefe hat sie ungelesen wieder in meinem Briefkasten geworfen.
Damit hat sie gezeigt, dass meine Briefe nicht rechtswidrig sein können, sonst hätte sie sie ja geöffnet und für Strafanzeigen gegen mich verwenden können.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 20
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am Rhein Seite 6

IV.

Öffentlicher Rufmord in einer Tageszeitung

Nach der Gerichtsverhandlung am 02.09.2019 gab es einen katastrophalen Zeitungsartikel in der Badischen Zeitung:
„Die Strafe wegen Beleidigung ist nur die Spitze des Streitbergs“
https://www.badische-zeitung.de/die-strafe-wegen-beleidigung-ist-nur-die-spitze-des-streitbergs--176937453.html Anlage 1

In diesem Artikel fühle ich mich u.a. denunziert, was aber tatsächlich mehrfach geschehen ist.

Die „Zeugen“ Nachbarin-X und "Zeuge-X" wurden -als zuverlässig eingestuft, was überhaupt nicht der Fall war.

Aufgrund meines Rechtsfalls informiere ich mich schon seit Jahren über das Erkennen und Feststellen von Falschaussagen. Weltweit gibt es fähige Polizisten, Staatsanwälte und Richter, die solche Falschaussagen erkennen können. Das belegen die vielen Tatsachenberichte auf meiner neuen Homepage. (http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/tatsachenberichte.htm)

In meinem Fall war die Gerichtsverhandlung wieder eine juristische Katastrophe.
Außerdem wurde ich von Richter Frick beleidigt, indem er mir empfahl, zu einem Psychiater zu gehen.

Eine Kopie von diesem Zeitungsartikel bekam ich anonym in den Briefkasten geworfen.
Von wem?
Ich habe die Kopie mit Latex-Handschuhen herausgeholt und in eine Folie gepackt.
Ich nehme an, dass weder das Polizeirevier Weil am Rhein noch die Staatsanwaltschaft Lörrach an den möglichen Fingerabdrücken darauf interessiert ist.


V.

Wünsche einiger Bürger/innen,
die in der Werkstatt der Lebenshilfe Lörrach arbeiten,
in der die AE Nachbarin-X seit 1993 tätig ist (Mit welchen Berufen???)

Am 18.12.2019 entdeckte ich ein Youtube-Video über die Lebenshilfe Lörrach.
Es enthält Wünsche der dort beschäftigten Menschen an die Öffentlichkeit,
womit m.E. auch das Polizeirevier Weil am Rhein, das Landratsamt Lörrach, das Amtsgericht Lörrach und die Staatsanwaltschaft Lörrach gemeint sind.

Nachfolgend die zugehörigen Teile von meiner neuen Homepage Polizei-Justiz-Anwalts-Opfer http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/nachbarn-hoellisch.htm:

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 21
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am Rhein Seite 7



Videotext:
Ungehindert - unbehindert. Leben braucht Raum. Leben ist Vielfalt.
Trailer zum Filmprojekt des Behindertenbeirates der Stadt Lörrach
in Kooperation mit Steffi Havlitschek über das Leben behinderter Menschen in Lörrach.
Am 31.05.2011 veröffentlicht von StadtLoerrach https://youtu.be/B1Tv7_qt6JQ

Am 18.12.2019 entdeckt und folgenden Kommentar hinzugefügt:



Hier der Text zum Kommentar:
Polizei-Justiz-Anwalts-Opfer
Wieso bezeichnet sich eine Werkstatt-Mitarbeiterin der Lörracher Lebenshilfe 2009 bei der Polizei, 2014 beim Amtsgericht Lörrach und 2015 beim Landgericht Freiburg als Betreuerin für psychisch Kranke?
Diese Diskriminierung habe ich erfolglos in diversen Akten, z.B. beim Amtsgericht moniert.
Auf aktuelle Beschwerden bei der Lebenshilfe Lörrach und bei der Lebenshilfe-Zentrale wird nicht reagiert.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 22
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am Rhein Seite 8

Geändert am 19.12.2019:
Polizei-Justiz-Anwalts-Opfer
Wieso bezeichnet sich eine Werkstatt-Mitarbeiterin der Lörracher Lebenshilfe 2009 bei der Polizei, 2014
beim Amtsgericht Lörrach und 2015 beim Landgericht Freiburg als Betreuerin für psychisch Kranke? Diese
Diskriminierung habe ich erfolglos in diversen Akten, z.B. beim Amtsgericht moniert. Auf aktuelle Beschwerden bei der Lebenshilfe Lörrach und bei der Lebenshilfe-Zentrale wird nicht reagiert.
Auch bei der Staatsanwaltschaft Lörrach gehen diese Hinweise spurlos vorüber.


Kommentar hier auf der Homepage:
Die Werkstatt-Mitarbeiterin ist Nachbarin-X aus meinem Rechtsfall. Ich weiß aber erst seit Sommer 2019, dass sie seit 1993 bei einer der beiden Werkstätten der Lebenshilfe in Lörrach arbeitet. Auch ihr Mann arbeitet dort.
Somit werden ihre Einkommen vom Staat u.a. mit Strafzahlungen und privaten Spendern subventioniert, obwohl sie in meinem Rechtsfall m.E. faktische Straftäter sind.
Auf meiner Fall-Homepage sind u.a. bei http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/horror.htm
eíne Vielzahl von Falschaussagen angegeben. Viele ab 2017 fehlen noch.



Ungehindert - Leben braucht Raum. Leben ist Vielfalt.
Ein Filmprojekt des Behindertenbeirats der Stadt Lörrach in Kooperation mit Steffi Havlitschek über das Leben behinderter Menschen in Lörrach
Am 20.11.2011 veröffentlicht von StadtLoerrach https://youtu.be/bC5fM3xFsXI



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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 23
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am Rhein Seite 9


Kommentar von mir am 19.12.2019


Text aus dem Kommentar-Bild:
Wieso bezeichnet sich eine Werkstatt-Mitarbeiterin der Lörracher Lebenshilfe 2009 bei der Polizei, 2014 beim Amtsgericht Lörrach und 2015 beim Landgericht Freiburg als Betreuerin für psychisch Kranke?

Diese Diskriminierung habe ich erfolglos in diversen Akten, z.B. beim Amtsgericht moniert. Auf aktuelle Beschwerden bei der Lebenshilfe Lörrach und bei der Lebenshilfe-Zentrale wird nicht reagiert. Auch bei der Staatsanwaltschaft Lörrach gehen diese Hinweise spurlos vorüber.

Die Werkstatt-Mitarbeiterin ist Nachbarin-X aus meinem Rechtsfall.
Ich weiß aber erst seit Sommer 2019, dass sie seit 1993 bei einer der beiden Werkstätten der Lebenshilfe in Lörrach arbeitet. Auch ihr Mann arbeitet dort.

Somit werden ihre Einkommen vom Staat u.a. mit Strafzahlungen und privaten Spendern subventioniert, obwohl sie in meinem Rechtsfall m.E. faktische Straftäter sind.
Auf meiner Fall-Homepage sind u.a. bei http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/horror.htm eíne Vielzahl von Falschaussagen angegeben. Viele ab 2017 fehlen noch.


Youtube-Kanal der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
https://www.youtube.com/channel/UCFZIgVN4tpspnZCsS7xsCJg

Die Lebenshilfe e.V. hat einen Youtube-Kanal, um ihre Arbeit und ihre Ziele zu veranschaulichen. Die Videos entsprechen damit den Zielen dieses wichtigen, gemeinnützigen Vereins.

So wie sich Nachbarin-X mir gegenüber, der Polizei und Justiz verhält, verstößt sie eklatant gegen die Vereinsziele, weil sie seit 1993 Mitarbeiterin in einer Werkstatt der Lebenshilfe arbeitet.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 24
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am Rhein Seite 10

Ihr Komplize bzw. Ehemann arbeitet dort auch seit einer mir nicht bekannten Anzahl von Jahren.
Welchen Beruf bzw. welche Berufe sie hat, weiß ich immer noch nicht.

Auf diesem Lebenshilfe-Kanal gibt es auch eine Video-Serie zur Selbständigkeit und Selbstbestimmung für Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen.

Selbstvertretung - Na klar




usw. (Weitere eingebundene Videos der Lebenshilfe auf meiner Homepage)


VI.

Mögliche Motive Ihrer Polizeiarbeit mir gegenüber

1. Die AE Nachbarin-X (Blondine) hat 2009 den Polizisten B.....
und 2017 den Polizisten Lindermer betört bzw. beeindruckt,
so dass ihr vermutlich vorhandener Polizeiverstand ausgeschaltet wurde

Der dadurch entstandene Polizeibericht, der hinter meinem Rücken an das Landratsamt Lörrach und an die Gemeinde Binzen geschickt wurde entspricht einer
Diskriminierung von „Psychisch Kranken“
(Analog: Diskriminierung von Ausländern)

Als psychisch Kranke denunziert, wurden mir seit 2009 übliche Bürgerrechte von der Polizei, von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft verweigert.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 25
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am Rhein Seite 11

2. Unfähigkeit von Polizei und Justiz,
psychopathisches Verhalten zu erkennen

Sehr viele Straftaten werden von Menschen mit psychopathischen Verhaltensmustern begangen.
Solche Verhaltensweisen sind auch bei der AE Nachbarin-X zu finden.

3. Keine oder mangelhafte Befragung der AE Nachbarin-X.

Schon 2009 hätte man sie nach konkreten Beispielen zu Ihren Falschaussagen befragen können, was nicht geschehen ist.


4. Keine Fehler zugeben

Aus den Medien ist bekannt, dass die Polizei kaum Fehler zugibt. Dafür hätten aber die meisten Bürger/innen Verständnis. Als ich mich 2009 an die Polizei wandte, wäre dies auch ohne Image-Verlust möglich gewesen.

Zum Thema findet man bei mir Texte und eingebundene Videos auf
http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/
u.a. bei den Schaltflächen „Polizeiopfer“, „Polizei-Ehrgeiz“, „Polizeigewalt“, „Polizei-Straftaten“, „Polizei in den Medien“

5. Mit Ehrgeiz viele Straftaten „finden“?

Seit 2. September 2019 bin ich ab und zu als Zuschauerin bei Strafverfahren vor dem Amtsgericht Lörrach. Einige meiner Notizen dazu findet man auf meiner Homepage http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/sta-ag-loerrach.htm

Hier sind teilweise Bagatellfälle oder unklare Fälle, die nicht eindeutig Strafsachen sind. Für mich ist bei diesen Fällen wichtig, ob eine andere Person absichtlich geschädigt wurde. Das ist oft nicht der Fall.
Eindeutig bewiesen, aber ohne Rechtsfolgen für sie, sind die schädigenden Absichten meiner Nachbarin Nachbarin-X.

Daher gilt wohl öfters für das Polizeirevier Weil am Rhein und die Lörracher Justiz:
Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.

Ich frage mich auch, ob das Polizeirevier Weil am Rhein seine Führungsrolle bzw. wichtigste Bedeutung im Kreis Lörrach beibehalten möchte, und zwar im Vergleich zum Polizeirevier Lörrach.
Dazu ein Artikel aus der Badischen Zeitung vom März 2019 Anlage 2

Auch viele Tatsachenberichte über Kriminalfälle belegen, dass zu großer Ehrgeiz bei der Polizei zu Lasten unschuldiger Bürger/innen gehen kann.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 26

Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am Rhein Seite 12


5. Tunnelblick bei angeblichen Straftaten von mir

In meinem Einspruch zum Strafbefehl wegen angeblicher Beleidigung hatte ich eine Nachbarschaftsbefragung beantragt. Derartiges habe ich seit 2009 mehrfach beantragt, z.B. beim Polizeirevier Weil am Rhein, damaliges Polizeipräsidium Lörrach, Staatsanwaltschaft Lörrach, Amtsgerichtsklage gegen Nachbarin-X 2014.

Weil der zuständige Strafrichter Frick keine Nachbarn aus meiner angegebenen Liste als Zeugen geladen hatte, habe ich vor der mündlichen Verhandlung eine Information in der Nachbarschaft verteilt. Daraus geht eindeutig hervor, dass meine Nachbarin Nachbarin-X seit 2009 mich mit Falschaussagen belastet.

Diese schriftliche Information haben Sie von ihrem Ehemann x  bekommen. Statt nun endlich die dringend notwendigen Ermittlungen zu den vielen Falschaussagen der Nachbarin-X aufzunehmen, haben Sie gegen mich eine Strafanzeige erstattet.

Daher frage ich mich, welche persönlichen Beziehungen zwischen einigen Angehörigen des Polizeireviers Weil am Rhein und meinen Nachbarn Nachbarn-X einschließlich ihres Mieters, dem Steuerberater x bestehen.


6. Persönliche Beziehungen über Steuerberater ?

Aus meinem langjährigen Rechtsfall könnte man schließen, dass Familie Nachbarn-X über den Steuerberater-X (Mieter eines Nachbarn-X-Hauses ...................) persönliche Beziehungen zur Gemeinde Binzen, zum Landratsamt Lörrach, zum Polizeirevier Weil am Rhein und/oder Personen aus der Lörracher Justiz hat.


Mit freundlichem Gruß





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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 27

Anlage 1

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 28


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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 29

Anlage 2

Bearbeitete Kopie aus dem Internet mit Kürzungen (Fotos)
In der gedruckten Zeitung: 30. März 2019 andere Überschrift und Unter-Überschrift

Statistik
Die Kriminalitätsbelastung in Weil am Rhein ist auf dem niedrigsten Stand seit 2010
Von Hannes Lauber Fr, 29. März 2019 um 19:00 Uhr

Weil am Rhein
Im vergangenen Jahr ist die Kriminalitätsbelastung in Weil am Rhein auf den niedrigsten Wert seit 2010 gesunken. Doch noch immer ist sie überdurchschnittlich hoch.

Die Zahl der registrierten Straftaten hat im Bereich des Polizeireviers Weil am Rhein im vergangenen Jahr stark abgenommen, sowohl bei den Ausländerdelikten als auch bei den übrigen Straftaten. Die Kriminalitätsbelastung ist also zurückgegangen liegt aber immer noch ähnlich hoch wie in Freiburg und etwa doppelt so hoch wie im Landesschnitt. Rückläufig waren einfache Diebstähle und Betrugsdelikte. Eine Zunahme gab es bei schweren Diebstählen und Wohnungseinbrüchen. Die Gewalt gegen Polizeibeamte ist seit 2016 fast unverändert.

Das geht aus dem jüngsten Bericht zur Kriminalitätslage im Bereich des Polizeireviers Weil am Rhein hervor, den Revierleiterin Kathrin Mutter nun vorgelegt hat.

Zahl der Straftaten und Aufklärungsquote
Die Zahl der Straftaten ist 2018 um rund ein Viertel gesunken. Das hat vor allem damit zu tun, dass deutlich weniger Flüchtlinge illegal über die Grenze kamen und entsprechend polizeilich behandelt werden mussten. Die Zahl dieser Ausländerdelikte, die fast ausschließlich in Weil am Rhein vorkamen, hat sich von 4624 auf 2411 beinahe halbiert. Aber auch die Zahl der sonstigen Straftaten ist 2018 im Revierbereich um rund zehn, in Weil am Rhein um rund acht Prozent zurückgegangen und erreichte damit den niedrigsten Wert seit 2010.

Überraschend ist, dass trotz weniger Arbeit auch die Aufklärungsquote rückläufig war. Sie sank sowohl im Revierbereich wie auch im Stadtgebiet, liegt aber hier wie dort immer noch höher als in den Jahren von 2009 bis 2016.

Welche Straftaten beschäftigen die Polizei wie häufig?
Der Löwenanteil der Polizeiarbeit entfällt auf die sogenannten "strafrechtlichen Nebengesetze", zu denen vor allem Verstöße gegen das Ausländerrecht und das Betäubungsmittelgesetz zählen. Sie machen im ganzen Revier 40, in Weil am Rhein sogar 50 Prozent der Fälle aus. Vermögens- und Fälschungsdelikte machen 15 Prozent aus, Diebstähle 22 Prozent, Rohheitsdelikte und Vergehen gegen die persönliche Freiheit stehen mit acht Prozent zu Buche, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung machen ein Prozent der Fälle aus.
Wo gab es die auffälligsten Veränderungen?
Deutliche Zunahmen verzeichnete die Polizei bei Sexualstraftaten (+36,4 Prozent im Revier, +31,6 Prozent in Weil), bei Wohnungseinbrüchen (+72,9 im Revier, +49,3 in Weil), bei Diebstählen aus Autos (+29,2 im Revier, +80 in Weil) sowie bei sonstigen Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung (+25 im Revier, + 20,2 in Weil).

Erhebliche Rückgänge notierte die Polizei dagegen bei Ladendiebstählen (-18,0 im Revier, -15,2 in Weil), bei Taschendiebstählen (-29,4 im Revier, -30,2 in Weil), bei Vermögens- und Fälschungsdelikten (-35,8 im Revier, -48,5 in Weil) und bei Betrugsdelikten (-39,7 im Revier, -55,2 in Weil). - 2 -

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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 30

Badische Zeitung – 30.03.2019 Polizeistatistik – Polizeirevier Weil am Rhein Seite 2


Wie stark ist Weil am Rhein durch Kriminalität belastet?
Um das Ausmaß der Kriminalität in verschiedenen Städten vergleichen zu können, wird die Zahl der Straftaten jeweils auf eine Stadt mit 100 000 Einwohnern hochgerechnet. Die Kriminalitätsbelastung von Weil am Rhein liegt dann ohne die Ausländerdelikte bei einem Wert von 10 902. Das ist deutlich weniger als im Vorjahr, als Weil am Rhein auf einen Wert von 13 390 kam, und es ist vor allem der niedrigste Wert seit 2010 (damals 9 058). Die in den vergangenen Jahren vermehrte Polizeipräsenz in Weil am Rhein scheint also Früchte zu tragen, meint auch Revierleiterin Mutter.

Ein Vergleich zeigt aber, dass Weil am Rhein nach wie vor eine sehr hohe Belastung hat, den Landeswert um mehr als das Doppelte übertrifft und sogar noch knapp vor Freiburg (10 781) liegt. Lörrach bringt es dagegen auf einen Wert von 8 721, Rheinfelden auf 7 162 und Müllheim auf 5 979. Während der Weiler Wert jedoch gesunken ist, haben die übrigen drei Städte leicht zugelegt. Auch das spricht dafür, dass sich in Weil am Rhein etwas zum Besseren wendet.




Gewalt gegen Polizeibeamte noch nicht rückläufig
Auf die häufig beklagte Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei selbst wirkt sich diese Entwicklung aber anscheinend noch nicht aus. Während in den beiden Vorjahren jeweils 38 Delikte erfasst wurden, waren es 2018 immer noch 37. Nun bleibt abzuwarten, ob die Einführung der Bodycams in diesem Frühjahr zu einer Senkung führen wird.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW bzgl. Polizei Seite 31
Badische Zeitung – 30.03.2019 Polizeistatistik – Polizeirevier Weil am Rhein Seite3


Wohnungseinbrüche auf Höchststand
Auf den höchsten Stand der letzten zehn Jahre ist 2018 die Zahl der Wohnungseinbrüche sowohl im Revierbereich als auch in Weil am Rhein gestiegen. Nachdem es 2015 bereits sehr viele Einbrüche gegeben hatte, hatten die Zahlen 2016 und 2017 zweimal gesenkt werden können. 2018 aber "hat uns eine von der Jahreszeit ganz untypische Einbruchsserie im Sommer die Zahlen total verhagelt", räumt Revierleiterin Mutter ein. Dafür hat man mit 20,4 Prozent eine deutlich höhere Aufklärungsquote erreichen können als 2015 mit 14,3 Prozent.

Anstieg der Raubdelikte weniger dramatisch
Dass auch bei den Raubdelikten 2018 ein Anstieg zu verzeichnen war, wertet Mutter als weniger dramatisch. Seit 2014 habe man diese Zahl im Revierbereich von 38 auf 13 im Jahr 2017 und von 32 auf 10 in Weil am Rhein senken können. Das entspricht einer Drittelung der Fälle. Wenn es nun wieder drei oder vier Delikte mehr gebe, sei das zwar bedauerlich, aber eine Größenordnung, die man in den Gesamtzusammenhang einordnen müsse und die sich dann erhebliche relativiere.

Mit welchen Menschen hat es die Polizei zu tun?
Nach wie vor sind rund 70 Prozent der Straftäter männlich, in der Stadt liegt ihr Anteil sogar bei 73 Prozent. Gut Dreiviertel der Delinquenten sind Erwachsene, also älter als 21 Jahre. Ein Zehntel entfällt auf Heranwachsende von 14 bis 21 Jahren, ein weiteres Zehntel auf Jugendliche von sieben bis 14 Jahren. 2,7 Prozent der Täter sind schließlich Kinder unter sieben Jahren. Auffällig und erfreulich ist dabei, dass der Anteil von Jugendlichen und Heranwachsenden seit 2009 noch nie so niedrig war. Bei Kindern dagegen verzeichnet man nach einem Tief im Jahr 2016 mit 1,5 Prozent nun aber wieder einen Anstieg.

Über die Hälfte der Täter sind keine Deutschen
Auffällig bleibt außerdem, dass mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen keine Deutschen sind. Das hat natürlich mit der hohen Zahl von Delikten nach dem Ausländerrecht zu tun, die den Ausländeranteil auf über 75 Prozent hochschnellen lässt. Aber auch wenn man sie ausblendet, sind die Nicht-Deutschen in der Mehrzahl. Im gesamten Revierbereich sind nur 48 Prozent der Tatverdächtigen Deutsche, in Weil am Rhein sogar nur 37 Prozent. Ursachen sind nach Angaben der Polizei die Grenznähe und die damit verbundene hohe Zahl an Touristen, Berufspendlern und reisenden Tätern.




 


Geändert am:   19.02.2025

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