Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 10
Anlage 3
Gertrud Moser, .....Str. x 9, 79589 Binzen, Tel.
07621/64467
Email: ...........@........de
Per Email als PDF-Anhang an weil-am-rhein.prev@polizei.bwl.de
Polizeirevier Weil am Rhein Kopie zur Strafbefehls-Akte beim
Amtsgericht
Basler Straße 7 31 Cs 86 Js 17536/17
79576 Weil am Rhein
11. Januar 2018
Az: ST/2209853/2017
1. Auskunft über die Weiterleitung des Polizeiberichts an alle
möglichen staatlichen Institutionen.
2. Auskunft über Ihr Tätigwerden gegen mich
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines Strafbefehls gegen mich und meiner Akteneinsicht vom
04.01.2018 beim Amtsgericht Lörrach, habe ich einen Polizeibericht
gegen mich vorgefunden,
der Falschaussagen enthält. Dagegen habe ich Einspruch erhoben.
2009 wurde schon einmal ein Polizeibericht mit Falschaussagen von
der gleichen AE erstellt, wozu mir bis heute die Beweise verweigert
wurden, auch von der Polizei.
Der Polizeibericht war so drastisch, dass weder das Landratsamt noch
das Amtsgericht auf die Idee gekommen sind, dass er Falschaussagen
enthält. Das muss ich bis heute büßen. Damals wurde der
Polizeibericht hinter meinem Rücken an die Gemeinde Binzen und an
das Landratsamt Lörrach ohne Dezernatangabe geschickt.
Weil der Polizeibericht so drastisch war, bekam ich vom Landratsamt
kein rechtliches Gehör. Er wurde an das Amtsgericht Lörrach
geschickt und dort wurden sämtliche Einwendungen ignoriert,
vermutlich, weil er so "glaubwürdig" war.
Zu 1.
POK Lindermer hat am 04.12.2017 an die Staatsanwaltschaft Lörrach
eine Strafanzeige mit den Aussagen der AE Nachbarin-X geschickt. Ich
habe aufgrund des persönlichen Besuchs am 28.11.2017 von POK
Lindermer und PK R.... am gleichen Tag eine Stellungnahme an die
Polizei geschickt, obwohl ich nur über eine Falschaussage informiert
war. Weil Herr R.... meine Schilder am Zaun fotografiert hatte, bin
ich ausführlich in der Stellungnahme auf diese Schilder eingegangen.
- 2 -
- 11 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 11
Bei meiner Akteneinsicht am 04.01.2018 konnte ich den Bericht
abfotografieren und zuhause durchlesen.
Über die Schilder stand darin nichts,
aber es waren weitere belastende Falschaussagen enthalten.
Ich möchte nun wissen, bei welchen staatlichen Institutionen sie
diesen unbewiesenen Polizeibericht noch weiter verbreitet haben?
Wieder an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach ohne
Dezernatangabe?
zu 2.
Schon 2009 hat die AE Nachbarin-X ausgesagt, dass ich in Polizeikreisen
als psychisch krank bekannt bin. Dies war mir neu und sehr
belastend.
Erst als ich nach diversen Online-Recherchen eine Hilfemöglichkeit
beim Landesbeauftragen für Datenschutz gefunden habe, ergab sich
nach einigen Monaten, dass es nur einen einzigen Polizeibericht über
mich gab, nämlich, den der AE Nachbarin-X.
Im neuen Polizeibericht steht nun: "Die Polizei war schon mehrfach
tätig."
Dazu ist mir nur der Polizeibericht von 2009 bekannt.
2013 bin ich zu Unrecht durch eine Strafanzeige einer Anwältin der
AE Nachbarin-X in ein Strafverfahren wegen Bedrohung gekommen. Mir war
sofort klar, dass ich keine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches
begangen habe.
Damals bekam ich ein Schreiben von Ihrem Revier zu einem Verhör.
Als ich eine Strafverteidigerin einschaltete, erfuhr ich, dass ich
gar nicht zum Verhör kommen muss, wenn sie mich vertritt. Als die
Rechtsanwältin nach relativ langer Zeit die Akten bekam, stellte sie
auch fest, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt war. Am
gleichen Tag schrieb sie einen kurzen Brief und das Verfahren wurde
eingestellt. Das Anwaltshonorar war aber eine faktische Strafe für
mich: 1.840, 69 €.
Als ich dann Aktenkopien bekam, hatte die Anwältin ihre Tätigkeit
schon eingestellt. Dort entdeckte ich diverse Falschaussagen über
mich.
Ich schrieb dann selber eine Strafanzeige wegen Verleumdung, die
leider abgelehnt wurde.
Mit dem hier genannten Aktenzeichen ist die Polizei gegen mich tätig
geworden.
Ich hätte nun von Ihnen gerne eine Erklärung, wieso die AE
Nachbarin-X
eine solche Aussage: "Die Polizei war schon mehrfach tätig." machen
kann.
Gibt es Polizeiberichte und -einsätze gegen mich, von denen ich
nichts weiß?
Mit freundlichem Gruß
- 12 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 12
Anlage 4
- 13 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 13
Anlage 5
Gertrud Moser, .....Str. x 9, 79589 Binzen, Tel. 07621
/ 6 44 67 (z.Zt. gestört)
Tel. 07621 /792867 oder 07621 /792868 oder 07621 /792869
Email: ...........@........de
Per Email als PDF-Anhang (weil-am-rhein.prev@polizei.bwl.de )
Polizeirevier Weil am Rhein
z.Hd. Revierleiterin
Frau Mutter
Basler Straße 7
79576 Weil am Rhein
28. September 2018
Abgelehnte Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich
POK B. Lindermer zum Az: ST/2209853/2017
Fortsetzung Ihrer schädlichen Polizeiarbeit gegen mich seit 2009
Auskunft über Ihr übliches Verhalten gegenüber Bürger/innen
Sehr geehrte Frau Mutter,
sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihren üblichen Tätigkeiten gehören Anzeigen von Bürger/innen
entgegenzunehmen und darauf zu handeln.
Normalerweise muss dann den Beschuldigten der Anzeigen das Recht
gewährt werden, sich zu wehren im Sinne der Gesetzgebung.
Ich möchte von Ihnen folgende Auskünfte:
1. In wie vielen Fällen werden beschuldigte Bürger/innen
unangekündigt von zwei Polizeikollegen besucht? (geschätzten
Prozentzahl)
2. In wie vielen Fällen werden dann Berichte über die beschuldigten
Bürger/innen angefertigt, die sie erst über Akteneinsichten
erhalten?
(geschätzten Prozentzahl)
3. Gibt es Beschwerden von beschuldigten Bürger/innen über diese
Vorgehensweise?
- 14 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 14
Anlage 6
Gertrud Moser, .....Str. x 9, 79589 Binzen, Tel. 07621
/ 64467
Per PDF-Brief
Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7
79576 Weil am Rhein
7. Januar 2020
SPH/2209853/2017
Ihre Strafanzeige mit Falschaussagen gegen mich im Auftrag von
Nachbarin-X
Mit zugehörigen nachfolgenden Aktenzeichen
86 Js 17536/17
Zur Zeit Berufungsverfahren dazu beim Landgericht Freiburg
56/19 5 Ns 86 Js 17536/17
Information über möglichen persönlichen Kontakt mit dem „Zeugen“
"Zeuge-X"
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 28.11.2017 haben mich POK B. Lindermer und PK R....
unangekündigt aufgesucht. Daher habe ich noch am gleichen Tag eine
Stellungnahme per PDF-Brief und Email abgeschickt,
obwohl ich nicht über den vollständigen Inhalt der Anzeige von
Nachbarin-X informiert wurde.
Am 04.01.2018 erfuhr ich bei meiner Akteneinsicht beim Amtsgericht
Lörrach von der „Zeugenaussage“ des "Zeuge-X".
Dazu existiert ein Schreiben an Herrn Lindermer vom 28.11.2017,
d.h. der gleiche Tag, an dem ich unangekündigten Besuch bekam.
Ich möchte nun wissen,
ob die beiden Polizeikollegen vorher oder nachher im
gegenüberliegenden
Steuerberatungsgebäude waren und
den „Zeugen“ zu einer schriftlichen Aussage ermuntert haben.
a) Wurde der Brief sofort verfasst und mitgenommen, weil ich keinen
Eingangsstempel von der Polizei entdeckt habe.
b) Hat der „Zeuge“ "Zeuge-X" eine Visitenkarte von Herrn
Lindermer
bekommen?
Mit freundlichem Gruß
- 15 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 15
Anlage 7
Gertrud Moser, .....Str. x 9, 79589 Binzen, Tel. 07621
/ 64467
Per PDF-Brief
Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7
79576 Weil am Rhein Kopie an meinen Rechtsanwalt und
Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Sauer
Bahnhofstraße 4A
79539 Lörrach
Montag, 3. Februar 2020
SPH/2209853/2017
Ihre ungerechte Strafanzeige gegen mich mit Falschaussagen
im Auftrag von Nachbarin-X
mit unterlassenen Ermittlungen zu meinen Gunsten.
Analoges ist 2009 passiert.
Damals kam ich zu Unrecht in ein Entmündigungsverfahren
Mit zugehörigen nachfolgenden Aktenzeichen
86 Js 17536/17
Zur Zeit Berufungsverfahren dazu beim Landgericht Freiburg
56/19 5 Ns 86 Js 17536/17
Sehr geehrte Damen und Herren,
I.
Ihre unterlassenen Ermittlungen zu meinen Gunsten seit 2009
und damit die Begünstigung von vielen Falschaussagen der AE
Nachbarin-X
Sowohl Ihr Polizeibericht von 2009 im Auftrag von Nachbarin-X als
auch der Bericht von 2017 erweckt den Eindruck, dass Sie schon oft
mit mir persönlich zu tun hatten. Das war nicht der Fall. Somit
waren beide Polizeiberichte irreführend und falsch. Sowohl das
Landratsamt Lörrach (nur 2009), als auch das Amtsgericht und die
Staatsanwaltschaft einschließlich höherer Ebenen haben Ihren
Schreiben geglaubt.
Als Folge Ihrer Polizeiberichte im Auftrag Nachbarin-X und durch
Unterlassung von Ermittlungen und Beweisen durch Sie und die Justiz
ist mein ungerechter langjähriger Rechtsfall entstanden.
Erst nach 2 Jahren habe ich mit Veröffentlichungen angefangen. Mit
meiner Fall-Homepage wird eindeutig bewiesen, dass Sie, die
Staatsanwaltschaft und die Gerichte nichts unternommen haben, um die
vielen Falschaussagen der Nachbarin-X und ihrem Ehemann zu prüfen
bzw. zu hinterfragen.
- 2 -
- 16 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 16
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am
Rhein Seite 2
Von mir vorgeschlagene Ermittlungen und Beweise wurden von der
Polizei, von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten abgelehnt.
In meinem Fall ist das mehrfache Rechtsbeugung durch die Polizei und
Justiz mit verheerenden finanziellen und Rechtsfolgen,
einschließlich Rufmord und enormer psychischer Belastung, wenn die
staatlichen Institutionen für Gerechtigkeit versagen.
Das ist faktisch ein langjähriges Trauma mit Auswirkungen auf meine
Lebenserwartung. Für Rufmord gibt es keine Verjährung !
Daher ist mein Leben grundlegend negativ beeinträchtigt.
II.
Wenn gegen Gesetze der Bundesrepublik verstoßen wird, ist Kritik
erlaubt.
Das scheint Ihnen nicht klar zu sein, weil Herr Pfaff meine
Fall-Homepage verbieten wollte und eine Hausdurchsuchung mit
Computerbeschlagnahme bei der Staatsanwaltschaft Lörrach
vorgeschlagen hat. Außerdem hat er eine Abfrage beim LKA bezüglich
Telefon gemacht und mein Bankkonto überprüft.
Rationale Gründe für diese Maßnahmen kann ich nicht erkennen.
Besonders schlimm ist, dass Herr Pfaff gegenüber der
Staatsanwaltschaft schriftlich behauptet hat, dass es schon 2009 ein
Strafverfahren gegen mich gab. Das war nicht der Fall.
Aus den Akten ergibt sich, dass Sie keinerlei Überprüfungen von
Ehemann von Nachbarin-X und Nachbarin-X durchgeführt haben, obwohl ich mich seit
2009 gegen ihre Falschaussagen wehre.
Hier noch eine für Sie wichtige Information:
Nationale Vorgehensweisen in Bezug auf den Zugang zu
Gerichtsdokumenten
veröffentlicht vom Europaparlament 2013 PDF-Dokument dazu.
Daraus: In vielen Ländern wurden bereits Rechtsvorschriften
erlassen, die der allgemeinen Öffentlichkeit den Zugang zu
Gerichtsakten ermöglichen.
Diese Vorschrift halte ich besonders wichtig, weil meine
Fall-Homepage zeigt, wie durch Ihre rechtswidrigen Aktivitäten mein
normales Leben zerstört wurde.
Wichtige, rechtsstaatwidrige Ereignisse durch Sie, dem Amtsgericht
Lörrach und der Staatsanwaltschaft Lörrach sind noch nicht online,
weil das durch Sie eingeleitete Strafverfahren noch nicht
abgeschlossen ist.
Erst als ich Ende Dezember 2017 zum ersten Mal in meinem Leben einen
Strafbefehl bekam, habe ich mich ausführlich mit Strafanzeigen,
Ermittlungen und Ablauf von Strafverfahren beschäftigt.
Ausgangspunkt waren die Informationen auf der Homepage der
Staatsanwaltschaft Lörrach.
Erst dann wurde mir bewusst, dass der Schwerpunkt der
Ermittlungsarbeit nicht bei der Staatsanwaltschaft sondern bei der
Polizei liegt.
- 3 -
- 17 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 17
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am
Rhein Seite 3
Die veröffentlichten Informationen habe ich überarbeitet und in
strukturierter Form auf meiner Fall-Homepage http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
und neu auf meiner neuen Homepage Polizei-Justiz-Anwaltsopfer
http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de (Schaltfläche
Strafsachen) veröffentlicht.
Erst seit dieser Zeit ist mir klar, in welchem Ausmaß Sie seit 2009
Ermittlungen zu meinen Gunsten unterlassen haben.
III.
Mögliche Motive der Familie Nachbarn-X,
eventuell in Kooperation mit dem Steuerberater x
1. Auf mögliche Motive habe ich mehrfach hingewiesen, natürlich ohne
Wirkung. Daher wiederhole ich sie jetzt nicht ausführlich.
Kurzer Hinweis: Familie Nachbarn-X gehören die beiden
gegenüberliegenden bebauten Grundstück und zwei neben mir bebaute
Grundstücke. Geografisch gesehen würde mein Grundstück sich optimal
in ihre Besitztümer einfügen.
2. Die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X zeigt mehrere Merkmale
einer Psychopathin, die mit ihren Falschaussagen ihre eigene Person
aufwertet und mich abwertet bzw. extrem geschadet hat.
Dass die Polizei und Justiz das immer noch nicht gemerkt hat, zeugt
von unglaublicher Schlamperei, Unfähigkeit, eventuell sogar
korruptem Verhalten.
Diese Aussage kann ich mir erlauben, weil ich in den letzten Jahren
viele Tatsachenberichte über Kriminalfälle angeschaut habe.
Ein Teil davon können Sie auch online aufrufen bei:
http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/tatsachenberichte.htm
So habe ich immer noch keine Beweise über ihre Berufsangaben:
a) „Betreuerin für psychisch Kranke“
(2009 beim Polizeirevier Weil am Rhein
2014 beim Amtsgericht Lörrach, 2015 beim Landgericht Freiburg)
Tatsächlich war sie vermutlich Beschäftigungstherapeutin oder etwas
ähnliches. Mit dieser Berufsangabe hätte sie mit ihrem „Fachwissen
aus der Psychiatrie“ nicht glänzen können.
Landratsamt, Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft haben
diese Berufsangabe geglaubt, wobei man üblicherweise die rechtliche
Betreuung von Personen versteht.
Dazu müsste die AE Nachbarin-X mindestens entsprechende rechtliche und
kaufmännische Kenntnisse besitzen, z.B. einen Geschäfts- oder
Behördenbrief eigenständig am Computer erstellen können.
Derartiges habe ich noch nie gesehen. Auf Briefe von mir an sie hat
sie noch nie geantwortet. Ca. zweimal hat ihr Mann geantwortet.
- 4 -
- 18 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 18
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am
Rhein Seite 4
Außerdem entsprechen ihre sprachlichen Äußerungen nicht meinem
Sprachstil.
Dies könnten spezielle Kriminologen erkennen, die bei mir natürlich
nicht eingesetzt werden. Ihre sprachlichen Äußerungen und
Verhaltensweisen könnten auf ein nicht sehr hohes Bildungsniveau
hinweisen.
Ich unterstelle der AE Nachbarin-X seit 2009 arglistige Täuschungen
über ihren Beruf, damit man ihren Falschaussagen glaubt.
Das ist ihr bis jetzt 10 Jahre lang gelungen.
b) Sozialtherapeutin
2017 in ihrer Strafanzeige gegen mich
Für diesen Beruf ist ein Studium erforderlich, was ich bezweifle.
Damit täuscht sie wieder Seriosität und professionelle Erfahrung im
Umgang mit Menschen vor.
c) Irgendetwas mit Beschäftigung ……. und sozialtherapeutischer
Zusatzausbildung.
Mündlich in der Gerichtsverhandlung vom 02.09.2019, so wie ich sie
verstanden habe. Sie hat ihren Beruf so schnell angegeben, dass ich
ihn nicht verstanden habe. Auf meine erneute Nachfrage habe ich die
hier genannte Berufsangabe unvollständig verstanden. Dann wollte ich
nicht ein drittes Mal nachfragen.
d) Sozialpädagogin, Sozialtherapeutin und Heilerziehungspflegerin.
Im Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019 steht dazu folgendes:
Auf Frage des Verteidigers:
Ich bin Sozialpädagogin. Ich bin Sozialtherapeutin und
Heilerziehungspflegerin.
Natürlich zweifle ich trotzdem diese Berufsangaben an und möchte sie
von der Polizei, der Staatsanwaltschaft und/oder einem Gericht genau
überprüfen lassen.
Diese Prüfung der Berufe der AE Nachbarin-X dient auch der
Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen seit 2009, die sicher falsch sind.
Nicht einmal ihre tatsächliche Berufsausbildung bzw. Beruf hat sie
dann seit 2009 vor diversen staatlichen Institutionen angegeben.
e) ???????? (unbekannte Berufe im Laufe der Jahre)
25 Jahre Mitarbeit in einer Werkstatt der Lebenshilfe Lörrach
Als ich am 24.07.2019, ca. 11.25 Uhr den Namen der AE Nachbarin-X
googelte, entdeckte ich ein
PDF-Magazin der Lebenshilfe Lörrach,
aus dem hervorgeht, dass sie seit 1993 in einer Werkstatt der
Lebenshilfe Lörrach arbeitet. Sie hatte 2018 ihr 25j-ähriges
Jubiläum in dieser Werkstatt. Eine konkrete Berufsangabe fehlte:
https://www.lebenshilfe-loerrach.de/sites/default/files/LH%20Magazin%2010_web.pdf
- 5 -
- 19 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 19
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am
Rhein Seite 5
Auf der Homepage der Lebenshilfe Lörrach ist auf mehreren Seiten
vermerkt, dass ein Mann in dieser Werkstatt der Sozialpädagoge und
Sozialtherapeut ist. Ansonsten habe ich auch auf der Homepage keine
Berufsangaben zu ihr gefunden.
Ihr Kontakt
Fachbereich Teilhabe für Menschen mit psychischer Behinderung
Matthias Göbel Dipl. Sozialpädagoge (FH) / Sozialtherapeut
Tumringer Straße 287 • 79539 Lörrach, Tel.: +49 (0)7621/40 12-20
f) Nachbarin-X – Tierkommunikatorin – nebenberuflich ...
https://de.linkedin.com › ...nachbarin-x-795a2769
Sehen Sie sich das Profil von Nachbarin-X auf LinkedIn an, dem
weltweit größten beruflichen Netzwerk. Hier ist ein Profil von
Nachbarin-X aufgelistet.
Als Ort wurde allerdings Freiburg angegeben. Zu Testzwecken habe ich
mich auch bei diesem Netzwerk angemeldet. Trotz meiner genauen
Adressangaben wurde bei mir als Ort ebenfalls Freiburg angegeben.
Die Berufsangabe „Tierkommunikatorin“ halte ich für eine starke
Übertreibung.
Der einzige Hund in unserer Straße, der Randale macht, ist ihr Hund.
Meine Hündin bellt kaum. Damit ist sie die einzige wirklich
auffallende Anwohnerin in der .....Str. x.
Wenn nachmittags ihr Hund bellt, dann ist vermutlich der Briefträger
unterwegs.
Wenn jemand bei mir klingelt, bellt nicht mein Hund, sondern
eventuell ihrer.
Auch wenn ich mich im Garten in der Nähe der Zaungrenze aufhalte,
passt dies ihrem Hund öfters nicht. Meine Hündin reagiert nicht in
analoger Weise.
Daher ist ihre Berufsangabe „Tierkommunikatorin“ eher ein
Lachnummer.
g) Ich selbst bin Dipl-Handelslehrerin und Oberstudienrätin a.D,
d.h. ich habe berufsbedingt und interessenbedingt relativ viel
Ahnung von Psychologie und Konfliktlösungsmöglichkeiten.
Weil ich über die Falschaussagen von Nachbarin-X beim
Polizeirevier Weil am Rhein zu Unrecht in ein gerichtliches
Betreuungsverfahren, faktisch Entmündigungsverfahren, gekommen bin,
habe ich mich näher mit der Psychiatrie beschäftigt. Dazu ist auch
eine Informations-Homepage mit ähnlichem Namen wie meine
Fall-Homepage entstanden: www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
Mein dokumentierter Rechtsfall belegt,
dass sich Nachbarin-X mir gegenüber nicht im geringsten verhält,
wie es in einem sozialen Beruf üblich ist.
Seit 2009 hat sie noch nie einen Brief von mir beantwortet.
Einmal hat ihr Mann für sie geantwortet.
Eingeworfene Briefe hat sie ungelesen wieder in meinem Briefkasten
geworfen.
Damit hat sie gezeigt, dass meine Briefe nicht rechtswidrig sein
können, sonst hätte sie sie ja geöffnet und für Strafanzeigen gegen
mich verwenden können.
- 6 -
- 20 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 20
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am
Rhein Seite 6
IV.
Öffentlicher Rufmord in einer Tageszeitung
Nach der Gerichtsverhandlung am 02.09.2019 gab es einen
katastrophalen Zeitungsartikel in der Badischen Zeitung:
„Die Strafe wegen Beleidigung ist nur die Spitze des Streitbergs“
https://www.badische-zeitung.de/die-strafe-wegen-beleidigung-ist-nur-die-spitze-des-streitbergs--176937453.html
Anlage 1
In diesem Artikel fühle ich mich u.a. denunziert, was aber
tatsächlich mehrfach geschehen ist.
Die „Zeugen“ Nachbarin-X und "Zeuge-X" wurden -als
zuverlässig eingestuft, was überhaupt nicht der Fall war.
Aufgrund meines Rechtsfalls informiere ich mich schon seit Jahren
über das Erkennen und Feststellen von Falschaussagen. Weltweit gibt
es fähige Polizisten, Staatsanwälte und Richter, die solche
Falschaussagen erkennen können. Das belegen die vielen
Tatsachenberichte auf meiner neuen Homepage. (http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/tatsachenberichte.htm)
In meinem Fall war die Gerichtsverhandlung wieder eine juristische
Katastrophe.
Außerdem wurde ich von Richter Frick beleidigt, indem er mir
empfahl, zu einem Psychiater zu gehen.
Eine Kopie von diesem Zeitungsartikel bekam ich anonym in den
Briefkasten geworfen.
Von wem?
Ich habe die Kopie mit Latex-Handschuhen herausgeholt und in eine
Folie gepackt.
Ich nehme an, dass weder das Polizeirevier Weil am Rhein noch die
Staatsanwaltschaft Lörrach an den möglichen Fingerabdrücken darauf
interessiert ist.
V.
Wünsche einiger Bürger/innen,
die in der Werkstatt der Lebenshilfe Lörrach arbeiten,
in der die AE Nachbarin-X seit 1993 tätig ist (Mit welchen Berufen???)
Am 18.12.2019 entdeckte ich ein Youtube-Video über die Lebenshilfe
Lörrach.
Es enthält Wünsche der dort beschäftigten Menschen an die
Öffentlichkeit,
womit m.E. auch das Polizeirevier Weil am Rhein, das Landratsamt
Lörrach, das Amtsgericht Lörrach und die Staatsanwaltschaft Lörrach
gemeint sind.
Nachfolgend die zugehörigen Teile von meiner neuen Homepage
Polizei-Justiz-Anwalts-Opfer http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/nachbarn-hoellisch.htm:
- 7 -
- 21 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 21
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am
Rhein Seite 7
Videotext:
Ungehindert - unbehindert. Leben braucht Raum. Leben ist Vielfalt.
Trailer zum Filmprojekt des Behindertenbeirates der Stadt Lörrach
in Kooperation mit Steffi Havlitschek über das Leben behinderter
Menschen in Lörrach.
Am 31.05.2011 veröffentlicht von StadtLoerrach https://youtu.be/B1Tv7_qt6JQ
Am 18.12.2019 entdeckt und folgenden Kommentar hinzugefügt:
Hier der Text zum Kommentar:
Polizei-Justiz-Anwalts-Opfer
Wieso bezeichnet sich eine Werkstatt-Mitarbeiterin der Lörracher
Lebenshilfe 2009 bei der Polizei, 2014 beim Amtsgericht Lörrach und
2015 beim Landgericht Freiburg als Betreuerin für psychisch Kranke?
Diese Diskriminierung habe ich erfolglos in diversen Akten, z.B.
beim Amtsgericht moniert.
Auf aktuelle Beschwerden bei der Lebenshilfe Lörrach und bei der
Lebenshilfe-Zentrale wird nicht reagiert.
- 8 -
- 22 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 22
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am
Rhein Seite 8
Geändert am 19.12.2019:
Polizei-Justiz-Anwalts-Opfer
Wieso bezeichnet sich eine Werkstatt-Mitarbeiterin der Lörracher
Lebenshilfe 2009 bei der Polizei, 2014
beim Amtsgericht Lörrach und 2015 beim Landgericht Freiburg als
Betreuerin für psychisch Kranke? Diese
Diskriminierung habe ich erfolglos in diversen Akten, z.B. beim
Amtsgericht moniert. Auf aktuelle Beschwerden bei der Lebenshilfe
Lörrach und bei der Lebenshilfe-Zentrale wird nicht reagiert.
Auch bei der Staatsanwaltschaft Lörrach gehen diese Hinweise spurlos
vorüber.
Kommentar hier auf der Homepage:
Die Werkstatt-Mitarbeiterin ist Nachbarin-X aus meinem Rechtsfall.
Ich weiß aber erst seit Sommer 2019, dass sie seit 1993 bei einer
der beiden Werkstätten der Lebenshilfe in Lörrach arbeitet. Auch ihr
Mann arbeitet dort.
Somit werden ihre Einkommen vom Staat u.a. mit Strafzahlungen und
privaten Spendern subventioniert, obwohl sie in meinem Rechtsfall
m.E. faktische Straftäter sind.
Auf meiner Fall-Homepage sind u.a. bei http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/horror.htm
eíne Vielzahl von Falschaussagen angegeben. Viele ab 2017 fehlen
noch.
Ungehindert - Leben braucht Raum. Leben ist Vielfalt.
Ein Filmprojekt des Behindertenbeirats der Stadt Lörrach in
Kooperation mit Steffi Havlitschek über das Leben behinderter
Menschen in Lörrach
Am 20.11.2011 veröffentlicht von StadtLoerrach https://youtu.be/bC5fM3xFsXI
- 9 -
- 23 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 23
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am
Rhein Seite 9
Kommentar von mir am 19.12.2019
Text aus dem Kommentar-Bild:
Wieso bezeichnet sich eine Werkstatt-Mitarbeiterin der Lörracher
Lebenshilfe 2009 bei der Polizei, 2014 beim Amtsgericht Lörrach und
2015 beim Landgericht Freiburg als Betreuerin für psychisch Kranke?
Diese Diskriminierung habe ich erfolglos in diversen Akten, z.B.
beim Amtsgericht moniert. Auf aktuelle Beschwerden bei der
Lebenshilfe Lörrach und bei der Lebenshilfe-Zentrale wird nicht
reagiert. Auch bei der Staatsanwaltschaft Lörrach gehen diese
Hinweise spurlos vorüber.
Die Werkstatt-Mitarbeiterin ist Nachbarin-X aus meinem Rechtsfall.
Ich weiß aber erst seit Sommer 2019, dass sie seit 1993 bei einer
der beiden Werkstätten der Lebenshilfe in Lörrach arbeitet. Auch ihr
Mann arbeitet dort.
Somit werden ihre Einkommen vom Staat u.a. mit Strafzahlungen und
privaten Spendern subventioniert, obwohl sie in meinem Rechtsfall
m.E. faktische Straftäter sind.
Auf meiner Fall-Homepage sind u.a. bei http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/horror.htm
eíne Vielzahl von Falschaussagen angegeben. Viele ab 2017 fehlen
noch.
Youtube-Kanal der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
https://www.youtube.com/channel/UCFZIgVN4tpspnZCsS7xsCJg
Die Lebenshilfe e.V. hat einen Youtube-Kanal, um ihre Arbeit und
ihre Ziele zu veranschaulichen. Die Videos entsprechen damit den
Zielen dieses wichtigen, gemeinnützigen Vereins.
So wie sich Nachbarin-X mir gegenüber, der Polizei und Justiz
verhält, verstößt sie eklatant gegen die Vereinsziele, weil sie seit
1993 Mitarbeiterin in einer Werkstatt der Lebenshilfe arbeitet.
- 10 –
- 24 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 24
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am
Rhein Seite 10
Ihr Komplize bzw. Ehemann arbeitet dort auch seit einer mir nicht
bekannten Anzahl von Jahren.
Welchen Beruf bzw. welche Berufe sie hat, weiß ich immer noch nicht.
Auf diesem Lebenshilfe-Kanal gibt es auch eine Video-Serie zur
Selbständigkeit und Selbstbestimmung für Menschen mit bestimmten
gesundheitlichen Einschränkungen.
Selbstvertretung - Na klar
usw. (Weitere eingebundene Videos der Lebenshilfe auf meiner
Homepage)
VI.
Mögliche Motive Ihrer Polizeiarbeit mir gegenüber
1. Die AE Nachbarin-X (Blondine) hat 2009 den Polizisten B.....
und 2017 den Polizisten Lindermer betört bzw. beeindruckt,
so dass ihr vermutlich vorhandener Polizeiverstand ausgeschaltet
wurde
Der dadurch entstandene Polizeibericht, der hinter meinem Rücken an
das Landratsamt Lörrach und an die Gemeinde Binzen geschickt wurde
entspricht einer
Diskriminierung von „Psychisch Kranken“
(Analog: Diskriminierung von Ausländern)
Als psychisch Kranke denunziert, wurden mir seit 2009 übliche
Bürgerrechte von der Polizei, von den Gerichten und der
Staatsanwaltschaft verweigert.
- 11 -
- 25 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 25
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am
Rhein Seite 11
2. Unfähigkeit von Polizei und Justiz,
psychopathisches Verhalten zu erkennen
Sehr viele Straftaten werden von Menschen mit psychopathischen
Verhaltensmustern begangen.
Solche Verhaltensweisen sind auch bei der AE Nachbarin-X zu
finden.
3. Keine oder mangelhafte Befragung der AE Nachbarin-X.
Schon 2009 hätte man sie nach konkreten Beispielen zu Ihren
Falschaussagen befragen können, was nicht geschehen ist.
4. Keine Fehler zugeben
Aus den Medien ist bekannt, dass die Polizei kaum Fehler zugibt.
Dafür hätten aber die meisten Bürger/innen Verständnis. Als ich mich
2009 an die Polizei wandte, wäre dies auch ohne Image-Verlust
möglich gewesen.
Zum Thema findet man bei mir Texte und eingebundene Videos auf
http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/
u.a. bei den Schaltflächen „Polizeiopfer“, „Polizei-Ehrgeiz“,
„Polizeigewalt“, „Polizei-Straftaten“, „Polizei in den Medien“
5. Mit Ehrgeiz viele Straftaten „finden“?
Seit 2. September 2019 bin ich ab und zu als Zuschauerin bei
Strafverfahren vor dem Amtsgericht Lörrach. Einige meiner Notizen
dazu findet man auf meiner Homepage http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/sta-ag-loerrach.htm
Hier sind teilweise Bagatellfälle oder unklare Fälle, die nicht
eindeutig Strafsachen sind. Für mich ist bei diesen Fällen wichtig,
ob eine andere Person absichtlich geschädigt wurde. Das ist oft
nicht der Fall.
Eindeutig bewiesen, aber ohne Rechtsfolgen für sie, sind die
schädigenden Absichten meiner Nachbarin Nachbarin-X.
Daher gilt wohl öfters für das Polizeirevier Weil am Rhein und die
Lörracher Justiz:
Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.
Ich frage mich auch, ob das Polizeirevier Weil am Rhein seine
Führungsrolle bzw. wichtigste Bedeutung im Kreis Lörrach beibehalten
möchte, und zwar im Vergleich zum Polizeirevier Lörrach.
Dazu ein Artikel aus der Badischen Zeitung vom März 2019 Anlage 2
Auch viele Tatsachenberichte über Kriminalfälle belegen, dass zu
großer Ehrgeiz bei der Polizei zu Lasten unschuldiger Bürger/innen
gehen kann.
- 12 -
- 26 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 26
Gertrud Moser, 79589 Binzen 03.02.2020 an Polizeirevier Weil am
Rhein Seite 12
5. Tunnelblick bei angeblichen Straftaten von mir
In meinem Einspruch zum Strafbefehl wegen angeblicher Beleidigung
hatte ich eine Nachbarschaftsbefragung beantragt. Derartiges habe
ich seit 2009 mehrfach beantragt, z.B. beim Polizeirevier Weil am
Rhein, damaliges Polizeipräsidium Lörrach, Staatsanwaltschaft
Lörrach, Amtsgerichtsklage gegen Nachbarin-X 2014.
Weil der zuständige Strafrichter Frick keine Nachbarn aus meiner
angegebenen Liste als Zeugen geladen hatte, habe ich vor der
mündlichen Verhandlung eine Information in der Nachbarschaft
verteilt. Daraus geht eindeutig hervor, dass meine Nachbarin
Nachbarin-X seit 2009 mich mit Falschaussagen belastet.
Diese schriftliche Information haben Sie von ihrem Ehemann x bekommen. Statt nun endlich die dringend notwendigen
Ermittlungen zu den vielen Falschaussagen der Nachbarin-X
aufzunehmen, haben Sie gegen mich eine Strafanzeige erstattet.
Daher frage ich mich, welche persönlichen Beziehungen zwischen
einigen Angehörigen des Polizeireviers Weil am Rhein und meinen
Nachbarn Nachbarn-X einschließlich ihres Mieters, dem Steuerberater
x bestehen.
6. Persönliche Beziehungen über Steuerberater ?
Aus meinem langjährigen Rechtsfall könnte man schließen, dass
Familie Nachbarn-X über den Steuerberater-X (Mieter eines Nachbarn-X-Hauses
...................) persönliche Beziehungen zur
Gemeinde Binzen, zum Landratsamt Lörrach, zum Polizeirevier Weil am
Rhein und/oder Personen aus der Lörracher Justiz hat.
Mit freundlichem Gruß
- 27 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 27
Anlage 1
- 28 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 28
- 29 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 29
Anlage 2
Bearbeitete Kopie aus dem Internet mit Kürzungen (Fotos)
In der gedruckten Zeitung: 30. März 2019 andere Überschrift und
Unter-Überschrift
Statistik
Die Kriminalitätsbelastung in Weil am Rhein ist auf dem niedrigsten
Stand seit 2010
Von Hannes Lauber Fr, 29. März 2019 um 19:00 Uhr
Weil am Rhein
Im vergangenen Jahr ist die Kriminalitätsbelastung in Weil am Rhein
auf den niedrigsten Wert seit 2010 gesunken. Doch noch immer ist sie
überdurchschnittlich hoch.
Die Zahl der registrierten Straftaten hat im Bereich des
Polizeireviers Weil am Rhein im vergangenen Jahr stark abgenommen,
sowohl bei den Ausländerdelikten als auch bei den übrigen
Straftaten. Die Kriminalitätsbelastung ist also zurückgegangen liegt
aber immer noch ähnlich hoch wie in Freiburg und etwa doppelt so
hoch wie im Landesschnitt. Rückläufig waren einfache Diebstähle und
Betrugsdelikte. Eine Zunahme gab es bei schweren Diebstählen und
Wohnungseinbrüchen. Die Gewalt gegen Polizeibeamte ist seit 2016
fast unverändert.
Das geht aus dem jüngsten Bericht zur Kriminalitätslage im Bereich
des Polizeireviers Weil am Rhein hervor, den Revierleiterin Kathrin
Mutter nun vorgelegt hat.
Zahl der Straftaten und Aufklärungsquote
Die Zahl der Straftaten ist 2018 um rund ein Viertel gesunken. Das
hat vor allem damit zu tun, dass deutlich weniger Flüchtlinge
illegal über die Grenze kamen und entsprechend polizeilich behandelt
werden mussten. Die Zahl dieser Ausländerdelikte, die fast
ausschließlich in Weil am Rhein vorkamen, hat sich von 4624 auf 2411
beinahe halbiert. Aber auch die Zahl der sonstigen Straftaten ist
2018 im Revierbereich um rund zehn, in Weil am Rhein um rund acht
Prozent zurückgegangen und erreichte damit den niedrigsten Wert seit
2010.
Überraschend ist, dass trotz weniger Arbeit auch die
Aufklärungsquote rückläufig war. Sie sank sowohl im Revierbereich
wie auch im Stadtgebiet, liegt aber hier wie dort immer noch höher
als in den Jahren von 2009 bis 2016.
Welche Straftaten beschäftigen die Polizei wie häufig?
Der Löwenanteil der Polizeiarbeit entfällt auf die sogenannten
"strafrechtlichen Nebengesetze", zu denen vor allem Verstöße gegen
das Ausländerrecht und das Betäubungsmittelgesetz zählen. Sie machen
im ganzen Revier 40, in Weil am Rhein sogar 50 Prozent der Fälle
aus. Vermögens- und Fälschungsdelikte machen 15 Prozent aus,
Diebstähle 22 Prozent, Rohheitsdelikte und Vergehen gegen die
persönliche Freiheit stehen mit acht Prozent zu Buche, Straftaten
gegen die sexuelle Selbstbestimmung machen ein Prozent der Fälle
aus.
Wo gab es die auffälligsten Veränderungen?
Deutliche Zunahmen verzeichnete die Polizei bei Sexualstraftaten
(+36,4 Prozent im Revier, +31,6 Prozent in Weil), bei
Wohnungseinbrüchen (+72,9 im Revier, +49,3 in Weil), bei Diebstählen
aus Autos (+29,2 im Revier, +80 in Weil) sowie bei sonstigen
Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung
(+25 im Revier, + 20,2 in Weil).
Erhebliche Rückgänge notierte die Polizei dagegen bei
Ladendiebstählen (-18,0 im Revier, -15,2 in Weil), bei
Taschendiebstählen (-29,4 im Revier, -30,2 in Weil), bei Vermögens-
und Fälschungsdelikten (-35,8 im Revier, -48,5 in Weil) und bei
Betrugsdelikten (-39,7 im Revier, -55,2 in Weil). - 2 -
- 30 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 30
Badische Zeitung – 30.03.2019 Polizeistatistik – Polizeirevier Weil
am Rhein Seite 2
Wie stark ist Weil am Rhein durch Kriminalität belastet?
Um das Ausmaß der Kriminalität in verschiedenen Städten vergleichen
zu können, wird die Zahl der Straftaten jeweils auf eine Stadt mit
100 000 Einwohnern hochgerechnet. Die Kriminalitätsbelastung von
Weil am Rhein liegt dann ohne die Ausländerdelikte bei einem Wert
von 10 902. Das ist deutlich weniger als im Vorjahr, als Weil am
Rhein auf einen Wert von 13 390 kam, und es ist vor allem der
niedrigste Wert seit 2010 (damals 9 058). Die in den vergangenen
Jahren vermehrte Polizeipräsenz in Weil am Rhein scheint also
Früchte zu tragen, meint auch Revierleiterin Mutter.
Ein Vergleich zeigt aber, dass Weil am Rhein nach wie vor eine sehr
hohe Belastung hat, den Landeswert um mehr als das Doppelte
übertrifft und sogar noch knapp vor Freiburg (10 781) liegt. Lörrach
bringt es dagegen auf einen Wert von 8 721, Rheinfelden auf 7 162
und Müllheim auf 5 979. Während der Weiler Wert jedoch gesunken ist,
haben die übrigen drei Städte leicht zugelegt. Auch das spricht
dafür, dass sich in Weil am Rhein etwas zum Besseren wendet.
Gewalt gegen Polizeibeamte noch nicht rückläufig
Auf die häufig beklagte Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei
selbst wirkt sich diese Entwicklung aber anscheinend noch nicht aus.
Während in den beiden Vorjahren jeweils 38 Delikte erfasst wurden,
waren es 2018 immer noch 37. Nun bleibt abzuwarten, ob die
Einführung der Bodycams in diesem Frühjahr zu einer Senkung führen
wird.
- 3 -
- 31 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen 17.02.2020 an Bürgerbeauftragter BW
bzgl. Polizei Seite 31
Badische Zeitung – 30.03.2019 Polizeistatistik – Polizeirevier Weil
am Rhein Seite3
Wohnungseinbrüche auf Höchststand
Auf den höchsten Stand der letzten zehn Jahre ist 2018 die Zahl der
Wohnungseinbrüche sowohl im Revierbereich als auch in Weil am Rhein
gestiegen. Nachdem es 2015 bereits sehr viele Einbrüche gegeben
hatte, hatten die Zahlen 2016 und 2017 zweimal gesenkt werden
können. 2018 aber "hat uns eine von der Jahreszeit ganz untypische
Einbruchsserie im Sommer die Zahlen total verhagelt", räumt
Revierleiterin Mutter ein. Dafür hat man mit 20,4 Prozent eine
deutlich höhere Aufklärungsquote erreichen können als 2015 mit 14,3
Prozent.
Anstieg der Raubdelikte weniger dramatisch
Dass auch bei den Raubdelikten 2018 ein Anstieg zu verzeichnen war,
wertet Mutter als weniger dramatisch. Seit 2014 habe man diese Zahl
im Revierbereich von 38 auf 13 im Jahr 2017 und von 32 auf 10 in
Weil am Rhein senken können. Das entspricht einer Drittelung der
Fälle. Wenn es nun wieder drei oder vier Delikte mehr gebe, sei das
zwar bedauerlich, aber eine Größenordnung, die man in den
Gesamtzusammenhang einordnen müsse und die sich dann erhebliche
relativiere.
Mit welchen Menschen hat es die Polizei zu tun?
Nach wie vor sind rund 70 Prozent der Straftäter männlich, in der
Stadt liegt ihr Anteil sogar bei 73 Prozent. Gut Dreiviertel der
Delinquenten sind Erwachsene, also älter als 21 Jahre. Ein Zehntel
entfällt auf Heranwachsende von 14 bis 21 Jahren, ein weiteres
Zehntel auf Jugendliche von sieben bis 14 Jahren. 2,7 Prozent der
Täter sind schließlich Kinder unter sieben Jahren. Auffällig und
erfreulich ist dabei, dass der Anteil von Jugendlichen und
Heranwachsenden seit 2009 noch nie so niedrig war. Bei Kindern
dagegen verzeichnet man nach einem Tief im Jahr 2016 mit 1,5 Prozent
nun aber wieder einen Anstieg.
Über die Hälfte der Täter sind keine Deutschen
Auffällig bleibt außerdem, dass mehr als die Hälfte der
Tatverdächtigen keine Deutschen sind. Das hat natürlich mit der
hohen Zahl von Delikten nach dem Ausländerrecht zu tun, die den
Ausländeranteil auf über 75 Prozent hochschnellen lässt. Aber auch
wenn man sie ausblendet, sind die Nicht-Deutschen in der Mehrzahl.
Im gesamten Revierbereich sind nur 48 Prozent der Tatverdächtigen
Deutsche, in Weil am Rhein sogar nur 37 Prozent. Ursachen sind nach
Angaben der Polizei die Grenznähe und die damit verbundene hohe Zahl
an Touristen, Berufspendlern und reisenden Tätern.
|