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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 


Brief an das Polizeirevier Weil am Rhein


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Per PDF-Brief

 

Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7

 

79576 Weil am Rhein

7. Januar 2020

SPH/2209853/2017
Ihre Strafanzeige mit Falschaussagen gegen mich im Auftrag von Nachbarin-X

Mit zugehörigen nachfolgenden Aktenzeichen

86 Js 17536/17

Zur Zeit Berufungsverfahren dazu beim Landgericht Freiburg
56/19 5 Ns 86 Js 17536/17

Information über möglichen persönlichen Kontakt mit dem „Zeugen" "Zeuge-X"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 28.11.2017 haben mich POK B. Lindermer. und PK R..... unangekündigt aufgesucht. Daher habe ich noch am gleichen Tag eine Stellungnahme per PDF-Brief und Email abgeschickt,
obwohl ich nicht über den vollständigen Inhalt der Anzeige von Nachbarin-X informiert wurde.

Am 04.01.2018 erfuhr ich bei meiner Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach von der „Zeugenaussage" des "Zeuge-X".
Dazu existiert ein Schreiben an Herrn Lindermer. vom 28.11.2017,
d.h. der gleiche Tag, an dem ich unangekündigten Besuch bekam.
 

  Ich möchte nun wissen,
ob die beiden Polizeikollegen vorher oder nachher im gegenüberliegenden
Steuerberatungsgebäude waren und
den „Zeugen" zu einer schriftlichen Aussage ermuntert haben.
 
a) Wurde der Brief sofort verfasst und mitgenommen, weil ich keinen Eingangsstempel von der Polizei entdeckt habe.
 
b) Hat der „Zeuge" "Zeuge-X" eine Visitenkarte von Herrn Lindermer. bekommen?
 
Mit freundlichem Gruß

G. Moser


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Geändert am:   19.02.2025

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