wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage
Sehr geehrte Frau Moser,
Ihre Eingabe vom 30.09.2019 ist hier eingegangen. Die Einleitung
eines Ermittlungsverfahrens ist auch auf Grund Ihres neuerlichen
Vorbringens nicht veranlasst. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden,
wird auf die Ihnen bereits mitgeteilten Gründe der Verfügung vom
23.09.2019 Bezug genommen.
Es wird um Mitteilung bis zum 09.10.2019 gebeten, ob Sie Ihr
Schreiben vom 30.09.2019 als Beschwerde verstanden wissen wollen. Sollte
ich diesbezüglich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass
dies nicht der Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Schneider
Staatsanwalt
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält
deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.
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