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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 


Schreiben von der Staatsanwaltschaft Lörrach


Staatsanwaltschaft Freiburg
Zweigstelle Lörrach
 

Staatsanwaltschaft Freiburg, Zweigstelle Lörrach,
Bahnhofstr. 4 a, 79539 Lörrach                         


Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen

Datum:
Name:
Durchwahl:
Aktenzeichen:
 

02.10.2019
/bau
Herr StA Schneider
 07621 4.........
86 Js 11983/19
(Bitte bei Antwort angeben)

Anzeigensache gegen "Zeuge-X"
  Nachbarin-X
wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage 


Sehr geehrte Frau Moser,

Ihre Eingabe vom 30.09.2019 ist hier eingegangen. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist auch auf Grund Ihres neuerlichen Vorbringens nicht veranlasst. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Ihnen bereits mitgeteilten Gründe der Verfügung vom 23.09.2019 Bezug genommen.

Es wird um Mitteilung bis zum 09.10.2019 gebeten, ob Sie Ihr Schreiben vom 30.09.2019 als Beschwerde verstanden wissen wollen. Sollte ich diesbezüglich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass dies nicht der Fall ist.
 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Schneider
Staatsanwalt

Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.
 


Geändert am:   06.02.2025

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