Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Per Email als PDF-Dokument
Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Herrn Schneider
Bahnhofstraße 4A
79539 Lörrach
Az 86 Js 11983/19
Anzeigensache gegen "Zeuge-X" und Nachbarin-X
wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage
Ihr Schreiben vom 24.09.2019, Eingang bei mir am 26.09.2019
Sehr geehrter Herr Schneider,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein Rechtsanwalt, Herr Anwalt 15, hat Berufung eingelegt.
Daher kann die Staatsanwaltschaft noch keine endgültige
Entscheidung treffen.
Weil Herr Anwalt 15 für sein Berufungsschreiben vom 25.09.2019
immer noch kein Gerichtsprotokoll vom 2. Sept. 2019 bekommen
hat, fehlen in dem Schreiben, die Gründe,
warum die beiden oben genannten Personen nicht die Wahrheit
gesagt haben.
Von mir gibt es einen noch nicht fertigen Entwurf, der belegen
soll, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft nicht
ordnungsgemäß ermittelt haben.
Mein Einspruch vom 10.01.2018 zum Strafbefehl enthält genügend
wahrheitsgemäße Angaben, die sich nicht mit den Angaben der AE
Nachbarin-X decken.
Außerdem ist mir aufgefallen, dass das Amtsgericht und die
Staatsanwaltschaft nicht richtig gefolgert haben:
Aus der Tatsache, dass der Zeuge "Zeuge-X" eine (Falsch-) Aussage
der AE Nachbarin-X wiederholt hat,
kann nicht geschlossen werden,
dass dann die übrigen Aussagen der AE Nachbarin-X wahr sind.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |