In der Gerichtsverhandlung vom 2.09.2019 behauptete Herr "Zeuge-X" als
Zeuge, nur kurzen Kontakt mit dem Ehepaar Nachbarin-X gehabt zu haben.
Sowohl ihn als auch Nachbarin-X bezichtige ich der Falschaussage.
Mehrmals habe ich gesehen, dass Herr "Zeuge-X" zum Anwesen vom Ehepaar
Nachbarin-X ging. Dann diürfte dies vermutlich viel öfter passiert sein.
Herr "Zeuge-X" war Mitarbeiter beim Steuerberater x bis etwa Juli 2019.
Daher vermute ich, dass er vorher und nach der Gerichtsverhandlung
mit dem Ehepaar telefoniert hat.
Ebenfalls könnten Telefonkontakte mit einzelnen Mitarbeiter/innen des
Steuerberaterbüro x... mit Herrn "Zeuge-X" und dem Ehepaar Nachbarin-X
existieren.
Eine mir nicht bekannte Anzahl von Mitarbeiter/innen im
Steuerberatungsbüro waren Zeugen oder Beteiligte vom Vorfall am
22.11.2017, der mir zu Unrecht als rechtswidrig ausgelegt wird. Dies
ergibt sich aus den Unterlagen beim AG.
Daher wurde von der Polizei viel zuwenig ermittelt.
Mir ist klar, dass ich vermutlich diese gewünschten Auskünfte nicht
bekomme.
Aber die Staatsanwaltschaft Lörrach und der Petitionsausschuss im
Bundestag müssten sie bekommen können.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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