21. August 2019
31 Cs 86 Js 17536/17
In dem Strafverfahren gegen G.......... Moser
wegen Beleidigung
Sofortige Ladung des „Zeugen" Steuerberater-X-Mitarbeiter
Sehr geehrter Herr Zeuge-x, Im November 2018 waren
Sie als Zeuge beim Gerichtsverfahren gegen mich geladen, wurden
aber nicht zur mündlichen Verhandlung hereingebeten. Das
Verfahren findet nochmals statt. Mir ist im Moment nicht
bekannt, ob Sie dazu geladen wurden. Daher lade ich Sie auf alle
Fälle zur Verhandlung. Ich halte es für unbedingt wichtig,
dass Sie als Zeuge erscheinen.
Gegenüber der Polizei haben Sie ja am 28.11.2017 ja folgendes
geschrieben:
„Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und bei weiteren Fragen
stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.“
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