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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 


Brief an das Anwalt 15 und an Anwalt x


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

Per Emails als PDF-Anhang an ..anwalt15.....@...........

 

Herrn
Rechtsanwalt Tel. ................
Anwalt x
................................

79.... Freiburg
 
Herrn
Rechtsanwalt Tel. ................
Anwalt 15
................................

79.... Freiburg
 

2. August 2019

31 Cs 86 Js 17536/17

In dem Strafverfahren gegen G.......... Moser
wegen angeblicher Beleidigung

Mögliche weitere Zeugenladungen?

Sehr geehrter Herr Anwalt x, sehr geehrter Herr Anwalt 15,

 

Anfang der Strafanzeige der AE Nachbarin-X am 22.11.2017 bei der Polizei

 

AS 13

Geschädigten-Vernehmung: Nachbarin-X                        Sb.: Lindermer
Seite 3, 22.11.2017 Basler Straße 7                    Az: SPH/2209853/2017

Zur Sache

Die Frau Gertrud Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil wir ständig von ihr belästigt und beleidigt werden. Die Polizei war schon mehrfach tätig, geändert hat sich leider nichts.
 

Die erste Falschaussage könnte m.E. widerlegt werden, wenn das schräg gegenüber wohnende Ehepaar x............ befragt wird. Vermutlich hat man von ihrem Wohnzimmer oder einem anderen Zimmer direkten Blick auf den Eingangsbereich von mir und meinen Nachbarn-X junior.

Wenn die Aussage wahr wäre, hätte sie in einer Zeitspanne von über 10 Jahren bestimmt einmal etwas gehört oder gesehen.

Eheleute ........(Adresse)..................................... 79589 Binzen

- 2 -

Analoges gilt für alle näheren und weiteren Nachbarn, die oft an meinem Grundstück vorbeilaufen. Genau gegenüber ist das Steuerberatungsbüro x.......... mit relativ vielen Mitarbeiter/innen und Mandanten.

Zur zweiten Falschaussage habe ich direkt an das Polizeirevier Weil am Rhein geschrieben. (Anlage 1) und folgende Antwort bekommen (Anlage 2).
Danach hat die Polizei die Nachbarin-X-Aussagen weder überprüft noch Ermittlungen durchgeführt.

Meiner Meinung nach hat das Polizeirevier Weil am Rhein sowohl 2009 einen irreführenden Polizeibericht über mich erstellt und nichts dazu ermittelt, obwohl ich es nachträglich wollte.

Im aktuelle Polizeibericht von 2017 ist wieder analoges passiert.
Ist die Polizei damit zu faul oder zu korrupt?

Mit freundlichem Gruß

G. Moser

 


Anlage 1
AS 357 und 357R
 

Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Per Email als PDF-Anhang an .............................@polizei.bwl.de

Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7

79576 Weil am Rhein
Kopie an das  Amtsgericht AZ .........

11. Januar 2018

Az: ............................../2017

1. Auskunft über die Weiterleitung des Polizeiberichts an alle möglichen staatlichen Institutionen.
 
2. Auskunft über Ihr Tätigwerden gegen mich


 Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines ............ gegen mich und meiner Akteneinsicht vom 04.01.2018 beim Amtsgericht Lörrach, habe ich einen Polizeibericht gegen mich vorgefunden, der Falschaussagen enthält. Dagegen habe ich Einspruch erhoben.

2009 wurde schon einmal ein Polizeibericht mit Falschaussagen von der gleichen AE erstellt, wozu mir bis heute die Beweise verweigert wurden, auch von der Polizei.

Der Polizeibericht war so drastisch, dass weder das Landratsamt noch das Amtsgericht auf die Idee gekommen sind, dass er Falschaussagen enthält.

Das muss ich bis heute büßen. Damals wurde der Polizeibericht hinter meinem Rücken an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach ohne Dezernatangabe geschickt.

Weil der Polizeibericht so drastisch war, bekam ich vom Landratsamt kein rechtliches Gehör. Er wurde an das Amtsgericht Lörrach geschickt und dort wurden sämtliche Einwendungen ignoriert, vermutlich, weil er so "glaubwürdig" war.

Zu 1.
POK Lindermer hat am 04.12.2017 an die Staatsanwaltschaft Lörrach eine Strafanzeige mit den Aussagen der AE Nachbarin-X geschickt.

Ich habe aufgrund des persönlichen Besuchs am 28.11.2017 von POK L..... und PK ........ am gleichen Tag eine Stellungnahme an die Polizei geschickt, obwohl ich nur über eine Falschaussage informiert war.

Weil Herr ..... meine Schilder am Zaun fotografiert hatte, bin ich ausführlich in der Stellungnahme auf diese Schilder eingegangen.

Bei meiner Akteneinsicht am 04.01.2018 konnte ich den Bericht abfotografieren und zuhause durchlesen.
Über die Schilder stand darin nichts,
aber es waren weitere belastende Falschaussagen enthalten.

Ich möchte nun wissen, bei welchen staatlichen Institutionen sie diesen unbewiesenen Polizeibericht noch weiter verbreitet haben?
Wieder an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach ohne Dezernatangabe?

zu 2.

Schon 2009 hat die AE Nachbarin-X ausgesagt, dass ich in Polizeikreisen als psychisch krank bekannt bin. Dies war mir neu und sehr belastend.
Erst als ich nach diversen Online-Recherchen eine Hilfemöglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz gefunden habe, ergab sich nach einigen Monaten, dass es nur einen einzigen Polizeibericht über mich gab, nämlich, den der AE Nachbarin-X.

Im neuen Polizeibericht steht nun: "Die Polizei war schon mehrfach tätig."

Dazu ist mir nur der Polizeibericht von 2009 bekannt.

2013 bin ich zu Unrecht durch eine Strafanzeige einer Anwältin der AE Nachbarin-X in ein Strafverfahren wegen Bedrohung gekommen. Mir war sofort klar, dass ich keine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches begangen habe.

Damals bekam ich ein Schreiben von Ihrem Revier zu einem Verhör.
Als ich eine Strafverteidigerin einschaltete, erfuhr ich, dass ich gar nicht zum Verhör kommen muss, wenn sie mich vertritt. Als die Rechtsanwältin nach relativ langer Zeit die Akten bekam, stellte sie auch fest, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt war. Am gleichen Tag schrieb sie einen kurzen Brief und das Verfahren wurde eingestellt. Das Anwaltshonorar war aber eine faktische Strafe für mich: 1.840, 69 €.

Als ich dann Aktenkopien bekam, hatte die Anwältin ihre Tätigkeit schon eingestellt. Dort entdeckte ich diverse Falschaussagen über mich.
Ich schrieb dann selber eine Strafanzeige wegen Verleumdung, die leider abgelehnt wurde.

Mit dem hier genannten Aktenzeichen ist die Polizei gegen mich tätig geworden.
Ich hätte nun von Ihnen gerne eine Erklärung, wieso die AE Nachbarin-X eine solche Aussage: "Die Polizei war schon mehrfach tätig." machen kann.

Gibt es Polizeiberichte und -einsätze gegen mich, von denen ich nichts weiß?

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

 


Anlage 2
AS 373, 375 und 375R

Antwort:
Brief vom Polizeirevier Weil am Rhein


Baden-Württemberg
POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG
POLIZEIREVIER WEIL AM RHEIN -FÜHRUNGSGRUPPE

Polizeirevier Weil am Rhein FüGr Basler Straße 7,79576 Weil am Rhein

Gertrud Moser
.....Str. x 9
79589 Binzen
Datum
Name
Durchwahl
E-Mail OE
Aktenzeichen
 
16.01.2018
E............
07621......
.....@polizei.bwl.de
-ohne-
(Bitte bei Antwort angeben)

Ihr Ersuchen vom 11.01.2018

Sehr geehrte Frau Moser,

der Vorgang auf den Sie Bezug nehmen wurde als Strafanzeige (polizeiliche Vorgangsnummer ST/2209853/2017) am 07.12.2017 an die Staatsanwaltschaft Freiburg-Zweigstelle Lörrach übersandt.

Das Verfahren wird dort unter dem Justiz-Aktenzeichen .................. geführt.

Bei dem von Ihnen angeführten Auszug aus der Ermittlungsakte, handelt es sich, wie Sie bereits erkannt haben, um den Inhalt einer Vernehmung.

Es ist die Aussage einer Zeugin,
die wir inhaltlich weder bestätigen noch dementieren können.

Die durch uns geführten Recherchen, im uns aus datenschutzrechtlichen Gründen zur Verfügung stehenden Aufzeichnungszeitraum, erbrachten keine weiteren beim Polizeirevier Weil am Rhein gespeicherten Vorkommnisse.

Sollten Sie darüber hinaus weitergehende Auskünfte über eventuell zu Ihrer Person bei der Polizei gespeicherten Daten wünschen, so bitte ich Sie, sich an die folgende zuständige Stelle zu wenden:

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Referat 110
Taubenheimerstraße 85
70372 Stuttgart

Mit freundlichen Grüßen

E...........................
Polizeikommissar

GM-Kommentar:

Einfach unglaublich, wie sich die Polizei gegenüber Nachbarin-X begünstigend verhält und mir eine scheinheilige Antwort gibt.


GM-Kommentar:

Anwalt 15 war gerade abwesend, daher mein Brief an Ihn und seinen Vertreter


Geändert am:   19.02.2025

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