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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 


Brief an das Anwalt 15 und an Anwalt x


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

Per Emails als PDF-Anhang an ..anwalt15.....@...........

 

Herrn
Rechtsanwalt Tel. ................
Anwalt x
................................

79.... Freiburg
 
Herrn
Rechtsanwalt Tel. ................
Anwalt 15
................................

79.... Freiburg
 

2. August 2019

Sehr geehrter Herr Anwalt x, sehr geehrter Herr Anwalt 15,
  

1. Mit Schreiben vom 24.07.2019 an Herrn Anwalt 15 erklärte ich meinen äußerst ungerechten. langjährigen Rechtsfall, ausgelöst durch viele Falschaussagen meiner Nachbarin-X.

Als ich mich im November 2018 alleine im Strafverfahren vertreten hatte, war der zuständige Richter Frick mir gegenüber unfair bzw. unverschämt, und dass vor den Augen des Ehemanns meiner Nachbarin.

So etwas darf nicht mehr passieren.
Herrn Anwalt 15  hatte ich schon mitgeteilt, dass ich zwei Anwälte bei der mündlichen Verhandlung möchte. Der Lörracher Anwalt hat darauf nicht reagiert.

Wäre es möglich, Herr Dr. x..............., dass Sie der zweite anwesende Anwalt am 2. September sind?

Wie schon mehrfach erwähnt, müssen Sie sich nicht mehr Arbeit machen wie sonst üblich ist. Nur ich kenne meinen Fall umfassend bzw. kann schnell in meinen digitalen Daten suchen.

Hauptziel: Durch Zeugenbefragungen die AE Nachbarin-X der Falschaussagen zu überführen, so dass sie einen längst überfälligen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung bekommt.

Ich möchte die „Zeugin" Nachbarin-X überwiegend selbst befragen. Sie soll mir ihre Lügen direkt ins Gesicht sagen.
Auch für mögliche Zeugen gibt es Fragen von mir. Ich hoffe nur, dass ich einer selbstbewussten, kämpferischen Verfassung bin. Wenn nicht, können Sie die Fragen stellen.

Meine Freundin wird mit ihrem Notebook anwesend sein, auf dem eine interne Fall-Homepage ist, mit der man sofort wichtige Fakten oder Daten abrufen kann.

- 2 -

Auf meinem Notebook können die gesamten Daten zum Rechtsfall abgerufen werden. Dazu bringe ich auch eine externe Festplatte mit.
Ich werde versuchen, einige Journalist/innen einzuladen.
Daher müsste ich als nächstens eine Vollmacht für Herrn Dr. x............... unterschreiben und eine noch zu erhaltende Rechnung von ihm bezahlen.
 

2. Mir ist etwas unklar:
Es gibt Falschaussagen der AE Nachbarin-X beim Polizeirevier Weil am Rhein am 22.11.2017. Aber nur eine Falschaussage wurde Bestandteil vom Strafbefehl.
M.E. müssten während der Verhandlung alle Aussagen aufgearbeitet werden oder irre ich mich?
 
3. Am 24. Juli 2019 habe ich über eine Online-Recherche um 11.25 Uhr wichtige Informationen zu meinem Fall entdeckt. Dazu später.
Diese Informationen habe ich schon indirekt in die Fragen an die AE Nachbarin-X integriert.
 
4. Wenn Herr Anwalt 15 wieder zurück ist, bekommen Sie von mir mögliche Fragen an die Zeugen, aber auch an den Richter Frick.
Die Fragen zweifach formuliert a) wenn ich sie stelle, b) wenn Sie sie stellen
 
5. Sie sollen anwesend sein, damit mich Richter Frick nicht unfair behandelt.
 
6. Wie schon mehrfach angesprochen, können und brauchen Sie nicht meine Eingaben vollständig durcharbeiten.
Wenn ich keinen Freispruch bekomme, möchte ich in Berufung oder Revision gehen.
 
7. Da ich weiß, dass ein Verteidiger gegen Ende sein Plädoyer hält,
könnten wir bzw. ich zunächst es im Voraus planen,
so dass dann nur Änderungen eingebunden werden, die sich aus der Verhandlung ergeben. Ich war jetzt schon öfters als Zuschauerin bei Strafverfahren und kenne somit den Ablauf.
Der Schlussplädoyer-Entwurf enthält auch Hinweise zu Aktenseiten .
 
8. Am 2. Sept. beginnt die Verhandlung schon um 9.15 Uhr.
Vielleicht reicht es, dass wir uns bei Gericht um 8.00 Uhr treffen und meine Pläne bzw. Fragen besprechen.

Die Aktenkopien sind sehr umfangreich. Ich habe alle ausgedruckt. Daher könnte ich sie mitbringen. In digitalisierter Form sind sie auch auf einer externen Festplatte vorhanden.
 

Mit freundlichem Gruß

G. Moser
 


GM-Kommentar:

Anwalt 15 war gerade abwesend, daher mein Brief an Ihn und seinen Vertreter


Geändert am:   06.02.2025

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