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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 


Brief an das Amtsgericht von Anwalt 15 und an Anwalt x


Briefkopf von Anwalt 15

 

Kanzlei-Adresse.............

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4

79539 Lörrach

 

 
Per Telefax: 076 21 / .................

Freiburg, den 1. August 2019
(xx/yy)


StrS Moser, Gertrud
Bitte bei Korrespondenz immer diese Aktenbezeichnung angeben

31 Cs 86 Js 17536 / 17

In dem Strafverfahren gegen G.......... MOSER
wegen Beleidigung

hat die Anzeigeerstatterin in Ihrer Geschädigtenvernehmung (Band I, AS 13) an zwei Stellen ausgesagt, dass sich die Mandantin bei dem fraglichen Ereignis sehr laut geäußert habe.

Im zweiten Absatz sagt sie „Frau Moser stand am Auto und hat ohne Anlass angefangen, herumzuschreien".

Im dritten Absatz heißt es ebenfalls im zweiten Satz „sie hat sofort wieder angefangen herumzuschreien".

Die Äußerung, welche meine Mandantin angeblich gemacht haben soll, sollen also mit einer großen Lautstärke erfolgt sein.

Ganz in der Nähe waren zwei Hundehalterinnen mit ihren Hunden. Dabei handelt es sich um folgende Zeuginnen:
 

1.) Frau ............................................. 79589 Binzen
2.) Frau ............................................. 79589 Binzen

Beide haben der Mandantin mitgeteilt, sie hätten nichts gehört und auch sonst nichts mitbekommen. Da sie aber unmittelbaren Blick- und Hörkontakt zu der

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Anzeigeerstatterin und meiner Mandantin hatten, hätten sie es hören müssen, wenn Frau Moser wirklich herumgeschrien hätte.

Es wird deshalb beantragt, die beiden Zeuginnen zum Beweis der Tatsache zu laden, dass Frau Moser bei dem Treffen mit der Anzeigeerstatterin am 22.11.2017 weder herumgeschrien hat noch die Zeugin ein „elendes Lügenlu-der" genannt hat.

Dr. x........... Rechtsanwalt
(Für den nach Diktat kanzleiabwesenden Rechtsanwalt Anwalt 15)


GM-Kommentar:

Anwalt 15 war gerade abwesend, daher das Fax von seinem Vertreter


Geändert am:   06.02.2025

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