StrS Moser, Gertrud
Bitte bei Korrespondenz immer diese
Aktenbezeichnung angeben31 Cs 86 Js 17536 / 17
In dem Strafverfahren gegen G.......... MOSER
wegen Beleidigung
hat die Anzeigeerstatterin in Ihrer Geschädigtenvernehmung
(Band I, AS 13) an zwei Stellen ausgesagt, dass sich die
Mandantin bei dem fraglichen Ereignis sehr laut geäußert habe.
Im zweiten Absatz sagt sie „Frau Moser stand am Auto und hat
ohne Anlass angefangen, herumzuschreien".
Im dritten Absatz heißt es ebenfalls im zweiten Satz „sie hat
sofort wieder angefangen herumzuschreien".
Die Äußerung, welche meine Mandantin angeblich gemacht haben
soll, sollen also mit einer großen Lautstärke erfolgt sein.
Ganz in der Nähe waren zwei Hundehalterinnen mit ihren
Hunden. Dabei handelt es sich um folgende Zeuginnen:
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