www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de, www.polizei-justiz-anwaltsopfer.de, www.polizei-justiz-opfer.de, www.polizei-justizopfer.de

 

Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 


Schreiben an das Sozialministerium BW


Gertrud Moser, ...................................., 79589 Binzen, Tel. 07621 / ........
www.huehnerwelt.de, www.taubedaisy.de, www.rabbitdaisy.de Email: ............@....de
Youtube-Kanäle: HenDaisy, PoultryDaisy, TaubeDaisy, RabbitDaisy, AnimalDaisy
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (Fall-Homepage)
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (Informations-Homepage)
www.entmuendigungsterror.ch, www.entmündigungsterror.de, www.entmuendigungsterror.de

Per Email als PDF-Brief an poststelle@...........wl.de

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Binzen, 23. Juni 2019

Mein langjähriger Rechtsfall ausgelöst durch zwei Polizeiberichte im Auftrag einer Nachbarin-X, ......(Adresse......) Binzen.
Teilweise bis Nov. 2017 dokumentiert auf www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin 67 Jahre alt, Diplom-Handelslehrerin und Oberstudienrätin im Ruhestand.
Seit 2009 bin ich in einem sehr ungerechten Rechtsfall, bei dem so alles schief läuft, was nur schiefgehen kann. Daher habe ich nach 2 Jahren angefangen, ihn öffentlich zu dokumentieren.

Auf der Fall-Homepage sind m.E. jede Menge Rechtsbrüche durch die Polizei, Landratsamt Lörrach, diverse Gerichte, Staatsanwaltschaft, eigene und fremde Anwälte.

Die Ereignisse seit November 2017 sind weitgehend nicht online, weil ich zurzeit in 3 nicht abgeschlossenen, ungerechten Strafverfahren bin.

Das erste entstand durch die erneuten Falschaussagen meiner Nachbarin-X,
das zweite durch die Veröffentlichung des Polizeiberichts vom 22.11.2017 und das dritte, weil ich ein ausführliches Schreiben in der Nachbarschaft verteilte und auf das Gerichtsverfahren vom 19.11.2018 hinwies.

Seit 2017 gibt es haarsträubende, m.E. rechtswidrige Verhaltensweisen durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Strafrichter. Dabei habe ich mich bis Januar 2019 alleine ohne Rechtsanwalt verteidigt.

Weil ich eine 500-Euro-Strafe nicht gezahlt habe, wird das Strafverfahren gegen mich fortgesetzt (Stand März 2019). Wann ein neuer Gerichtstermin stattfindet, weiß ich nicht.

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Brief an Sozialministerium BW  vom 23.06.2019                                                                                         Seite 2



Dazu habe ich ein besonderes Anliegen bezüglich meiner Nachbarin-X:

Ihr bisheriges Verhalten mit Falschaussagen bei der Polizei, beim Amtsgericht Lörrach, beim Landgericht Freiburg und bei der Staatsanwaltschaft Lörrach halte ich besonders verwerflich, weil ihre Aussagen mit den Berufsangaben „Betreuerin für psychisch Kranke" (Polizei 2009, Amtsgericht 2014, Landgericht 2015) und „Sozialtherapeutin" (Polizei 2017) geschehen sind.

Aus der Entwicklung meines Rechtsfalls ergibt sich, dass alle beteiligten staatlichen Institutionen ihren Aussagen geglaubt haben, weil sie sich auf ihre „beruflichen Kompetenzen" verlassen haben.

Daher hatte ich noch nie das Recht auf Zeugen, das Recht auf Überprüfung ihrer Berufsangaben, usw. Das ist ein extrem rechtsstaatwidriges Verhalten durch die Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft.

Ich beantrage hiermit ein/e Gutachter/in, die

 

a) die Berufsangaben von Nachbarin-X überprüft und
 
b) das (verwerfliche) Verhalten von Nachbarin-X überprüft,
falls ihre Berufsangaben richtig sind.
 
Ich beantrage hiermit, dass das Sozialministerium garantiert,
dass die Falschaussagen von Nachbarin-X bewiesen werden.

Aufgrund dieser Beweise soll das Sozialministerium verfügen,
dass Nachbarin-X keinen sozialen Beruf mehr ausüben darf (Berufsverbot).

Gerichte und Staatsanwaltschaft haben bisher die Berufsangaben nicht überprüft bzw. sich geweigert, eine Überprüfung vorzunehmen.
 

Am 7. Februar 2019 habe ich an das LKA Stuttgart per PDF-Dokument geschrieben und um Hilfe gebeten. Dazu gibt es nach und nach mehrere Schreiben und Unterlagen.
Das LKA hat sogar von mir von zwei Strafverfahren die vollständigen Akten bekommen.

Da es bis heute keine Reaktion vom LKA gibt, war dies wohl ein Fehler.
Ich habe eventuell meinen „Feinden" (Polizei) Unterlagen zugespielt, aus denen sie für ihre Zwecke Nutzen ziehen können.
Da ich keine Antwort bekommen habe, kann ich kein Aktenzeichen nennen.
Gerne dürfen Sie Akteneinsicht beim LKA nehmen bzw. die Akten anfordern.

In Kürze möchte ich eine Petition beim Deutschen Bundestag einreichen, die sich auf meinen äußerst ungerechten Rechtsfall bezieht.
Diesen Brief an Sie lege ich als Anlage dann bei.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser

 


Geändert am:   06.02.2025

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