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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 


Brief an die Staatsanwaltschaft Lörrach


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 

Per Email als PDF-Dokument

 

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Sattler-Bartusch
Bahnhofstraße 4A

 

79539 Lörrach

Freitag, 8. März 2019
Weltfrauentag

Az 88 Js 15381/18
Az ST/2095879/2018

 

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Schriftliche Nachbarschaftsinformation über meinen ungerechten Rechtsfall

 

Sehr geehrte Frau Sattler-Bartusch,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

1. Verspätete und kostenpflichtige Akteneinsicht
 
a) 1. erfolgloser Antrag auf Akteneinsicht

am 08.11.2018 ging eine Vorladung des Polizeireviers Weil am Rhein bei mir ein.
Weil ich wegen der Europaschau für Geflügel bis 12.11.2018 in Dänemark war, konnte ich erst am 13.11.2018 auf die Vorladung per Email mit PDF-Brief antworten.
In diesem Brief vom 13.11.2018 beantragte ich Akteneinsicht (Nr.1).
 

b) 2. erfolgloser Antrag auf Akteneinsicht

am 30.11.2018 beantragte ich per Email und PDF-Brief erneut die schnellstmögliche Akteneinsicht und erinnerte an die Falschaussagen der AE Nachbarin-X. Die beiden Schriftstücke sind nicht in der Akte enthalten.

  Daher nochmals in

Anlage N 1

  und
 

Anlage N 2
 

c) 3. erfolgloser Antrag auf Akteneinsicht

am 13.12.2018 beantragte ich per Email und PDF-Brief erneut die schnellstmögliche Akteneinsicht und erinnerte an die Falschaussagen der AE Nachbarin-X.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                    08.03.2019 an StA Az 88 Js 15381/18                                       Seite 2
     
  Diese beiden Schriftstücke sind nicht in der Strafakte enthalten.
  Daher nochmals in

Anlage N 3

  und
 

Anlage N 4
 

  Das habe ich erst im Februar 2019 festgestellt.
Mit Schreiben vom 18.12.2018 erfuhr ich von dem Aktenzeichen 88 Js 15381/18 und einem Beschluss dazu.
 
c) 4. erfolgloser Antrag auf Akteneinsicht

Am 20.12.2018 beantragte ich per Email wieder die Akteneinsicht. (AS 61)
 

d) 5. erfolgloser Antrag auf Akteneinsicht

am Freitag, den 21. Dezember 2018 erschien ich persönlich bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Mit Hilfe der Kopie meiner Email vom 20. Dezember 2018 wollte ich sofortige Akteneinsicht.
Ich erfuhr, dass Sie, Staatsanwältin Sattler-Bartusch, bis Mitte Januar 2019 in Urlaub sind.
Von einem Staatsanwalt erfuhr ich, dass daher keine Akteneinsicht möglich sein soll.
Inzwischen bin ich der Meinung, dass diese Absage nicht rechtens war.
 

e) 6. Versuch auf Akteneinsicht

Am 26.12.2018 entdeckte ich auf www.anwalt.de, dass man Akteneinsichten online bestellen kann.
An diesem Tag bestellte ich die Akteneinsicht auf die hier vorliegende Akte.
Am gleichen und nächsten Tag bestellte ich weitere Akteneinsichten beim Amtsgericht.
Leider ist dann in der Anwaltskanzlei ein Fehler passiert, so dass der wichtigste Auftrag erst im Februar 2019 ausgeführt wurde.
 

f) Akteneinsicht am 5. Februar 2019

Am 5. Februar 2019 bekam ich die Aktenkopien als PDF-Dokument,
d.h. erst nach über 2 ½ Monate an dem ersten Antrag.
Zuvor hätte mir trotzdem die Akteneinsicht gewährt werden können.
Dieses Verhalten fasse ich als Psychoterror durch die zuständige Staatsanwältin auf.

Daher bin ich der Meinung, dass Sie, Frau Sattler-Bartusch, die entstandenen Kosten tragen sollten.

  Zahlungsbeleg und Bankkontodaten:
 

Anlage N 5
 

 

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                    08.03.2019 an StA Az 88 Js 15381/18                                       Seite 2
     

2. Beschluss vom 18.12.2018 ohne vorheriges rechtliches Gehör ?

Aufgrund der verweigerten Akteneinsichten rechnete ich mit erneuten Falschaussagen der AE Nachbarin-X. Mich dann über 2 ½ Monate hinzuhalten, empfinde ich als eine Frechheit.

Natürlich war mit klar, dass mein Schreiben an Nachbarn der Grund war.

Dass aber die Inhalte dieses Schreibens von der Polizei und Ihnen als strafbar gewertet wurde, verstößt gegen das Prinzip von Recht und Anstand.
Es weist auf die nicht durchgeführten notwendigen Ermittlungen durch die Polizei und Staatsanwaltschaft hin.

Und daher berufe ich mich auf den Notwehr-Paragrafen im Strafgesetzbuch:

StGB § 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2)  Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Beim führenden Strafbefehlsverfahren wurden keine von mir im September 2018 beantragten Zeugen geladen.
Daher habe ich dieses Schreiben verteilt und nur aus diesem Grund.

Darüber informierte ich auch im Schreiben vom 30.11.2018, das nicht in der Strafakte enthalten ist.

Es ist mir völlig unverständlich, wieso mehrere Angehörige des Polizeireviers Weil am Rhein, mehrere Angehörige der Staatsanwaltschaft Lörrach und mehrere Angehörige der Amtsgerichts Lörrach immer noch nicht kapiert haben, dass ich seit 10 Jahren mit Falschaussagen der AE Nachbarin-X, unterstützt von ihrem Ehemann Nachbar-X belastet werde.

Verteidigt habe ich mich leider erfolglos in unzähligen Schriftstücken und mit vielen nicht ordnungsgemäß handelnden Anwälten und Anwältinnen.
Dazu existieren in den entstandenen Aktenbergen genügend Argumente und Hinweise, auch auf unterlassene Beweise und Ermittlungen zu meinen Gunsten.


Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 

 


Anlage N 1
 

StA-AZ unbekannt, Az ST/2095879/2018 Polizeirevier Weil am Rhein
Von: "Gertrud Moser" .......@......de
An: ...............................@staloerrach.justiz.bwl.de
Datum: 30.11.2018 11:07:18

Beiliegend ein PDF-Brief

Gertrud Moser
.......
79589 Binzen

Tel. 07621/.......
Email: .............................


Dateianhänge
•  2018-11-30-an-sta-strafanzeige.pdf 

 


 Anlage N 2
 

Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 

Per Email als PDF-Dokument

 

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. von Frau Sattler-Bartusch
Bahnhofstraße 4A

 

79539 Lörrach

 

30. November 2018

Az ST/2095879/2018

Schriftliche Nachbarschaftsinformation über meinen ungerechten Rechtsfall
Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft unbekannt

 

Sehr geehrte Frau Sattler-Bartusch,
sehr geehrte Damen und Herren.

 

weil Sie erste Staatsanwältin sind und über meinen ungerechten Rechtsfall Bescheid wissen, habe ich folgendes Anliegen:

Die Staatsanwaltschaft Lörrach hat sicherlich mein Schreiben an das Polizeirevier Weil am Rhein vom 13.11.2018, aus dem hervorgeht, warum ich am 12.11.2018 nicht beim Polizeirevier Weil am Rhein erschienen bin.

Dass es um mein Schreiben an die Nachbarn vom 02.11.2018 geht, weiß ich.
Natürlich weiß ich nicht, wie es zur Polizei bzw. zu Ihnen gelangt ist, und ob dazu wieder neue (Falsch-)Aussagen existieren.

Weil keine von mir am 25. September 2018 beantragten Zeugen zur Verhandlung am 19.11.2018 geladen wurden, habe ich an die Nachbarn Informationen verteilt.

Wie mein Fall belegt, wurden seit 2009 noch nie Zeugen zu meinen Gunsten geladen oder befragt.

Ich bin im Moment noch ohne anwaltliche Vertretung.

Weil dieses Verfahren mit zwei anderen zusammenhängt und ich den Strafprozess vom 19.12.2018 angefochten habe, ist es schon dringend, näheres über diese neue Strafanzeige zu erfahren.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 


Anlage N 3
 

Az ST/2095879/2018 Polizeirevier Weil am Rhein Az StA unbekannt
Von: "Gertrud Moser" .......@......de
An: ...............................@staloerrach.justiz.bwl.de
Datum: 13.12.2018 10:24:34

Siehe beiliegender PDF-Brief

Gertrud Moser
.......
79589 Binzen

Tel. 07621/.......
Email: .............................


Dateianhänge
•  2018-12-13-an-sta-strafanzeige.pdf

 


Anlage N 4
 

Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 

Per Email als PDF-Dokument

 

Staatsanwaltschaft Lörrach
Bahnhofstraße 4A

 

79539 Lörrach

13. Dezember 2018

Az ST/2095879/2018 Polizeirevier Weil am Rhein
Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft unbekannt

Antrag auf baldige Akteneinsicht

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach Anwaltskanzlei-Kontakten am 26.11.2018, 29.11.2018 und 03.12.2018 scheint es nicht möglich zu sein, dass erst nach Akteneinsicht die Mandatserteilung erfolgen kann.

 

Mit Brief vom 13.11.2018 an das Polizeirevier Weil am Rhein habe ich die Vorladung zum 12.11.2018 abgesagt und um Akteneinsicht gebeten.

 

Jetzt nach einen Monat gibt es immer noch keine Reaktion.

 

Ich beantrage daher die schnellstmögliche Akteneinsicht zu dem mir noch nicht bekannten Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft.

Gerne können Sie mich telefonisch zurückrufen.

 

Außerdem erinnere ich wieder daran, dass die AE Nachbarin-X seit 2009 Falschaussagen bei der Polizei, bei Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft über mich gemacht hat. Dazu wurden überhaupt keine Ermittlungen und Beweise zu meinen Gunsten getätigt, wie es in einem Rechtsstaat geschehen sollte.
Daher wurde ich finanziell und rufmäßig erheblich geschädigt.

 

Es ist mir auch völlig unverständlich, wieso Polizei, Volljuristen beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft den dummdreisten, primitiven und unglaubwürdigen Aussagen der AE Nachbarin-X seit 2009 vertrauen und somit zu Komplizen einer faktischen Straftäterin geworden sind.

 

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 


Anlage N 5
 

 

Kontoinhaberin: Gertrud Moser
Bank: ...................
IBAN ...................
BIC ...................
 

GM-Kommentar:

 


Last of the Mohicans: Main Title From. Mohicans
Veröffentlicht am 05.09.2015 Nathalie Ange  https://youtu.be/qS9AHAhpNUw

Geändert am:   06.02.2025

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