Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Sattler-Bartusch
Bahnhofstraße 4A
79539 Lörrach
Freitag, 8. März 2019
Weltfrauentag
Az 88 Js 15381/18
Az ST/2095879/2018
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verbotenen
Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Schriftliche Nachbarschaftsinformation über meinen
ungerechten Rechtsfall
Sehr geehrte Frau Sattler-Bartusch,
sehr geehrte Damen und Herren,
1.
Verspätete und kostenpflichtige Akteneinsicht
a)
1. erfolgloser Antrag auf Akteneinsicht
am
08.11.2018 ging eine Vorladung des Polizeireviers Weil am
Rhein bei mir ein.
Weil ich wegen der Europaschau für Geflügel bis 12.11.2018 in
Dänemark war, konnte ich erst am 13.11.2018 auf die Vorladung
per Email mit PDF-Brief antworten.
In diesem Brief vom 13.11.2018 beantragte ich
Akteneinsicht (Nr.1).
b)
2. erfolgloser Antrag auf Akteneinsicht
am
30.11.2018 beantragte ich per Email und PDF-Brief erneut die
schnellstmögliche Akteneinsicht und erinnerte an die
Falschaussagen der AE
Nachbarin-X. Die beiden Schriftstücke
sind nicht in der Akte enthalten.
am 13.12.2018
beantragte ich per Email und PDF-Brief erneut die
schnellstmögliche Akteneinsicht und erinnerte an die
Falschaussagen der AE
Nachbarin-X.
- 2 -
Gertrud Moser, 79589 Binzen
08.03.2019 an StA Az 88 Js 15381/18
Seite 2
Diese beiden Schriftstücke sind nicht in der Strafakte
enthalten.
Das habe ich erst im Februar 2019 festgestellt.
Mit Schreiben vom 18.12.2018 erfuhr ich von dem Aktenzeichen 88
Js 15381/18 und einem Beschluss dazu.
c)
4. erfolgloser Antrag auf Akteneinsicht
Am
20.12.2018 beantragte ich per Email wieder die
Akteneinsicht. (AS 61)
d)
5. erfolgloser Antrag auf Akteneinsicht
am Freitag,
den 21. Dezember 2018 erschien ich persönlich bei der
Staatsanwaltschaft Lörrach. Mit Hilfe der Kopie meiner Email vom
20. Dezember 2018 wollte ich sofortige Akteneinsicht.
Ich erfuhr, dass Sie, Staatsanwältin Sattler-Bartusch, bis Mitte
Januar 2019 in Urlaub sind.
Von einem Staatsanwalt erfuhr ich, dass daher keine
Akteneinsicht möglich sein soll.
Inzwischen bin ich der Meinung, dass diese Absage nicht rechtens
war.
e)
6. Versuch auf Akteneinsicht
Am 26.12.2018
entdeckte ich auf www.anwalt.de, dass man Akteneinsichten online
bestellen kann.
An diesem Tag bestellte ich die Akteneinsicht auf die hier
vorliegende Akte.
Am gleichen und nächsten Tag bestellte ich weitere
Akteneinsichten beim Amtsgericht.
Leider ist dann in der Anwaltskanzlei ein Fehler passiert, so
dass der wichtigste Auftrag erst im Februar 2019 ausgeführt
wurde.
f)
Akteneinsicht am 5. Februar 2019
Am 5. Februar 2019
bekam ich die Aktenkopien als PDF-Dokument,
d.h. erst nach über 2 ½ Monate an dem ersten Antrag.
Zuvor hätte mir trotzdem die Akteneinsicht gewährt werden
können.
Dieses Verhalten fasse ich als Psychoterror durch die zuständige
Staatsanwältin auf.
Daher bin ich der Meinung, dass Sie, Frau Sattler-Bartusch,
die entstandenen Kosten tragen sollten.
Gertrud Moser, 79589 Binzen
08.03.2019 an StA Az 88 Js 15381/18
Seite 2
2. Beschluss vom 18.12.2018 ohne vorheriges
rechtliches Gehör ?
Aufgrund der verweigerten Akteneinsichten rechnete ich mit
erneuten Falschaussagen der AE
Nachbarin-X. Mich dann über 2 ½ Monate hinzuhalten,
empfinde ich als eine Frechheit.
Natürlich war mit klar, dass mein Schreiben an Nachbarn der
Grund war.
Dass aber die Inhalte dieses Schreibens von der Polizei
und Ihnen als strafbar gewertet wurde, verstößt gegen das
Prinzip von Recht und Anstand.
Es weist auf die nicht durchgeführten notwendigen Ermittlungen
durch die Polizei und Staatsanwaltschaft hin.
Und daher berufe ich mich auf den Notwehr-Paragrafen im
Strafgesetzbuch:
StGB § 32 Notwehr
(1)
Wer eine Tat begeht, die durch
Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2)
Notwehr ist die Verteidigung,
die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem
anderen abzuwenden.
Beim führenden Strafbefehlsverfahren wurden keine von mir im
September 2018 beantragten Zeugen geladen. Daher habe ich dieses Schreiben verteilt und nur aus diesem
Grund.
Darüber informierte ich auch im Schreiben vom 30.11.2018, das
nicht in der Strafakte enthalten ist.
Es ist mir völlig unverständlich, wieso mehrere Angehörige
des Polizeireviers Weil am Rhein, mehrere Angehörige der
Staatsanwaltschaft Lörrach und mehrere Angehörige der
Amtsgerichts Lörrach immer noch nicht kapiert haben, dass ich
seit 10 Jahren mit Falschaussagen der AE Nachbarin-X, unterstützt
von ihrem Ehemann Nachbar-X belastet werde.
Verteidigt habe ich mich leider erfolglos in unzähligen
Schriftstücken und mit vielen nicht ordnungsgemäß handelnden
Anwälten und Anwältinnen.
Dazu existieren in den entstandenen Aktenbergen genügend
Argumente und Hinweise, auch auf unterlassene Beweise und
Ermittlungen zu meinen Gunsten.
Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. von Frau Sattler-Bartusch
Bahnhofstraße 4A
79539 Lörrach
30. November 2018
Az ST/2095879/2018
Schriftliche Nachbarschaftsinformation über meinen
ungerechten Rechtsfall
Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft unbekannt
Sehr geehrte Frau Sattler-Bartusch,
sehr geehrte Damen und Herren.
weil Sie erste Staatsanwältin sind und über meinen ungerechten
Rechtsfall Bescheid wissen, habe ich folgendes Anliegen:
Die Staatsanwaltschaft Lörrach hat sicherlich mein Schreiben an
das Polizeirevier Weil am Rhein vom 13.11.2018, aus dem
hervorgeht, warum ich am 12.11.2018 nicht beim Polizeirevier
Weil am Rhein erschienen bin.
Dass es um mein Schreiben an die Nachbarn vom 02.11.2018 geht,
weiß ich.
Natürlich weiß ich nicht, wie es zur Polizei bzw. zu Ihnen
gelangt ist, und ob dazu wieder neue (Falsch-)Aussagen
existieren.
Weil keine von mir am 25. September 2018 beantragten Zeugen
zur Verhandlung am 19.11.2018 geladen wurden, habe ich an die
Nachbarn Informationen verteilt.
Wie mein Fall belegt, wurden seit 2009 noch nie Zeugen zu meinen
Gunsten geladen oder befragt.
Ich bin im Moment noch ohne anwaltliche Vertretung.
Weil dieses Verfahren mit zwei anderen zusammenhängt und ich den
Strafprozess vom 19.12.2018 angefochten habe, ist es schon
dringend, näheres über diese neue Strafanzeige zu erfahren.
Az ST/2095879/2018 Polizeirevier Weil am Rhein
Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft unbekannt
Antrag auf baldige Akteneinsicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Anwaltskanzlei-Kontakten am 26.11.2018, 29.11.2018 und
03.12.2018 scheint es nicht möglich zu sein, dass erst nach
Akteneinsicht die Mandatserteilung erfolgen kann.
Mit Brief vom 13.11.2018 an das Polizeirevier Weil am Rhein habe
ich die Vorladung zum 12.11.2018 abgesagt und um Akteneinsicht
gebeten.
Jetzt nach einen Monat gibt es immer noch keine Reaktion.
Ich beantrage daher die schnellstmögliche Akteneinsicht zu
dem mir noch nicht bekannten Aktenzeichen bei der
Staatsanwaltschaft.
Gerne können Sie mich telefonisch zurückrufen.
Außerdem erinnere ich wieder daran, dass die AE Nachbarin-X seit 2009
Falschaussagen bei der Polizei, bei Gerichten und bei der
Staatsanwaltschaft über mich gemacht hat. Dazu wurden überhaupt
keine Ermittlungen und Beweise zu meinen Gunsten getätigt, wie
es in einem Rechtsstaat geschehen sollte.
Daher wurde ich finanziell und rufmäßig erheblich geschädigt.
Es ist mir auch völlig unverständlich, wieso Polizei,
Volljuristen beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft den
dummdreisten, primitiven und unglaubwürdigen Aussagen der AE Nachbarin-X seit 2009
vertrauen und somit zu Komplizen einer faktischen Straftäterin
geworden sind.