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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 


An Amtsgericht Lörrach


Gertrud Moser, ....................., 79589 Binzen, Tel. 07621 / ...................
 

Per Email als PDF-Dokument

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

Binzen, 19. Februar 2019

31 Cs 86 Js 17536/17 (Führendes Verfahren)

Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung

33 Cs 88 Js 10154/18 bzw. 31 Cs 88 Js 10154/18

Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlung

 

Hier: Anfechtung der Gerichtsverhandlung am 19. 11.2018
 
Ergänzung durch meine Stellungnahme zum Protokoll, das ich trotz Anforderung erst über die Akteneinsichten durch Rechtsanwalt 15 im Januar 2019 bekommen habe.

Sehr geehrter Herr Richter Frick, sehr geehrter Herr Staatsanwalt,
sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Staatsanwältin,

im folgenden meine Stellungnahme zum Protokoll.
Sie besteht aus der Abschrift des Protokolls und meinen Kommentaren in Rahmen.

Vorbemerkung:

Die Gerichtsmitarbeiterin tippte während der mündlichen Verhandlung ihren Text in ein Notebook. Diese Vorgehensweise führt meiner Meinung nach nicht zu einem genauen Protokoll.

Ich selbst beherrsche das Schnellschreiben mit dem 10-Finger-System auf einer Tastatur. Wenn ich ein Protokoll schreiben muss, z.B. bei einem Verein, mache ich das handschriftlich, weil man m.E. bei der Direkteingabe weniger mitbekommt. Selbst bei handschriftlichen Notizen ist es schwierig, alle wichtigen Daten festzuhalten, wenn die Teilnehmer/innen fortlaufend in einem Gespräch sind.
 

Abhilfe: Gesamte mündliche Verhandlung auf Tonträger aufnehmen,
damit mögliche Fehler berichtigt werden können.

Protokoll-Abschrift und Kommentare am 19.02.2019 von G. Moser                          Seite 2

1. Seite ohne Kommentare oder Kritik (AS 1133)
 

AZ: 31 Cs 86 Js 17536/17 Sitzungsbeginn: 09:15 Uhr
hinzuverbunden: 31 Cs 88 Js 10154/18 (2) Sitzungsende: 09:35 Uhr
  Dauer: 20 Minuten

Amtsgericht Lörrach

Protokoll

aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des
Amtsgerichts Lörrach - Strafrichter -
am Montag, 19.11.2018 in Lörrach

Gegenwärtig:

Richter am Amtsgericht Frick als Strafrichter

Staatsanwalt Schuller als Vertreter der Staatsanwaltschaft

Amtsinspektorin L. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

In dem Strafverfahren gegen
G.......... Moser, geboren am .......1952  wegen Beleidigung

begann die Hauptverhandlung mit dem Aufruf der Sache.

Es wurde festgestellt, dass erschienen waren:

            Hauptbeteiligte:
• Angeklagte G.......... Moser

Die Zeugin Nachbarin-X wurde auf 09:30 Uhr geladen.

 

Seite 2 mit Kommentaren oder Kritik (AS 1133r)


Der Zeuge Steuerberater-Mitarbeiter-x wurde auf 09:40 Uhr geladen.

1. Kommentar von G. Moser

Die "Zeugen" wurden nicht in den Sitzungssaal hereingebeten und
daher auch weder vom Richter, noch vom Staatsanwalt noch von mir befragt.

 


Protokoll-Abschrift und Kommentare am 19.02.2019 von G. Moser                          Seite 3

zu 1. Kommentar von G. Moser

Nach meinen schriftlichen Eingaben habe beide unwahre Aussagen bei der Polizei gemacht.

Da die Aussagen der Zeugen und meine Aussagen erheblich voneinander abweichen, hätte die Polizei und später die Staatsanwaltschaft zusätzlich ermitteln müssen. Das ist nicht geschehen. Laut Information von RA Anwalt 15, liegt zu den (Falsch-)Aussagen der AE Nachbarin-X gegen mich nicht unbedingt ein öffentliches Interesse vor. Trotzdem muss ich demütigende Aktivitäten durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht hinnehmen, und das über einen langen Zeitraum hinweg. (Psychoterror!)

Die Personalien der Angeklagten wurden erhoben wie folgt:
G.......... Moser, geb. am ..........1952 in Lörrach, ledig, Staatsangehörigkeit(en): deutsch, wohnhaft: ...................., 79589 Binzen

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verlas die zwei Strafbefehle.

2. Kommentar von G. Moser

Soweit ich mich entsinne, wurden die beiden Strafbefehle nicht vollständig vorgelesen. Die Aussagen der "Zeugin" Nachbarin-X bei der Polizei wurden auch nicht vorgelesen.

Der Strafrichter stellte fest, dass gegen die Strafbefehle des Amtsgerichts Lörrach form- und fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.

Die Angeklagte wurde darauf hingewiesen, dass es ihr freistehe, sich zur Sache und/oder sich zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zu äußern, oder nicht auszusagen.
Die Angeklagte erklärte: Ich mache Angaben.

Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:

Ich bin pensioniert, zu meiner Pension möchte ich nichts sagen, ich habe keine volle Pension weil ich länger krank war, ich habe Bankdarlehen für Renovierungen am Haus, wegen dem Rechtsfall habe ich hohe Kosten, ich habe ein eigenes Haus, keine Unterhaltspflichten.

3. Kommentar von G. Moser

Ich habe keine volle Pension, weil ich lange Jahre aus gesundheitlichen Gründen nicht mit vollem Deputat gearbeitet habe, später war ich länger krank. Ich habe ein Bankdarlehen für Renovierungen am Haus (neue Fenster, neues Dach für ein Nebengebäude und Flachdachrenovierung bei einem kleinen Anbau).
Zu meinem ungerechten Rechtsfall hatte ich schon zwei Kredite bei meiner Bank in Anspruch genommen. Davon ist einer immer noch nicht abbezahlt.
Durch die Gründe für die beiden Kredite ist mein Ruf bei der Bank negativ beeinflusst worden. Ich habe ein eigenes Haus und keine Unterhaltspflichten.

 


Protokoll-Abschrift und Kommentare am 19.02.2019 von G. Moser                          Seite 4

Zur Sache:

Es geht seit 2009, wie in der Anlage S6. Es steht in der Akte, es ist eine große Liste. Es ist schlimm, was seit 2009 passiert.

4. Kommentar von G. Moser

Zur Sache:

Seit 2009 wehre ich mich erfolglos gegen Falschaussagen der "Zeugin"  Nachbarin-X. Sämtliche Aussagen vor der Polizei, vor Gericht und bei der Staatsanwaltschaft sind in Anlage S 6 beim Einspruch vom 10.01.2018 aufgelistet.
Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht haben sich nachweislich geweigert, Maßnahmen gegen die Falschaussagen der AE  Nachbarin-X  zu unternehmen.

 

5. Kommentar von G. Moser

Nachträgliche Protokollergänzung

Vor 2009 hatte ich weder mit der Polizei noch mit Gerichten Erfahrung.
Daher hatte ich mich auf Anwälte verlassen.

Jetzt nach so vielen Jahren ist offensichtlich und nachweisbar, dass die Anwälte zuwenig getan hatten, untätig waren oder mich sogar hintergangen haben. Ein Anwalt hat sich meinen Wünschen widersetzt und eigenmächtig gehandelt.

Daher habe ich beantragt, den durch die Falschaussagen der AE  Nachbarin-X entstandenen Aktenberg beizuziehen. Dazu gibt es auch Bilder. Anlage S 9.

Aber auch ich habe die Polizei, die Gerichte und die Staatsanwaltschaft erfolglos auf de Falschaussagen der AE  Nachbarin-X hingewiesen. Alle waren bis heute untätig und haben notwendige Ermittlungen und Beweise verhindert.

Aus Protest gegen die Eingabe des PHK Pfaff bei der Staatsanwaltschaft, bei dem er meine Eingabe beim Europäischen Gerichtshof nicht positiv beschrieben hatte und auch sonst einseitig gegen mich ermittelt hat, habe ich am Tag des Einspruchs zum 2. Strafbefehl die 5 Pakete meiner leider erfolglosen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof abgegeben.

Damit ist auch belegt, wie die Polizei, die Justiz und eigene Anwälte die notorische Lügnerin  Nachbarin-X zu Unrecht begünstigt und mich mit rechtlichen Folgen, Anwalts-, Gerichts- und Verwaltungskosten belastet haben.

Das ist purer Psychoterror und extremes Mobbing für mich.

Jetzt bin ich noch kriminalisiert worden, obwohl m.E. die untätigen Personen in meinem Fall die wirklichen Kriminellen sind.

Auf Frage:
So blöd bin ich nicht mehr. Ich habe den Sachverhalt wahrheitswidrig (f) geschildert. Was sie geschildert hat ist krass.

Ein Jahr vorher lief sie bei einer Nebenstraße vorbei und sie sagte, wann gibt es mal eine Gerechtigkeit.
Jetzt bei diesem Fall ging sie vorbei. Ich sagte, wann nehmen sie die Falschaussage zurück, ich stehe immer unter Schock.
 


Protokoll-Abschrift und Kommentare am 19.02.2019 von G. Moser                          Seite 5

 

6. Kommentar von G. Moser

Auf Frage, dass ich zur AE Nachbarin-X "Du elendiges Lügenluder..." gesagt haben soll, habe ich sinngemäß geantwortet.
So blöd bin ich nicht, dass ich die duzen würde.

Ich habe den Sachverhalt ausführlich wahrheitsgemäß (nicht wahrheitswidrig) geschildert.
Was sie (AE Nachbarin-X) geschildert hat, ist krass.

Ein Jahr vorher lief sie auf einer Nebenstraße an mir vorbei und ich sagte zu ihr, wann gibt es mal eine Genugtuung oder Gerechtigkeit. Bei diesem Vorfall lief sie wortlos vorbei.

Am 22. November 2018 rief ich ihr zu:
Wenn nehmen Sie endlich ihre Falschaussagen (Mehrzahl !!!) zurück.
Jeden Morgen wache ich wie unter einem Schock auf.

Sie haben nie überprüft ob sie Sozialtherapeuten ist. So eine müsste Konfliktlösungen machen können.
Ich will, dass sie die Falschaussage zurück nimmt. Dies steht ja auch auf meiner Homepage. Es ist eine Belastung für mich. Mehr wollte ich nicht.

7. Kommentar von G. Moser

Sie haben nie überprüft, ob sie Sozialtherapeutin ist.
Wenn sie es wäre, müsste sie sich bei Konflikten anders verhalten.
Zu dieser Berufsausbildung gehören spezielle Gesprächstechniken,
um Konflikte zu lösen.

Ich habe dies am Beispiel erklärt:

1. Was soll die Angesprochene tun?
Wenn nehmen Sie endlich Ihre Falschaussagen (Mehrzahl !!!) zurück.

2. Warum soll sie es tun?
Jeden Morgen wache ich wie unter einem Schock auf.

Damit habe ich auf meine Belastungen durch diesen äußerst ungerechten Rechtsfall hingewiesen, die weiterhin bestehen.

Ergänzung zum Protokoll:
Dann war die "Zeugin" Nachbarin-X wieder so skrupellos und hat bei der Polizei eine weitere Lügengeschichte erzählt.

 


Protokoll-Abschrift und Kommentare am 19.02.2019 von G. Moser                          Seite 6

Parallel kam ein Mitarbeiter vom Steuerberater vorbei und ging rein. Plötzlich kommt eine Mitarbeiterin raus und mischte sich ein. Sie sagte ich soll mal zum Arzt gehen. Es muss im Büro irgendwas erzählt haben, was falsches gesagt.

8. Kommentar von G. Moser

Parallel kam ein Mitarbeiter vom Steuerberater von oben und betrat das Bürogebäude. Dabei muss er irgendetwas Abwertendes über mich gesagt haben.
Plötzlich kam eine Mitarbeiterin vor die Tür und mischte sich ein. Sie sagte, ich solle mal zum Arzt gehen.

Auf Frage StA:
Sie soll die Falschaussage zurücknehmen. Danach sagte wie es mir geht. So soll man es psychologisch ja auch sagen.
Sie sagte sie hat Angst vor mir, ich verfolge sie.
Ich duze die doch nicht. Ich bin nicht so primitiv wie sie mich beschreibt.

9. Kommentar von G. Moser

Auf Frage StA:
Sie sollte die Falschaussagen zurücknehmen.
Danach sagte wie es mir geht. So soll man es psychologisch ja auch sagen.

Sie sagte bei der Polizei aus, sie hat Angst vor mir, ich verfolge sie. Das kann nicht wahr sein. Ich duze die doch nicht.

Ich bin nicht so primitiv, wie sie mich beschreibt.

Auf Frage zur 2. Sache:
Ich hatte Widerspruch eingelegt und bekam gar keine Antwort. Deshalb veröffentlichte ich es. Wenn ich was gemacht habe, tue ich es.
Mein Vorfall ist richtig. Ich zahle nichts.

10. Kommentar von G. Moser

Auf Frage zur 2. Sache:

Ich hatte Widerspruch eingelegt und bekam gar keine Antwort.

Ein/e Bürger/in muss innerhalb von 14 Tagen auf einen Strafbefehl reagieren, um sich zu wehren.

Für das Gericht gilt so eine Frist nicht. Es gab keine Reaktion auf meinen Einspruch innerhalb von 14 Tagen. Danach veröffentlichte ich die Falschaussagen der AE Nachbarin-X. Erst am 19.08.2018, also über eine halbes Jahr später kam das erste Schreiben vom Amtsgericht. Daher sollten sich die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht nicht wundern, wenn ich meine Eingaben nach und nach ergänzt habe.

In der Veröffentlichung habe ich nicht einmal die Falschaussagen berichtigt.

Damit habe ich mir geschadet und sonst niemanden. Ich zahle nichts.
 

 


Protokoll-Abschrift und Kommentare am 19.02.2019 von G. Moser                          Seite 7

Seite 3 mit Kommentaren oder Kritik (AS 1135)

Zum zweiten stehe ich dazu. Doch man muss die Umstände sehen. Ich habe eine Entmündigungsakte. Es gibt bewiesene Falschaussagen. Es ist eine Beleidigung. Es ist ein unbewiesener Polizeibericht. Ich bin eine studierte Person.

11. Kommentar von G. Moser

So ähnlich, aber nicht genau, gilt folgendes:

Zum zweiten stehe ich dazu. Doch man muss die Umstände sehen. Es gibt über mich eine Entmündigungsakte (Beim Betreuungsverfahren wurde Beschluss gefasst, d.h. es gab keine Betreuung bzw. Entmündigung aufgrund der (Falsch-)Aussagen der AE Nachbarin-X. )


Es gibt unbewiesene Falschaussagen.
Seit 2009 werde ich mit Falschaussagen beleidigt und die Staatsanwaltschaft hat die mehrfachen Falsche Verdächtigungen der AE Nachbarin-X abgelehnt. Es ist eine Beleidigung. Es ist ein unbewiesener Polizeibericht.
Ich bin eine studierte Person.

Der Richter regte eine Einstellung gegen eine Auflage an.

Die Angeklagte:
Was ist mit der Falschaussage. Ich sehe nicht ein was zu zahlen. Es ist ja kein Schaden. Ich bin doch die Geschädigte durch die Veröffentlichung.
Bei der Höhe der Strafe werden doch auch andere Dinge berücksichtigt. Sie müssen mich halt zu was verdonnern, wir leben ja in einem Rechtsstaat.

Für den gesamten Vorfall 300 Euro bezahlen, dann muss ich halt.

Wenn ich sage ich zahle, dann mache ich es auch. Ich finde es halt ungerecht.
Ich bin ja gemeinnützig tätig. Ich war ja auch bei der Flüchtlingshilfe tätig, musste es wegen der Belastung des Rechtsfalls wieder aufhören.

12. Kommentar von G. Moser

Der Richter regte eine Einstellung gegen eine Auflage an.

Die Angeklagte:

(So ähnlich, aber nicht wortwörtlich, halte ich den folgenden Text nicht für richtig:)

Was ist mit den Falschaussagen. Ich sehe nicht ein, etwas zu zahlen. Es ist ja kein Schaden (durch mich) entstanden. Ich bin doch die Geschädigte durch die Veröffentlichung (Falschaussagen der AE Nachbarin-X).

Bei der Höhe der Strafe werden doch auch andere Dinge berücksichtigt. Sie müssen mich halt zu was verdonnern, wir leben ja in einem Rechtsstaat.
(Kann mich an diesen Abschnitt nicht entsinnen, passt auch nicht zu meinem Sprachgebrauch)

Für den gesamten Vorfall 500 Euro bezahlen, dann muss ich halt.
Wenn ich sage, ich zahle, dann mache ich es auch. Ich finde es halt ungerecht.
Ich bin ja gemeinnützig tätig. Ich war ja auch bei der Flüchtlingshilfe tätig, und habe wegen der Belastung des Rechtsfalls wieder aufgehört.

 


Protokoll-Abschrift und Kommentare am 19.02.2019 von G. Moser                          Seite 8

Die Beweisaufnahme wurde eröffnet.

13. Kommentar von G. Moser

Dieser Satz ist für mich unverständlich, weil keine wirklichen Beweise zu meinen Gunsten zugelassen wurden.


Es erging folgender

Beschluss
 

1. Das Verfahren wird mit Zustimmung der Angeklagten G.......... Moser und der Staatsanwaltschaft gemäß § 153 a Abs. 2 StPO

vorläufig eingestellt.
 

2. Der Angeklagten G.......... Moser wird zur Auflage gemacht,

bis zum 15.01.2019 einen Geldbetrag in Höhe von 500 Euro an .....(gemeinnützige Organisation)..................... zu bezahlen.

 

Die Angeklagte G.......... Moser wurde über die Folgen der Nichteinhaltung der Auflagen belehrt.

14. Kommentar von G. Moser

Diese Belehrung fand nicht statt. Später habe ich Online nach möglichen Folgen gesucht. RA Anwalt 15 hat mich dann genau informiert.

 


Protokoll wurde geschrieben am: 19.11.18
Protokoll wurde fertiggestellt am:
 
Frick
Richter am Amtsgericht
Amtsinspektorin x......
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle


GM-Kommentar:

 


Geändert am:   14.02.2025

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