Sehr geehrter Herr Anwalt 15,
erst gestern habe ich das Protokoll von der mündlichen
Verhandlung am 19.11.2018 gründlich durchgelesen.
Ich war entsetzt über den Sprachstil, der mir praktisch
zugeordnet wird.
Laut Online-Informationen kann ein Gerichtsprotokoll nicht
angefochten werden.
Es hängt vom Richter ab, ob daran etwas geändert wird.
Folgender Vorschlag: Meine Stellungnahme schicken Sie mit einer
Kurznachricht an das Amtsgericht, weil ich das so wünsche.
Natürlich kann ich auch die Stellungnahme direkt hinschicken.
Das Amtsgericht Lörrach nimmt Emails mit PDF-Anhang an.
Adresse:
"Amtsgericht Lörrach"
.........................@agloerrach.justiz.bwl.de
Oder soll ich mit der Protokollkritik warten, bis ein neuer
Gerichtstermin festgelegt wurde?
Beiliegend das Protokoll im PDF-Format. Falls gewünscht könnte
ich auch das Word-Dokument dazu schicken.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Gertrud Moser
.......
79589 Binzen
Tel. 07621/.......
Email: .............................
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Dateianhänge
• 2019-02-13-an-amtsgericht-31cs86.pdf
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