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An Amtsgericht Anfechtung
Gerichtsverfahren
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Gertrud Moser, ....................., 79589 Binzen, Tel. 07621 /
...................
Per Email als
PDF-Dokument und als Postbrief
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Binzen, 15. Januar 2019
31 Cs 86 Js 17536/17 (Führendes Verfahren)
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung
33 Cs 88 Js 10154/18 bzw. 31 Cs 88 Js 10154/18
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen verbotener
Mitteilungen über Gerichtsverhandlung
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Hier: |
Anfechtung der Gerichtsverhandlung am
19. 11.2018
Ergänzung mit neuen Erkenntnissen
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1. |
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen!
(Nr. 1)
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Nachdem ich vergeblich auf Zusendung des Gerichtsprotokolls vom
19.11.2018 gewartet habe, gebe ich folgenden Inhalt an, der
möglicherweise in dem mir nicht bekannten Protokoll enthalten
ist oder auch nicht. Ich war zu Beginn der mündlichen
Verhandlung etwas aufgeregt. Das gestehe ich mir zu, weil ich
noch nie an einem Strafprozess weder aktiv noch passiv
teilgenommen hatte. Richter Frick machte dann eine spöttische
Bemerkung zum anwesenden jungen Staatsanwalt. Er stellte die
Frage in den Raum, ob für mich ein psychiatrisches Gutachten
beantragt werden soll.
Meine Freundin war im Zuschauerraum und hat dies auch
mitbekommen.
Sie fand es wie ich als eine
Respektlosigkeit mir gegenüber.
Sie wohnt in Emmendingen und hatte in der Vergangenheit
öfters psychisch kranke Frauen über einen bestimmten Zeitraum
aufgenommen. Sie unterstützt damit den Verein zur Förderung
seelisch Behinderter und Kranker Emmendingen e.V. (VERSE).
Der Verein vermittelt und begleitet chronisch psychisch kranke
Menschen in Gastfamilien. Sie hat also ausreichende Erfahrung
mit psychisch beeinträchtigten Menschen. Homepage:
www.verse-bwf.de.
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Gertrud Moser an AG Lö Az 31 Cs 86 Js 17536/17
am 15.01.2019 Seite 2 Da die Psychiatrie in
Emmendingen auch für den Landkreis Lörrach zuständig ist, wäre
es sinnvoll, auch diesen gemeinnützigen Verein als Empfänger für
Strafzahlungen bei Strafverfahren in Lörrach vorzuschlagen.
Im Übrigen zeigen psychopatische Menschen sehr oft keine
Emotionen, vor allem bei Gerichtsverhandlungen.
Damit hat mich Richter Frick vor dem Ehemann der AE
Nachbarin-X und zwei jungen
Mitarbeiterinnen beim Steuerberater X bloßgestellt.
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Es ist also denkbar,
dass sie sich über die Richterbemerkung
amüsiert und später herumerzählt haben. |
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2. |
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen!
(Nr. 2)
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Vorfall am 26.10. 2018 auf dem Parkplatz des Steuerberater X,
gemeldet mit Schreiben vom 30.10.2018 an die Staatsanwaltschaft
Lörrach,
Az 88 Js 11510/18:
Die mögliche Unzuverlässigkeit des "Zeugen"
könnte folgendes Ereignis belegen: Am 26.10.2018
war ich hinter den Büschen zur .....Str. x
und dem gegenüberliegenden Steuerberatungsbüro mit
Gartenarbeiten beschäftigt.
Herr X........ befand sich auf dem Parkplatz mit zwei
oder drei jungen Frauen, vermutlich Mitarbeiterinnen des
Steuerberatungsunternehmens.
Er äffte mit hoher Stimme eine Frau nach. Ich weiß nicht
mehr den genauen Wortlaut.
Es könnte sein, dass er u.a. "Ich war's nicht" geäußert
hat. Soweit ich das mitbekommen habe, ist er dabei etwas
gehüpft. Die umstehenden Mitarbeiterinnen haben dann
gelacht.
Für mich ist das ein Beispiel für mangelnden Respekt
einem Menschen gegenüber.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich dabei zur
Witzfigur geworden bin. |
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3. |
Ich sehe nicht ein, warum ich noch irgendeine Zahlung leisten
soll.
M.E. habe ich Anspruch auf Schadenersatz
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Nach langer Bedenkzeit habe ich beschlossen, die 500 Euro nicht
zu zahlen. Ein Teil der Gründe sind in meinem
Anfechtungsschreiben zu finden.
Mit Schreiben vom 13.12.2018 an die AE
Nachbarin-X
Anlage H 1
habe ich Sie aufgefordert, diese Zahlung zu leisten.
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Gertrud Moser an AG Lö Az 31 Cs 86 Js 17536/17
am 15.01.2019 Seite 3 Natürlich war mir klar, dass
sie das nicht tun wird.
Durch die bedingungslose Unterstützung ihrer diversen
Falschaussagen über mich seit 2009 (Anlage S 6 beim
Einspruch vom 10.01.2018) durch die Polizei und Justiz hat sie
so etwas nicht nötig.
Und dass bei den vielen Belastungen für mich, die seit 2009
durch sie entstanden sind.
Für mich ist dies ein erneuter Beweis für ihre
Skrupellosigkeit, unterstützt durch ihren Mann, ihren
Schwiegereltern und neuerdings auch durch den Steuerberater
x........ und einige seiner Mitarbeiter/innen.
Dieses Verhalten wird seit 2009 durch die Polizei, das
Amtsgericht Lörrach, das Landgericht Freiburg, die
Staatsanwaltschaft Lörrach, die Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe u.a. offensichtlich gefördert, was völlig konträr zu
einem Rechtsstaat ist.
Natürlich war dies auch möglich durch meine vielen, nicht
ordnungsgemäß arbeitenden Anwält/innen, die mich auf
verschiedene Weise nicht unterstützt haben. Dafür musste ich
teuer bezahlen. Insgesamt ca. 30.000 Euro für sämtliche
Rechtskosten.
Ein derartig ungerechter Rechtsfall gehört in die
Öffentlichkeit, was ich auch getan habe. Dafür werde ich
neuerdings auch noch zu Unrecht bestraft.
Meine Dokumentation und meine vielen entstandenen
Aktenzeichen belegen, |
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dass vielfach seit 2009
gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstoßen wurde.
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Amtsermittlungsgrundsatz (auch
Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime,
Amtsermittlungspflicht, Amtsaufklärungspflicht)
Ein Gericht oder eine Behörde ist verpflichtet ist, den
Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde gelegt
werden soll, von Amts wegen, d. h. ohne Antrag eines
Betroffenen oder unabhängig davon, zu untersuchen. |
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Aus diesem Grund beantrage ich hiermit
eine ordnungsgemäße, ausführliche Ermittlung
zu den vielen Falschaussagen der AE
Nachbarin-X seit 2009,
die in Anlage S 6 aufgelistet sind, einschließlich meiner
Kommentare.
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4. |
Ab November 2017 wurde der Amtsermittlungsgrundsatz wieder
verletzt. |
Es gab keinerlei Ermittlungen gegen die AE
Nachbarin-X und den Zeugen
X... , obwohl sich meine wahrheitsgemäßen
Beschreibungen nicht ihren Aussagen decken.
- 4 - |
Gertrud Moser an AG Lö Az 31 Cs 86 Js 17536/17
am 15.01.2019 Seite 3 Im Gegenteil:
Es gibt seit 2009 sehr schlimme, unbewiesene Vorwürfe der AE
Nachbarin-X.
Daher der Antrag in 3.
Die Reaktion der Staatsanwältin Sauer, geb. Schaper, dass
meine Strafanzeige gegen die AE
Nachbarin-X vorläufig eingestellt wurde und den Verlauf
meines Verfahrens abgewartet wird, ist eindeutig ein Argument,
gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstößt.
Es hätte sofort mit Abgabe meiner Stellungnahme an die
Polizei am 28.11.2017 von der Polizei und/oder etwas später von
der Staatsanwältin Schaper (jetzt Sauer) ermittelt werden
müssen. Dies ist nicht einmal mit der Abgabe meiner Strafanzeige
geschehen. Die Strafanzeige war eigentlich gar nicht nötig, weil
es zu großen Unterschieden in den Falschaussagen der Gegenseite
und meinen wahren Schilderungen gab.
Außerdem kann es nicht im Interesse der Staatsanwältin Sauer
geb. Schaper sein, dass ihre Entscheidung auf einen
Strafbefehlsantrag gegen mich falsch war. Bei der Polizei und
Justiz werden i.d.R. keine Fehler zugegeben.
Das belegt ihr Antrag auf Zahlung von 300 Euro als Richter
Frick das Verfahren einstellen wollte.
Wofür soll ich denn 300 Euro bezahlen?
Dafür gibt es sogar eine Vielzahl von Gegenargumenten.
So wie sich mein Fall sich seit 2009 entwickelt, ist keine
einzige Person bei der Polizei und Justiz bereit, nur den
kleinsten Fehler zuzugeben.
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5. |
Normalerweise enthalten Beschlüsse Begründungen
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Im Beschluss vom 19.11.2018 sind keine (ausreichenden) Gründe
enthalten.
Es fehlen auch jegliche Argumente bzw. Schreiben von Richter
Frick zu meinem Einspruch vom 10.01.2018 und Folgeschreiben.
Auf mein Schreiben vom 29.09.2018 mit dem Thema „Schockierende
Informationen aus meiner (sehr späten) zweiten Akteneinsicht am
19.09.2018“ habe ich keine Antwort bekommen.
Fast ein Jahr zu Unrecht in ein Strafverfahren gekommen zu
sein,
ist eine enorme psychische Folter für mich
und eine enorme Begünstigung der skrupellosen Lügnerin
Nachbarin-X durch Polizei
und Justiz.
G. Moser
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Anlage H 1 |
Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Persönlicher Einwurf
Frau
Nachbarin-X
..........................Str.
79589 Binzen
Binzen, 13. Dezember 2018
Aktenzeichen:31 Cs 86 Js 17536/17
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung
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Hier: |
Abtretung der Forderung wegen drastischen Falschaussagen über
Gertrud Moser bei der Polizei am 22.11.2017
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Im oben genannten Strafverfahren haben Sie erneut drastische
Falschaussagen bei der Polizei über mich gemacht. Damit wird
Ihre Liste mit Falschaussagen bei der Poizei, beim Amtsgericht,
beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Lörrach seit
2009 im länger. Am 22.11.2017 haben Sie sich mit Ihren
drastischen Falschaussagen ausdrücklich bis in das Jahr 2009
bezogen.
Seit 2009 haben Sie mich massiv zu Unrecht finanziell und
rufmäßig geschädigt und Sie sehen Ihr verheerendes, schädigendes
Verhalten immer noch nicht ein.
Damit fordere ich Sie auf 500 EUR bis spätestens 20.12.2018
zu zahlen an:
Arbeitskreis Miteinander e.V. Freundeskreis „Fürenand"
Bankverbindung: IBAN DE67 6839 0000 0000 6611 98
BIC VOLODE66XXX bei Volksbank Dreiländereck
Geben Sie auf der Überweisung folgendes unbedingt an:
Amtsgericht Lörrach, 31 Cs 86 Js 17536/17
Verwendungszweck: Freundeskreis „Fürenand" Efringen-Kirchen.
Außerdem fordere ich Sie auf, die geleistete Zahlung durch
Vorlage der Kopie des Zahlungsbeleges nachzuweisen.
Sie können mir diesen Beweis in meinen Briefkasten werfen.
Ich habe einige Zeit ehrenamtlich bei diesem Freundeskreis
mitgearbeitet.
Dann wurde die Belastungen meines durch Sie verursachten
langjährigen Rechtsfall so schlimm, dass ich diese Tätigkeit
eingestellt habe.
G. Moser |
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