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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 


Brief an die Staatsanwaltschaft Lörrach

Veröffentlicht  am     2018


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 

 

Staatsanwaltschaft Lörrach
Bahnhofstraße 4A

79539 Lörrach

7. Januar 2019

Strafanzeige und Strafantrag wegen Verstoß gegen

Strafanzeige und Strafantrag wegen Verstoß gegen
§ 187 StGB Verleumdung

gegen

Nicht namentlich bekannte Mitarbeiterin beim Steuerberatungsunternehmen x..., .....Str. x  79589 Binzen,



Sehr geehrte Damen und Herren,
 

 

1.

Im Rahmen der Strafanzeige von meiner Nachbarin-X, .....Str. x ......, 79589 Binzen wegen angeblicher Beleidigung gibt es eine Stellungnahme vom 28.11.2018 gegenüber dem Polizeirevier Weil am Rhein.

Darin ist folgender Text enthalten:
 
Nachbarin-X kam mit ihrem Hund aus dem Holztor, hinter dem Sie und ihre Familie wohnt. Ich habe ihr dann zugerufen: "Wann nehmen Sie endlich ihre Falschaussagen zurück. Jeden Morgen wache ich wie unter einem Schock auf.
Sie hat darauf nicht reagiert.
Zeitlich parallel kam auf der Straße von oben ein Mitarbeiter des gegenüberliegenden Steuerberatungsunternehmens und betrat das Gebäude.

..........
Aus dem Gebäude des Steuerberaters erschien eine Mitarbeiterin, die mir u.a. zurief, ich solle doch mal zum Arzt gehen. Ich antwortete sinngemäß, dass ich schon beim Arzt aufgrund meines Rechtsfalls bin. Außerdem gestehe ich mir das Recht zu, meine Nachbarin-X an ihre Falschaussagen zu erinnern, unter denen ich seit Jahren in einen umfangreichen Rechtsfall gekommen bin.

 

- 2 -


- 2 -
 

2.

Mein Widerspruch am 10. Januar 2018 gegen den Strafbefehl 31 Cs 86 Js 17536/17 enthält genügend Argumente und Hinweise zu den Falschaussagen der AE Nachbarin-X und dem „Zeugen" "Zeuge-X".

Ende Dezember bekam ich einen Strafbefehl aufgrund von Falschaussagen meiner Nachbarin-X am 22.11.2017 auf dem Polizeirevier Weil am Rhein. Dagegen legte ich ab 10. Januar 2018 Widerspruch ein.

Ich war der Meinung, dass die darin enthaltenen Verteidigungsargumente ausreichen, Herrn x............. erneut zu befragen, aber auch die nicht namentlich bekannte Mitarbeiterin. Sie hat mich aufgrund der mir nicht bekannten Äußerungen des „Zeugen" x......... beleidigt. Sie hat den Vorfall nicht direkt mitbekommen und sich eingemischt.

Daher gibt es offensichtlich mangelnde bzw. fehlende Ermittlungen durch das Polizeirevier Weil am Rhein und die Staatsanwaltschaft Lörrach.

Indirekt ist daher in meiner Stellungnahme vom 28.11.2017 und in meinem Widerspruch vom 10.01.2018 eine Strafanzeige gegen die mir nicht namentlich bekannte Mitarbeiterin enthalten.

Es ist daher nicht mein Verschulden, wenn ich erst jetzt eine Strafanzeige abgebe.
 

3. Die mir nicht namentlich bekannte Mitarbeiterin hatte über ein Jahr Zeit, sich bei mir zu entschuldigen. Das hat sie nicht getan.

Im Rahmen meines Briefes vom 13.08.2018 an den Steuerberater x................... und dessen Mitarbeiter/innen hätte sie zur Einsicht gelangen können, sich bei mir zu entschuldigen.

Anlage NH 1

Dieser Brief wurde nicht beantwortet, obwohl er an mehrere Personen gerichtet war.

Daraus ergeben sich noch durchzuführende Ermittlungen, die bis heute nicht umgesetzt wurden.

Dieser Brief war auch als Anlage in der Strafanzeige gegen den „Zeugen" x......... enthalten.

Dieser Brief enthielt auch die Falschaussagen der AE Nachbarin-X bei der Polizei. Da die Mitarbeiter/innen mich seit Jahren ab und zu sehen, ist es sicher, dass sie die Aussagen der AE Nachbarin-X für unglaubwürdig halten.

Daher hätte die Mitarbeiterin sich spätestens nach diesem Brief sich bei mir entschuldigen können.

Auch ihr Arbeitgeber x................... hätte sie zu einer Entschuldigung ermuntern können.

- 3 -


4.

Keine Reaktionen auf den Brief vom 12.09.2018

Am 12.09.2018 warf ich noch einmal einen Brief bei dem Steuerberater ein.

Anlage NH 2

Auch dieser Brief wurde nicht beantwortet und es gab dazu keine sonstige Reaktionen.

Dieses Schreiben ist auch bei der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Anzeige gegen den „Zeugen" x......... enthalten.

Es enthält genügend Hinweise für die Staatsanwaltschaft, neue Ermittlungen aufzunehmen.

Das ist offensichtlich nicht geschehen, sonst wäre ich vermutlich darüber informiert worden.
 

5. Das Schreiben des Zeugen x......... vom 28.11.2018 ist direkt an POK Lindermer  gerichtet.
Daher beantrage ich hiermit die Auskunft, warum der Zeuge den Namen des Polizeimitarbeiters wusste.

War POK Lindermer etwa persönlich beim Steuerberater  x..................?
 

6. Rechtliche Folgen für die AE Nachbarin-X aufgrund ihrer erneuten Falschaussagen

Nach meinem Einspruch vom 10. Januar 2018 war ich mir sicher, dass die Nachbarin-X aufgrund ihrer langjährigen Falschaussagen endlich zur Rechenschaft gezogen wird.

Das ist nicht geschehen und ich empfinde es als Frechheit und nicht-rechtsstaatlichem Verhalten, wie sich die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht mir gegenüber verhalten haben.

Nach meinem Einspruch und den enthaltenen Hinweisen zur Aufklärung bzw. Wahrheitsfindung ist offensichtlich nichts geschehen.
Und jetzt ist über ein Jahr vergangen!

G. Moser

Anlagen:

 


Anlage  NH 1

Moser-Adresse...............
 

Persönlicher Einwurf in 4facher Ausfertigung
Herrn Steuerberater-X
Herrn Zeuge-X
Frau ................
An sämtliche Mitarbeiter/innen zum Umlauf
................-Straße ....

79589 Binzen

13.08.2018

Rechtliche Schritte gegen mich in Kooperation mit Familie Nachbarn-X
Keine Antwort auf mein Schreiben vom 02.08.2017

Herr Steuerberater und beteiligte Mitarbeiter/innen, z.B. Herr Zeuge-X

(Wegen der jahrelangen ungerechten, belastendenden Ereignisse lasse ich die üblichen Anreden weg)

im November 2017 hat Nachbarin-X einen zweiten Polizeibericht über mich mit drastischen Falschaussagen verursacht und sich dabei bis auf das Jahr 2009 bezogen.

Anlage

Dazu hat sich Ihr Mitarbeiter .......... als Zeuge mit einem Brief beteiligt, der ebenfalls eine Falschaussage enthält.
Außerdem enthält er einen Hinweis "Ich hoffe ich konnten Ihnen helfen und bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung".
Für mich bietet sich daher Herr .......... als Denunziant bei der Polizei an.

Ende Dezember 2017 habe ich einen Strafbefehl erhalten, d.h. ich bin in das Strafregister eingetragen worden und somit vorbestraft.

Am 4. Januar bekam ich Akteneinsicht und konnte damit erst den neuen Polizeibericht von Nachbarin-X und die Aussage des Zeugen ....... lesen.

Am 10. Januar 2018 habe ich Einspruch erhoben und die Ereignisse richtig beschrieben.

Ich habe erwartet, dass Herr ....... ("Zeuge") und die mir nicht namentlich bekannte Mitarbeiterin von Ihnen, die zu mir gesagt hat, ich solle mal zum Arzt gehen, nochmals befragt bzw. verhört werden.

Daher möchte ich den Namen der Mitarbeiterin wissen. Außerdem soll sie mir begründen, wieso ich zum Arzt gehen soll.

Bis heute habe ich keine Bearbeitungshinweise zu meinem Fall, was ich als Unverschämtheit empfinde.

Aus den Aussagen des Zeugen ...... geht hervor, dass das Ehepaar Nachbarn-X bei Ihnen in Ihren Büroräumen war und eine "Vorbesprechung" stattfand, bevor beide oder nur Nachbarin-X zur Polizei fuhren.

Daraus schließe ich, dass Sie und ein Teil Ihrer Mitarbeiter/innen die Falschaussagen von Nachbarin-X unterstützen.

Ab und zu, z.B. heute Morgen, parkt Ihr Mitarbeiter ....... ("Zeuge") direkt vor meinem PKW.Das empfinde ich als Provokation von ihm.

Als Anlage zu diesem Schreiben, meine Abschrift von den Falschaussagen bei der Polizei.
Ich habe sie bei der Akteneinsicht fotografiert. Ich habe diese Aussagen weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft noch vom Amtsgericht als Kopie erhalten, was ich auch für nicht-rechtstaatliches Vorgehen halte.

Laut Aussagen von Nachbarin-X bei der Polizei, war sie schon mehrfach tätig.
Da mir dies nicht bekannt war, gibt es Schriftwechsel mit dem Polizeirevier Weil am Rhein. Daraus geht hervor, dass diese Aussage ohne Prüfung durch die Polizei festgehalten wurde.

G. Moser


Anlage: Aussagen von Nachbarin-X bei der Polizei am 22.11.2018

Datumfehler: Richtig 22.11.2017
 


Die hier angegebenen Kommentare von mir waren bei der Anlage nicht vorhanden.

Abschrift am 7.01.2018 von G. Moser vom Foto

AS 9

Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst
Basler Str. 7
79576 Weil am Rhein
Seite 1, 22.11.2017 Basler Straße 7
Weil am Rhein, 22.11.2017
Telefon: 07621 ...................
Durch: 07721 ................
Sachbearbeiter: Lindermer..........
Az: SPH/2209853/2017

G E S C H Ä D I G T E N - V E R N E H M U N G

 

Vernehmungsort
Basler Straße 7
79576 Weil am Rhein
 

Beginn 22.11.2017
08:30 Uhr

      
Zur Person    
     
Name: Nachbarin-X  
Geburtsname ............  
Vorname ......  
Geburtsdatum .........1964  
Geburtsort/-land ...........  
Familienstand verheiratet  
Staatsangehörigkeit deutsch  
Geschlecht weiblich  
Wohnsitz
 
79589 Binzen
x-Str. .....
 
Telefon privat 07621.............  
Tätigkeit Sozialtherapeutin  
Sprache    

Gesetzl. Vertreter
Wohnsitz/Anschrift

Verwandtschaftsverhältnisse
   
Strafantrag ja  
Einstellungsnachricht wird erwünscht  

Täter-Opfer-Ausgleich
      

AS 11

Geschädigten-Vernehmung: Nachbarin-X Seite 2, 22.11.2017 Basler Straße 7

Sb: Lindermer..........
Az: SPH/2209853/2017

Belehrung

Vor meiner Vernehmung bin ich belehrt worden über mein(e):
 

Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO
Untersuchungsverweigerungsrecht gemäß § 81c StPO i.V.m. § 52 StPO
x Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO
Widerspruchsrecht gemäß § 57 StPO
Nennung einer ladungsfähigen Anschrift gemäß § 68 StPO
 
Befugnisse als Verletzte(r) im Strafverfahren
Auf meine Befugnisse gemäß § 406i StPO bin ich durch Aushändigung des/der
Merkblatts "Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren"1
Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei"
VU-Opferbroschüre "Was geschieht, wenn's passiert ist?
hingewiesen worden.

Ansprüche Opferentschädigungsgesetz (nur bei Gewalttaten)
Auf meine möglichen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bin ich durch Aushändigung des/der

Merkblatts der Versorgungsämter in Baden-Württemberg über die Ent-schädigung für Opfer von Gewalttaten 2
Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei"
hingewiesen worden.


Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die obige(n) Belehrung(en) erfolgt ist/sind und von mir verstanden wurde(n).

 

Nachbarin-X

Ich möchte aussagen. Unterschrift der Geschädigten/des Geschädigten
__________________________
1 Entfällt ....
2 Entfällt......
 


AS 13

Geschädigten-Vernehmung: Nachbarin-X Seite 3, 22.11.2017 Basler Straße 7

Sb: Lindermer.........
Az: SPH/2209853/2017


Zur Sache

Die Frau Gertrud Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil wir ständig von ihr belästigt und beleidigt werden.

Die Polizei war schon mehrfach tätig, geändert hat sich leider nichts.

GM-Kommentar:
Die Aussage zur Polizei ist falsch. Der zuständige Polizeibeamte hat dies nicht geprüft. Erst auf schriftliche Nachfrage an das Polizeirevier Weil am Rhein ergab sich, dass dort zu dieser Aussage nichts bekannt ist.
Analoges ist schon 2009 passiert und hat diesen umfangreichen Rechtsfall ausgelöst.
 
Heute Morgen bin ich gegen 07:50 Uhr mit dem Hund aus dem Haus. Frau Moser stand am Auto und hat ohne Anlass angefangen, herumzuschreien. U.a. sagte sie: "Jeden Morgen wache ich auf und habe einen Schock, du elendiges Lügenluder".

Zeuge für diese Aussage war Herr .............. vom gegenüberliegenden Steuerbüro .................... Ich habe darauf nichts entgegnet und ging weiter.

Als ich von der Gassi-Runde zurückkam, war sie immer noch oder wieder auf der Straße. Sie hat sofort wieder angefangen herumzuschreiben. Sie schrie: "Du psychopathisches Lügenluder". "Sie können machen was Sie wollen, ich schreie weiter rum. Das steht mir zu, ich darf meine Wut öffentlich rausschreien und das mache ich jetzt immer". Ich bin ohne etwas zu entgegnen zurück zu unterem Haus. Frau Moser hat mich verfolgt bis zur Gartentüre und nicht aufgehört zu brüllen.

Es gibt andauernd solche Vorfälle, so dass ich inzwischen Angst habe, dass die Sache eskaliert und Frau Moser irgendwann tätlich werden könnte gegen mich. Ich fühle mich verfolgt von ihr und habe Angst. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Wir werden einen Anwalt aufsuchen.

Ich stelle Strafantrag gegen Frau Moser und wünsche Einstellungsnachricht.

Ende der Vernehmung 08.46 Uhr

selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben

Nachbarin-X

x.................
(Angest. im Schreibdienst)

geschlossen

Lindermer......, POK
 


Brief an den Steuerberater und dessen Mitarbeiter/innen

Veröffentlicht am 21. Sep 2018


Anlage NH 2

Moser-Adresse...............
 

Persönlicher Einwurf in 4facher Ausfertigung

Herrn Steuerberater-X
Herrn Zeuge-X
Frau ................
An sämtliche Mitarbeiter/innen zum Umlauf
................-Straße ....

79589 Binzen

12.09.2018

Rechtliche Schritte gegen mich in Kooperation mit Familie Nachbarn-X
Keine Antwort auf mein Schreiben vom 02.08.2017 und vom 13.08.2018

Herr Steuerberater und beteiligte Mitarbeiter/innen, z.B. Herr Zeuge-X

(Wegen der jahrelangen ungerechten, belastenden Ereignisse lasse ich die üblichen Anreden weg)

Keine Antwort auf die oben genannten Briefe.

 Hiermit fordere ich den angeblichen Zeugen "Zeuge-X" auf, schriftlich wahrheitsgemäß anzugeben, was er zu dem Vorfall am 22.11.2017 beigetragen hat.

Da seine Aussage gegenüber der Polizei falsch ist,
habe ich folgende Vermutung:

Als ich gegenüber der Frau Nachbarin-X meine Aufforderung zugerufen habe, dass Sie endlich ihre Falschaussagen über mich zugeben soll, muss Herr Zeuge-x beim Betreten des Steuerberaterbüros eine abfällige Bemerkung über mich gemacht haben.
Wie viele Mitarbeiter/innen dies mitbekommen haben, weiß ich nicht.
Es ist aber dann die mir immer noch nicht namentlich bekannte Mitarbeiterin herausgekommen und hat mir zugerufen, dass ich mal zum Arzt gehen soll.

Daher erwarte ich auch von Ihr eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung.

 Bevor sie zur Polizei gingen, war das Ehepaar (Nachbarin-X und ihr Ehemann) in ihren Büroräumen.
Wer war dann an dieser "Besprechung" beteiligt bzw. hat zu gehört?
Ich erwarte eine wahrheitsgemäße Beschreibung.

Sie haben vor einem Monat haben die Äußerungen von Frau Nachbarin-X gegenüber der Polizei schriftlich bekommen. Herr Steuerberater-x weiß, dass weder die Äußerungen der Frau Nachbarin-X 2009 noch 2017 über mich stimmen. Bis jetzt ist er für mich feige, weil er damit eine tatsächliche Straftäterin schützt und somit unterstützt.

Auch von ihm erwarte ich endlich ein Schreiben.

G. Moser

 


GM-Kommentar:

 


Geändert am:   19.02.2025

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