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Brief an die
Staatsanwaltschaft Lörrach
Veröffentlicht am 2018 |
Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Staatsanwaltschaft Lörrach
Bahnhofstraße 4A
79539 Lörrach
7. Januar 2019
Strafanzeige und Strafantrag wegen Verstoß gegen
Strafanzeige und Strafantrag wegen Verstoß gegen
§ 187 StGB Verleumdung
gegen
Nicht namentlich bekannte Mitarbeiterin beim
Steuerberatungsunternehmen x..., .....Str. x 79589 Binzen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
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1. |
Im Rahmen der Strafanzeige von meiner
Nachbarin-X, .....Str. x
......, 79589 Binzen wegen
angeblicher Beleidigung gibt es eine Stellungnahme vom
28.11.2018 gegenüber dem Polizeirevier Weil am Rhein.
Darin ist folgender Text enthalten:
Nachbarin-X
kam mit ihrem Hund aus dem Holztor, hinter dem Sie und
ihre Familie wohnt. Ich habe ihr dann zugerufen: "Wann
nehmen Sie endlich ihre Falschaussagen zurück. Jeden
Morgen wache ich wie unter einem Schock auf.
Sie hat darauf nicht reagiert.
Zeitlich parallel kam auf der Straße von oben ein
Mitarbeiter des gegenüberliegenden
Steuerberatungsunternehmens und betrat das Gebäude.
..........
Aus dem Gebäude des Steuerberaters erschien eine
Mitarbeiterin, die mir u.a. zurief, ich solle doch mal
zum Arzt gehen. Ich antwortete sinngemäß, dass ich schon
beim Arzt aufgrund meines Rechtsfalls bin. Außerdem
gestehe ich mir das Recht zu, meine
Nachbarin-X an ihre
Falschaussagen zu erinnern, unter denen ich seit Jahren
in einen umfangreichen Rechtsfall gekommen bin. |
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2. |
Mein Widerspruch am 10. Januar
2018 gegen den Strafbefehl 31 Cs 86 Js 17536/17 enthält genügend
Argumente und Hinweise zu den Falschaussagen der AE
Nachbarin-X und dem „Zeugen"
"Zeuge-X".
Ende Dezember bekam ich einen
Strafbefehl aufgrund von Falschaussagen meiner
Nachbarin-X am 22.11.2017
auf dem Polizeirevier Weil am Rhein. Dagegen legte ich ab 10.
Januar 2018 Widerspruch ein.
Ich war der Meinung, dass die darin
enthaltenen Verteidigungsargumente ausreichen, Herrn
x............. erneut zu befragen, aber auch die nicht
namentlich bekannte Mitarbeiterin. Sie hat mich aufgrund der mir
nicht bekannten Äußerungen des „Zeugen" x......... beleidigt.
Sie hat den Vorfall nicht direkt mitbekommen und sich
eingemischt.
Daher gibt es offensichtlich
mangelnde bzw. fehlende Ermittlungen durch das Polizeirevier
Weil am Rhein und die Staatsanwaltschaft Lörrach.
Indirekt ist daher in meiner
Stellungnahme vom 28.11.2017 und in meinem Widerspruch vom
10.01.2018 eine Strafanzeige gegen die mir nicht namentlich
bekannte Mitarbeiterin enthalten.
Es ist daher nicht mein Verschulden,
wenn ich erst jetzt eine Strafanzeige abgebe.
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3. |
Die mir nicht namentlich bekannte Mitarbeiterin hatte über
ein Jahr Zeit, sich bei mir zu entschuldigen. Das hat sie nicht
getan. Im Rahmen meines Briefes vom 13.08.2018 an
den Steuerberater x................... und dessen
Mitarbeiter/innen hätte sie zur Einsicht gelangen können, sich
bei mir zu entschuldigen.
Anlage NH 1
Dieser Brief wurde nicht beantwortet, obwohl er an mehrere
Personen gerichtet war.
Daraus ergeben sich noch durchzuführende Ermittlungen, die
bis heute nicht umgesetzt wurden.
Dieser Brief war auch als Anlage in der Strafanzeige gegen
den „Zeugen" x......... enthalten.
Dieser Brief enthielt auch die Falschaussagen der AE
Nachbarin-X bei der
Polizei. Da die Mitarbeiter/innen mich seit Jahren ab und zu
sehen, ist es sicher, dass sie die Aussagen der AE
Nachbarin-X für
unglaubwürdig halten.
Daher hätte die Mitarbeiterin sich spätestens nach diesem
Brief sich bei mir entschuldigen können.
Auch ihr Arbeitgeber x................... hätte sie zu einer
Entschuldigung ermuntern können.
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4. |
Keine Reaktionen auf den Brief vom 12.09.2018 Am
12.09.2018 warf ich noch einmal einen Brief bei dem
Steuerberater ein.
Anlage NH 2 Auch dieser Brief wurde nicht
beantwortet und es gab dazu keine sonstige Reaktionen. Dieses
Schreiben ist auch bei der Staatsanwaltschaft im Rahmen der
Anzeige gegen den „Zeugen" x......... enthalten. Es enthält
genügend Hinweise für die Staatsanwaltschaft, neue Ermittlungen
aufzunehmen.
Das ist offensichtlich nicht geschehen, sonst wäre ich
vermutlich darüber informiert worden.
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5. |
Das Schreiben des Zeugen x......... vom 28.11.2018 ist direkt
an POK Lindermer gerichtet.
Daher beantrage ich hiermit die Auskunft, warum der Zeuge den
Namen des Polizeimitarbeiters wusste.War POK Lindermer etwa
persönlich beim Steuerberater x..................?
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6. |
Rechtliche Folgen für die AE
Nachbarin-X aufgrund ihrer erneuten Falschaussagen
Nach meinem Einspruch vom 10. Januar 2018 war ich mir sicher,
dass die Nachbarin-X
aufgrund ihrer langjährigen Falschaussagen endlich zur
Rechenschaft gezogen wird.
Das ist nicht geschehen und ich empfinde es als Frechheit und
nicht-rechtsstaatlichem Verhalten, wie sich die Polizei, die
Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht mir gegenüber verhalten
haben.
Nach meinem Einspruch und den enthaltenen Hinweisen zur
Aufklärung bzw. Wahrheitsfindung ist offensichtlich nichts
geschehen.
Und jetzt ist über ein Jahr vergangen!
G. Moser
Anlagen:
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Anlage NH 1 |
Moser-Adresse...............
Persönlicher Einwurf in 4facher Ausfertigung
Herrn Steuerberater-X
Herrn Zeuge-X
Frau ................
An sämtliche Mitarbeiter/innen zum Umlauf
................-Straße ....
79589 Binzen
13.08.2018
Rechtliche Schritte gegen mich in Kooperation mit Familie
Nachbarn-X
Keine Antwort auf mein
Schreiben vom 02.08.2017
Herr Steuerberater und beteiligte Mitarbeiter/innen, z.B.
Herr Zeuge-X
(Wegen der jahrelangen ungerechten,
belastendenden Ereignisse lasse ich die üblichen Anreden weg)
im November 2017 hat
Nachbarin-X einen zweiten Polizeibericht über mich mit
drastischen Falschaussagen verursacht und sich dabei bis auf das
Jahr 2009 bezogen. |
Anlage |
Dazu hat sich Ihr Mitarbeiter .......... als Zeuge mit
einem Brief beteiligt, der ebenfalls eine Falschaussage enthält.
Außerdem enthält er einen Hinweis "Ich hoffe ich konnten
Ihnen helfen und bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur
Verfügung".
Für mich bietet sich daher Herr .......... als Denunziant bei
der Polizei an.Ende Dezember 2017 habe ich einen
Strafbefehl erhalten, d.h. ich bin in das Strafregister
eingetragen worden und somit vorbestraft.
Am 4. Januar bekam ich Akteneinsicht und konnte damit erst
den neuen Polizeibericht von
Nachbarin-X und die
Aussage des
Zeugen
.......
lesen.
Am 10. Januar 2018 habe ich Einspruch erhoben und die
Ereignisse richtig beschrieben.
Ich habe erwartet, dass Herr ....... ("Zeuge")
und die mir nicht namentlich bekannte Mitarbeiterin von Ihnen,
die zu mir gesagt hat, ich solle mal zum Arzt gehen, nochmals
befragt bzw. verhört werden.
Daher möchte ich den Namen der Mitarbeiterin wissen.
Außerdem soll sie mir begründen, wieso ich zum Arzt gehen soll.
Bis heute habe ich keine Bearbeitungshinweise zu meinem
Fall, was ich als Unverschämtheit empfinde.
Aus den Aussagen des
Zeugen ......
geht hervor, dass das Ehepaar Nachbarn-X bei Ihnen in Ihren
Büroräumen war und eine "Vorbesprechung" stattfand, bevor beide
oder nur Nachbarin-X
zur Polizei fuhren.
Daraus schließe ich, dass Sie und ein Teil Ihrer
Mitarbeiter/innen die Falschaussagen von
Nachbarin-X
unterstützen.
Ab und zu, z.B. heute Morgen, parkt Ihr Mitarbeiter ....... ("Zeuge")
direkt vor meinem PKW.Das empfinde ich als Provokation von ihm.
Als Anlage zu diesem Schreiben, meine Abschrift von den
Falschaussagen bei der Polizei.
Ich habe sie bei der Akteneinsicht fotografiert. Ich habe diese
Aussagen weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft
noch vom Amtsgericht als Kopie erhalten, was ich auch für
nicht-rechtstaatliches Vorgehen halte.
Laut Aussagen von
Nachbarin-X bei der Polizei, war sie schon mehrfach
tätig.
Da mir dies nicht bekannt war, gibt es Schriftwechsel mit dem
Polizeirevier Weil am Rhein. Daraus geht hervor, dass diese
Aussage ohne Prüfung durch die Polizei festgehalten wurde.
G. Moser
Anlage: Aussagen von
Nachbarin-X bei der Polizei am 22.11.2018
Datumfehler: Richtig
22.11.2017
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Die hier angegebenen Kommentare von mir
waren bei der Anlage nicht vorhanden. |
Abschrift am 7.01.2018 von G. Moser vom
Foto
AS 9 |
Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst
Basler Str. 7
79576 Weil am Rhein
Seite 1, 22.11.2017 Basler Straße 7 |
Weil am Rhein, 22.11.2017
Telefon: 07621 ...................
Durch: 07721 ................
Sachbearbeiter:
Lindermer..........
Az: SPH/2209853/2017 |
G E S C H Ä D I G T E N - V E R N E H M U N
G
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Vernehmungsort
Basler Straße 7 |
79576 Weil am Rhein
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Beginn 22.11.2017
08:30 Uhr |
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Zur Person |
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Name: |
Nachbarin-X |
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Geburtsname |
............ |
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Vorname |
...... |
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Geburtsdatum |
.........1964 |
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Geburtsort/-land |
........... |
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Familienstand |
verheiratet |
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Staatsangehörigkeit |
deutsch |
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Geschlecht |
weiblich |
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Wohnsitz
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79589 Binzen
x-Str. ..... |
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Telefon privat |
07621............. |
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Tätigkeit |
Sozialtherapeutin |
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Sprache |
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Gesetzl. Vertreter
Wohnsitz/Anschrift
Verwandtschaftsverhältnisse |
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Strafantrag |
ja |
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Einstellungsnachricht |
wird erwünscht |
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Täter-Opfer-Ausgleich |
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Belehrung Vor meiner Vernehmung
bin ich belehrt worden über mein(e):
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Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO |
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Untersuchungsverweigerungsrecht gemäß § 81c StPO i.V.m. § 52
StPO |
x |
Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO |
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Widerspruchsrecht gemäß § 57 StPO |
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Nennung einer ladungsfähigen Anschrift gemäß § 68 StPO
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Befugnisse als Verletzte(r) im Strafverfahren
Auf meine Befugnisse gemäß § 406i StPO bin ich durch
Aushändigung des/der |
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Merkblatts "Rechte von Verletzten und Geschädigten im
Strafverfahren"1 |
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Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei" |
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VU-Opferbroschüre "Was geschieht, wenn's passiert ist? |
hingewiesen worden. Ansprüche Opferentschädigungsgesetz (nur
bei Gewalttaten)
Auf meine möglichen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
(OEG) bin ich durch Aushändigung des/der |
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Merkblatts der Versorgungsämter in Baden-Württemberg über die
Ent-schädigung für Opfer von Gewalttaten 2 |
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Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei" |
hingewiesen worden.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die obige(n)
Belehrung(en) erfolgt ist/sind und von mir verstanden wurde(n).
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Nachbarin-X
Ich möchte aussagen. Unterschrift der Geschädigten/des
Geschädigten
__________________________
1 Entfällt ....
2 Entfällt......
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Zur Sache Die Frau Gertrud Moser
ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben
wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil wir ständig von ihr
belästigt und beleidigt werden.
Die Polizei war schon mehrfach
tätig, geändert hat sich leider nichts. |
GM-Kommentar:
Die Aussage zur Polizei ist falsch. Der zuständige Polizeibeamte
hat dies nicht geprüft. Erst auf
schriftliche Nachfrage
an das
Polizeirevier Weil am Rhein ergab sich, dass dort
zu dieser
Aussage nichts bekannt ist.
Analoges ist schon 2009 passiert und
hat diesen umfangreichen Rechtsfall ausgelöst. |
Heute Morgen bin ich gegen 07:50 Uhr mit dem Hund aus dem
Haus. Frau Moser stand am Auto und hat ohne Anlass angefangen,
herumzuschreien. U.a. sagte sie: "Jeden Morgen wache ich auf und
habe einen Schock, du elendiges Lügenluder".Zeuge für diese Aussage war
Herr .............. vom
gegenüberliegenden Steuerbüro .................... Ich habe
darauf nichts entgegnet und ging weiter.
Als ich von der Gassi-Runde zurückkam, war sie immer noch
oder wieder auf der Straße. Sie hat sofort wieder angefangen
herumzuschreiben. Sie schrie: "Du psychopathisches Lügenluder".
"Sie können machen was Sie wollen, ich schreie weiter rum. Das
steht mir zu, ich darf meine Wut öffentlich rausschreien und das
mache ich jetzt immer". Ich bin ohne etwas zu entgegnen zurück
zu unterem Haus. Frau Moser hat mich verfolgt bis zur Gartentüre
und nicht aufgehört zu brüllen.
Es gibt andauernd solche Vorfälle, so dass ich inzwischen
Angst habe, dass die Sache eskaliert und Frau Moser irgendwann
tätlich werden könnte gegen mich. Ich fühle mich verfolgt von
ihr und habe Angst. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Wir
werden einen Anwalt aufsuchen.
Ich stelle Strafantrag gegen Frau Moser und wünsche
Einstellungsnachricht.
Ende der Vernehmung 08.46 Uhr
selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben
Nachbarin-X
x.................
(Angest. im Schreibdienst)
geschlossen
Lindermer......, POK
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Brief an den Steuerberater
und dessen Mitarbeiter/innen
Veröffentlicht
am 21. Sep 2018 |
Anlage NH 2 |
Moser-Adresse...............
Persönlicher Einwurf in 4facher Ausfertigung
Herrn Steuerberater-X
Herrn Zeuge-X
Frau ................
An sämtliche Mitarbeiter/innen zum Umlauf
................-Straße ....
79589 Binzen
12.09.2018
Rechtliche Schritte gegen mich in Kooperation mit Familie
Nachbarn-X
Keine Antwort auf mein
Schreiben vom 02.08.2017
und vom
13.08.2018
Herr Steuerberater und beteiligte Mitarbeiter/innen, z.B.
Herr Zeuge-X
(Wegen der jahrelangen ungerechten,
belastenden Ereignisse lasse ich die üblichen Anreden weg)
Keine Antwort auf die oben genannten
Briefe.
Hiermit fordere ich den angeblichen Zeugen
"Zeuge-X" auf, schriftlich wahrheitsgemäß anzugeben, was er
zu dem Vorfall am 22.11.2017 beigetragen hat.
Da seine
Aussage gegenüber der Polizei falsch ist,
habe ich folgende Vermutung:
Als ich gegenüber der Frau
Nachbarin-X meine Aufforderung zugerufen habe, dass Sie
endlich ihre Falschaussagen über mich zugeben soll, muss Herr
Zeuge-x beim Betreten des Steuerberaterbüros eine abfällige
Bemerkung über mich gemacht haben.
Wie viele Mitarbeiter/innen dies mitbekommen haben, weiß ich
nicht.
Es ist aber dann die mir immer noch nicht namentlich bekannte
Mitarbeiterin herausgekommen und hat mir zugerufen, dass ich
mal zum Arzt gehen soll.
Daher erwarte ich auch von Ihr eine
wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung.
Bevor sie zur Polizei gingen, war das
Ehepaar (Nachbarin-X
und ihr Ehemann) in ihren Büroräumen.
Wer war dann an dieser "Besprechung" beteiligt bzw. hat zu
gehört?
Ich erwarte eine wahrheitsgemäße Beschreibung.
Sie haben vor einem Monat haben die
Äußerungen von Frau
Nachbarin-X gegenüber der Polizei schriftlich bekommen.
Herr Steuerberater-x weiß, dass weder die Äußerungen der Frau
Nachbarin-X 2009 noch 2017 über mich stimmen. Bis jetzt
ist er für mich feige, weil er damit eine tatsächliche
Straftäterin schützt und somit unterstützt.
Auch von ihm erwarte ich endlich ein
Schreiben.
G. Moser
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