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Skandalurteil vom Amtsgericht Lörrach

 


Brief vom Polizeirevier Weil am Rhein

Eingang am 08.11.2018


Baden-Württemberg
POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG
Polizeirevier Weil am Rhein

 

Polizeirevier Weil am Rhein, Basler Straße 7. 79576 Weil am Rhein
Frau
Gertrud Moser
J..................

79589 Binzen


Datum
Name
Durchwahl
Aktenzeichen

06.11.2018
Pfaff
07621............
ST/2095879/2018
(Bitte bei Antwort angeben)

Vorladung

Im Ermittlungsverfahren wegen Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen gem. § 353d StGB
Hier: Ihr Schreiben an die Anwohner der .....Str. x vom 02.11.2018
 

Sehr geehrte Frau Moser,

im o. g. Verfahren ist beabsichtigt, Sie

als Beschuldigte zu hören. Hierfür werden Sie gebeten, sich am

Montag, 12.11.2018 um 10.00 Uhr

bei der/dem Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst, Basler Str. 7, 79576 Weil am Rhein unter Vorzeigen dieser Vorladung einzufinden.

Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um Benachrichtigung.

Zur Vernehmung/Anhörung werden folgende Unterlagen benötigt:

x Bundespersonalausweis oder Reisepass Führerschein

Mit freundlichen Grüßen

Pfaff, Polizeihauptkommissar

 Leiter Bezirksdienst

 


GM-Kommentar:
Beachten Sie, wie viel Arbeit und Zeitaufwand die Polizei und Justiz aufgrund der Falschaussagen von Nachbarin-X seit 2009 aufwendet.
Die Polizei und Staatsanwaltschaft muss in beide Richtungen ermitteln.
Das wird nachweislich durch meine vielen schriftlichen Versuche immer abgelehnt.

Geändert am:   14.02.2025

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